Leider nicht einmal die halbe Miete – die NRW-Mieterschutzverordnung nun auch in Kerpen
Die Landesregierung hat das Gebiet, in dem die NRW-Mieterschutzverordnung gegen Mietwucher gilt, ab März 2025 nun auf Kerpen ausgeweitet. Die Verordnung sieht eine Kappungsgrenze vor: Mieterhöhungen für Bestandsmieten werden bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt anstelle der regulären 20 Prozent. Sowie eine Mietpreisbremse: Bei neuen Mietverträgen darf die Miete nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Außerdem eine Kündigungssperrfrist: Mieter:innen kann bei Eigenbedarf erst acht Jahre statt wie bisher fünf Jahre nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gekündigt werden. Diese Regelungen und die Kappungsgrenze für Bestandsmieten sind bis zum 28. Februar 2030 gültig.
Zu der im Landtag beschlossenen Ausweitung des Gebiets der Mieterschutzverordnung auf Kerpen erklärt Annetta Ristow, Fraktionsvorsitzende Die Linke im Rat der Stadt Kerpen:
Wir begrüßen die überfällige Gebietserweiterung auf Kerpen und die Verlängerung der Mieterschutzverordnung in NRW. Allerdings: Der Mietmarkt hat in Kerpen ein Preisniveau erreicht, bei dem wir nicht nur Mietsteigerungen verlangsamen, sondern die bestehenden Mieten tatsächlich senken müssen. Hier im Umfeld von Köln geben Menschen mit kleinen Einkommen die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen aus, viele von ihnen befinden sich in Notlagen. Immer mehr – in 2024 über 1400 Haushalte in Kerpen – sind von der Wohnkostenlücke betroffen, finden keinen bezahlbaren angemessenen Wohnraum trotz Wohnberechtigungsschein, benötigen Wohngeld, sind obdachlos, betroffen sind aber auch Angestellte und Facharbeiter:innen, die keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, aber mit den stark steigenden Mieten zu kämpfen haben – das kann auf Dauer nicht gut gehen. Außerdem: Warum hat die Landesregierung bei der Kündigungssperrfrist nicht die per Bundesrecht mögliche Verlängerung auf 10 Jahre gewählt, was angesichts der angespannten Wohnungsmarktsituation in Kommunen wie Kerpen notwendig gewesen wäre.
Auch mit der nun für Kerpen gültigen NRW-Mieterschutzverordnung lässt sich das Problem der rasanten Verdrängung von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Kerpener Wohnungsmarkt allein leider nicht nachhaltig verändern. Deshalb fordern wir als Linke. Kerpen weiterhin einen bundesweiten Mietendeckel, um Mieter:innen wirksamer vor Mietwucher zu schützen.
Zudem benötigen die Mieter:innen Beratung. Sie können nicht einfach auf den guten Willen ihrer Vermieter:innen vertrauen und müssen selbst aktiv werden. So müssen sie mit Hilfe des Mietspiegels für Kerpen ihre Situation erst einmal genau bewerten. Sie müssen das Kündigungsrisiko einschätzen können, bevor sie sich mit ihren Vermieter:innen über die Höhe ihrer Miete auseinandersetzen. Hier wollen wir als Linke in Kerpen Unterstützung anbieten.
