Ratsbeschluss vom 26.10.2021: Kein Rechtsmittel gegen Urteil des VG Köln wegen Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im September 2018
Der Antrag der Linksfraktion Kerpen hat in dieser Sache damit den notwendigen Schlussstrich gesetzt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossen, den Bürgermeister der Stadt Kerpen anzuweisen, gegen das am 08. September 2021 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Az 23 K 7046/18 wegen der Räumung und des Abrisses von Baumhäusern ab dem 13. September 2018 im Hambacher Forst kein Rechtsmittel einzulegen.
Dieser Beschluss wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 13.09.2021, siehe hier im Originalwortlaut, im Rat Kerpen gefasst; er wurde mit den Stimmen der Linken, SPD und Grünen sowie des Einzelmandatsträgers Scharping bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen von CDU, AfD und dem Bürgerbündnis Kerpen angenommen.
Damit wurde zugleich der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses des Rates vom 05.10.21, mit dem aus formalen Fristwahrungsgründen die Beantragung der Zulassung der Berufung durch das OVG NRW beschlossen worden war, aufgehoben.
"Wir, die Fraktion DIE LINKE. Kerpen, sind als Antragstellerin und Initiator:innen des Beschlusses zufrieden darüber, dass diese Farce nun ein Ende gefunden hat.", so Annetta Ristow, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Kerpen.
Der Bürgermeister der Stadt Kerpen, Herr Spürck, ist nunmehr verpflichtet, den Beschluss zu beachten und die beantragte Zulassung der Berufung zurückzunehmen. Damit wird das Urteil des VG Köln rechtskräftig. Damit steht zugleich fest, dass die Räumung des Hambacher Forstes auf Anordnung der Landesregierung NRW rechtswidrig war.
Die Linksfraktion begrüßt die von ihr seit 2017 immer wieder geforderte, nunmehr beschlossene feste Quote von 38% für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in allen Bauprojekten der Stadt Kerpen
Erfreulicherweise tut sich etwas beim sozialen Wohnungsbau. Die von uns seit November 2017 immer wieder geforderte und zuletzt in 2018 auf der Basis des Handlungskonzepts Wohnen von uns mit exakt 38 % berechnete stadtweite feste Quote für den sozialen Wohnungsbau wurde heute endlich in unserem Sinne vom Rat mit breiter Mehrheit beschlossen. Dies rechnen wir uns als unseren Erfolg an. Ohne diese Quote würde der Wohnungsmarkt für preiswerten Wohnraum in Kerpen sonst weiterhin ungehindert schrumpfen.
Denn sozialer Wohnungsbau ist auch ein Mittel, um der beschämenden Kinderarmut in Kerpen seitens der Kommune selbst entgegenzutreten. Denn ein Grund für die prekäre Situation ist auch die sogenannte Wohnkostenlücke: Vom Jobcenter werden nur die angemessenen Wohnkosten ersetzt. Ein Umzug in eine preiswertere Wohnung ist aber nicht möglich, weil Wohnraum fehlt. Die Betroffenen, meist Alleinerziehende mit Kind, sparen sich das fehlende Geld dann meist vom Mund ab. Durchschnittlich 86 € monatlich, wie die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der LINKEN mitteilt. Hier bringt den Betroffenen dann das Vorhandensein von preiswertem Wohnraum eine wichtige Entlastung. Und schließlich: Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen!
Daher werden wir auch in Zukunft mit besonderem Augenmerk auf die Umsetzung der beschlossenen Quote achten.