Armutszeugnis!
Keine Einrichtung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose in Kerpen nach dem Teilhabechancengesetz!
Unser Antrag hierzu wurde in der gestrigen Ratssitzung wegen unzureichender Finanzmittelausstattung unserer Kommune abgelehnt! Diese Maßnahme hätte angesichts steigender Armut sowie sich verfestigender Chancenlosigkeit und materieller Abhängigkeit von Langzeitarbeitslosen einigen Menschen in Kerpen, die seit Jahren ohne berufliche Perspektive leben müssen, eine solche Perspektive bieten können.
Die Lohnkostenzuschüsse für die nach § 16i SGB II geförderten Stellen werden für maximal fünf Jahre gewährt und betragen in den ersten beiden Jahren 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten 80 und im letzten Jahr 70 Prozent der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Mittel bleiben nun in Kerpen wegen der Haushaltsschieflage infolge unzureichender Ausstattung unserer Kommunen mit Finanzmitteln (und infolgedessen an Personal) durch Land und Bund ungenutzt, weil selbst die geringen Zuschüsse für den Einsatz dieser Fördermittel schon zu viel für unseren Haushalt sind.
„Angesichts überbordender Militärinvestitionen in Milliardenhöhe ein Armutszeugnis!“ wie Annetta Ristow, Fraktionsvorsitzende der Kerpener Linken im Rat findet. „Die Schuldenbremse gehört abgeschafft, auch in allen anderen, lebenswichtigen Bereichen wie hier in der Armutsbekämpfung. Und die Kommunen müssen endlich von Land und Bund eine auskömmliche und stabile finanzielle Ausstattung erhalten. Denn Sparen oder sozial ungerechte Maßnahmen wie die Erhöhung der Grundsteuer B als Ultima Ratio hilft nicht und schon gar nicht nachhaltig aus den finanziellen Notlagen, in denen sich Kerpen wie alle anderen Kommunen bundesweit befinden, sondern ist nur Verwaltung des Misstands.“
