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Unterbringung gefährdeter Personengruppen in Gemeinschaftsunterkünften in Kerpen

Annetta Ristow

Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Menschen sind seit Beginn der Pandemie in Kerpen als schutzsuchende Frauen, als Obdachlose, als Wohnungslose und als Geflüchtete ohne eigene Wohnung?
  2. Wie viele Menschen von ihnen sind derzeit immer noch in gedrängten Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftsküche und -bad untergebracht, obwohl hier der Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus nur unzureichend sichergestellt werden kann?
  3. Welche Möglichkeiten hat bzw. ergreift die Stadt, um auch diesen Menschen den angesichts der Pandemie eigentlich notwendigen Raum zur Verfügung zu stellen, um sich und andere wirkungsvoll vor Ansteckung zu schützen, d.i. insbesondere, sie etwa in frei stehenden Hotelzimmern unterzubringen?
     

Begründung: Wohnungs- und obdachlose Menschen benötigen in der Corona-Pandemie besonderen Schutz vor Ansteckung. Die gewohnten Hilfsangebote in Gemeinschaftsunterkünften für diese Menschen sind baulich nicht für in Pandemiezeiten geltende Abstandsregeln konzipiert.

 

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