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Antrag zur Sitzung des Rates am 30.06.2026: Kommunale Selbstverwaltung verteidigen – Konnexitätsprinzip einhalten

Thomas Ristow/Nico Miller

Die Gruppe Die Linke im Rat der Stadt Kerpen beantragt:

  1. Der Rat stellt fest, dass die finanzielle Ausstattung der Stadt durch das Land Nordrhein-Westfalen seit Jahren nicht auskömmlich ist und die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG sowie Art. 78 der Landesverfassung NRW strukturell beeinträchtigt.

  2. Der Rat bekräftigt das Ziel, gegen diese strukturelle Unterfinanzierung verfassungsrechtlich vorzugehen und spricht sich ausdrücklich für die Einleitung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde bzw. eines Normenkontrollverfahrens gegen das Land Nordrhein-Westfalen aus.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt:

    1. die hierfür erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen unverzüglich aufzubereiten,

    2. die finanzielle Situation der Stadt gerichtsfest zu dokumentieren,

    3. und dem Rat eine konkrete Entscheidungsgrundlage zur Einreichung der Klage vorzulegen.

  4. Die Kolpingstadt Kerpen führt dieses Verfahren nach Möglichkeit gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen sowie in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden durch, um die Erfolgsaussichten und die politische Wirkung zu erhöhen.

  5. Die Verwaltung prüft, eine Klage an evtl. schon bestehende Klagen anhängen zu können, um Kosten zu sparen.

Begründung: Unsere Stadt ist, wie unzählige Städte und Gemeinden, chronisch unterfinanziert. Der Städte und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und viele weitere Verbände fordern seit langem und gerade jetzt eine Reform der Finanzverteilung. Bund und Länder müssen das Konnexitätsprinzip durchgängig anwenden, das heißt: Wer bestellt bezahlt. Es kann nicht sein, dass die Kommunen, die für die Umsetzung von auf Landes- und Bundesebene beschlossenen Regelungen, Gesetzen und Verordnungen verantwortlich sind, keine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten. Die ständigen Erhöhungen der Grundsteuer B sind schon lange nicht mehr das geeignete Mittel, um aus eigener Kraft die finanzielle Schieflage zu beseitigen. Einsparungspotenziale gibt es nicht mehr.

Die Haltung, den Missstand weiter zu verwalten, die Gegebenheiten zu akzeptieren und Kollateralschäden, wie die Armutsgefährdung von Menschen hier vor Ort, in Kauf zu nehmen wegen fehlender Finanzen, können wir als Linke nicht akzeptieren.

Die kommunale Selbstverwaltung ist kein bloßes formales Recht, sondern setzt zwingend voraus, dass Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen und politische Gestaltungsspielräume wahrzunehmen. Diese Voraussetzung ist in Kerpen – wie in fast allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen – faktisch nicht mehr gegeben. Nach der geltenden Rechtsprechung ist das Land aber verpflichtet, eine finanzielle Mindestausstattung sicherzustellen, die die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben ohne dauerhafte Defizite ermöglicht. Wo dies dauerhaft nicht mehr gewährleistet ist, sind verfassungsrechtliche Schritte geboten. Eine Klage dient dazu, den politischen Druck auf das Land Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung endlich nachzukommen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kolpingstadt Kerpen zu sichern.

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