Ergänzungsantrag zum TOP 5 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 16.06.2026: Baulandentwicklung über kommunalen Zwischenerwerb
Die Gruppe Die Linke im Rat der Stadt Kerpen beantragt in Ergänzung zum TOP Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 397 „Mertenweg“:
Die Schaffung des Planungsrechts auf dem Gelände Am Mertenweg in Kerpen Brüggen zur Entwicklung eines neuen Wohngebiets erfolgt nur unter der Voraussetzung des kommunalen Zwischenerwerbs des Geländes durch die Kolpingstadt Kerpen.
Begründung: Durch die beantragte Änderung der Nutzungsart des ca. 9000 m² großen Geländes entsteht ein signifikanter Wertzuwachs. Derzeit wird in Boris NRW der Bodenrichtwert mit 1 €/m² angegeben, in den angrenzenden bebauten Flächen beträgt er 310 €/m². Der Wertzuwachs beträgt unter diesen Voraussetzungen also ca. 2,7 Millionen €. Schon allein wegen der desolaten Haushaltslage der Stadt ist das beantragte Vorgehen alternativlos.
