Anfrage zur Sitzung des Rates am 30.06.2026: Bauvorhaben „Am Mertenweg“
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt am 16. Juni 2026 sollte der dann vertagte Antrag der Deutschen Reihenhaus AG zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 397 „Am Mertenweg“ im Ortsteil Brüggen, um dort eine Reihenhauswohnanlage für das Budget der klassischen Mittelschicht zu errichten, behandelt werden, vgl. Drs. 307.26. Vorstellungen hierzu hatte die Investorin schon in 2024 vorgetragen, vgl. Drs. 524.24. Durch die von der Investorin nunmehr beantragte Änderung der Nutzungsart der ca. 9000 m² großen Fläche entstünde ein signifikanter Wertzuwachs. Derzeit wird in Boris NRW der Bodenrichtwert des als Ackerfläche genutzten und unter temporärem Naturschutz stehenden und am Ortsrand gelegenen Geländes mit 1 €/m² (Forstwirtschaft) angegeben. In den angrenzenden bebauten Flächen beläuft er sich auf 310 €/m². Der mögliche Wertzuwachs beträgt also unter diesen Voraussetzungen ca. 2,7 Millionen €.
Die von der Stadt erhobene Grundsteuer B belastet alle Haushalte. Um sie abzusenken, sind Mehreinnahmen erforderlich. Und zwar entsprechen ca. 23.000 € einem Hebesatzpunkt, Einnahmen von 2,3 Millionen € entsprechen somit der Möglichkeit, die Grundsteuer B um 100 Punkte abzusenken.
In 2017 wurde das Handlungsprogramm Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpen plus (= HSB) beschlossen mit dem Auftrag an die Verwaltung, die in dem Konzept dargelegten Ziele und Verfahren konsequent umzusetzen sowie zukünftige Entwicklungs- und Folgekosten der Baulandentwicklung für die Kolpingstadt Kerpen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die Kolpingstadt Kerpen angesichts der bestehenden Haushaltssituation nachhaltig und dauerhaft finanziell zu entlasten.
„Grundstücksgeschenke“ der Art, wie sie Eigentümer:innen und Investorin zu erwarten scheinen, sind keinesfalls zwingend zu ermöglichen. Die Stadt muss nur konsequent das HSB anwenden, selbst wenn die explizite Gewinnabschöpfung mit der in 2019 beschlossenen IV. Version des HSB damit nicht mehr direkt möglich ist.
Aufgrund dieser Zusammenhänge bittet die Linke um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Hat die Verwaltung die Zeit seit 2024 genutzt sowie den Vortrag der Investorin in 2024 zum Anlass genommen, die Fläche „Am Mertenweg“ von den Eigentümer:innen mit der im HSB Kapitel 3.1. beschriebenen Möglichkeit des kommunalen Zwischenerwerbs zu erwerben und wenn nicht, warum nicht?
Ist dies zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich?
Besteht alternativ die Möglichkeit bei einem schon zwischenzeitlich erfolgten Verkauf der Fläche von den Eigentümer:innen an die Investorin ein Vorkaufsrecht der Kommune nach Baugesetzbuch geltend zu machen, um statt der vorgestellten Planung der Investorin sozialen Wohnungsbau auf dieser Fläche zu ermöglichen, um zum Wohl der Allgemeinheit den nachgewiesenen Mangel, vgl. etwa Drs. 324.25, an bezahlbarem Wohnraum in Kerpen zu verringern.
Wie erklärt sich das Fehlen einer mahnenden Stellungnahme des Kämmerers zur Beschlussvorlage 307.26, in Anbetracht des planungsbedingten Wertzuwachses des Grundstücks in Millionenhöhe die Folgekosten solcher Bauvorhaben mithilfe des HSB für die soziale Infrastruktur im Blick zu halten und so dazu beizutragen, die Kolpingstadt Kerpen angesichts der bestehenden Haushaltssituation mit einer Grundsteuer B von 832 % finanziell zu entlasten?
