Anfrage zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses am 24.02.2026: Auszahlung von Sozialleistungen an Menschen ohne Girokonto
Zum 01.01.2026 ist die sogenannte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ für Sozialleistungen eingestellt worden. Menschen, die kein Girokonto haben, können ihre Sozialleistungen nun nicht mehr wie bisher über einen Verrechnungsscheck beziehen. Nach § 47 SGB I müssen auf Verlangen des Berechtigten Geldleistungen an den Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts übermittelt werden. Durch die Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist die Erfüllung dieses Rechts gefährdet. So weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 04.06.2025 darauf hin, dass in Einzelfällen Lösungen wie eine Barauszahlung gefunden werden muss.[1]
Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsgruppe Die Linke um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Leistungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes der Stadt Kerpen verfügen über kein eigenes Bankkonto? (Bitte nach Leistungsarten aufschlüsseln.)
Auf welche Weise erhalten diese Menschen seit dem 01.01.2026 ihre Sozialleistungen?
Wie wurden Leistungsberechtigte von Seiten des Sozialamtes über die Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung informiert?
Gab es Beschwerden seitens Betroffenen und wie konnten diese geklärt werden?
[1]https://tacheles-sozialhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04%20Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf
