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Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 04.05.2021: Infektionszahlen nach Stadtbezirken – das Covid-19-Infektionsrisiko in den Sozialräumen der Stadt 2

Die Fraktion hat zur Beantwortung unserer Anfrage unter TOP 18.1 der Ratssitzung vom 16.03.2021 zu den Infektionszahlen nach Stadtbezirken noch Klärungsbedarf hinsichtlich des vorgetragenen Datenschutz-Arguments. In der Antwort heißt es:
Zudem verweist das Gesundheitsamt darauf, dass nach Stadtteilen/Sozialräumen differenzierte Daten nicht (…) veröffentlicht werden. Dies würde auch nach Sicht des Gesundheitsamtes mit einer Datenschutzproblematik einhergehen, denn je kleiner der Betrachtungsbereich, desto einfacher wären die Daten mit konkreten Personen in Verbindung zu bringen. Daher können die erbetenen Detail-Statistiken nicht zur Verfügung gestellt werden.
Angesichts des aktuellen Wahlbuchs der Stadt, z.B. S. 942: Horrem-Nordost – Wahlberechtigte 1.243, Wähler:innen 339, gültige Stimmen 334, mit u.a. 5 Stimmen für die UWG, 7 für die Piraten, 5 für die BBK, erschließt sich bezogen auf Nr. (1) unserer Anfrage vom 16.03.2021 (Drs. 186.21) nicht, (a) warum bis zu diesem Maßstab eine Darstellung der Infektionen mit Covid 19 bzw. der Todesfälle infolge von Covid 19 im Kerpener Stadtgebiet nicht ebenfalls möglich sein soll, (b) unabhängig davon in einer weiteren Differenzierung hinsichtlich Geschlecht oder Altersgruppen eine Darstellung nicht möglich sein soll.
Daher bittet die Linksfraktion im Nachgang um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

(1)    Bis zu welchem Punkt genau ist eine lokale kleinräumige Analyse bzw. siedlungsbezogene Auswertung der Gesundheitsdaten grundsätzlich möglich, ohne Rückverfolgung oder Stigmatisierung zu ermöglichen bzw. die Datenschutzbestimmungen zu verletzen?
(2)    Warum erlauben die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eine kleinräumige Wahlstatistik, aber nicht die von uns nachgefragte lokale Sozialstatistik?
(3)    Auf welche rechtlichen Grundlagen genau beruft sich die Stadt bzw. das Gesundheitsamt, um uns lediglich auf die grobe Lagekarte der Homepage der Kreisverwaltung zu verweisen und eine kleinräumigere Analyse grundsätzlich zu verweigern?

Nach unserem Kenntnisstand wäre es prinzipiell möglich, die anonymisierten Daten des Gesundheitsamts für Kerpen in Bezug auf unsere Anfrage zusammenzuführen mit den Daten des Geoinformationssystems der Stadt in Amt 17. – Ähnliches gilt aus unserer Sicht für die Zusammenführung der Daten von Gesundheitsamt und Jobcenter bzgl. der Beantwortung der Frage (4) unserer Anfrage.

Begründung: Gesundheit ist ein Gut, das in unserer Gesellschaft nicht gleich bzw. gerecht verteilt ist. Daher ist Gesundheit auch politisch und nicht bloß als individuelles Phänomen zu behandeln. Nur mit geeignetem mikrogeographischen Zahlenmaterial können die sozialen, ökonomischen und umweltbedingten Determinanten von Gesundheit besonders in Pandemiezeiten auf kommunaler Ebene in Kerpen erkannt und die richtigen Lehren für eine künftige Politik der Beförderung der öffentlichen Gesundheit auch in Kerpen aus der Pandemie gezogen werden. Der Maßstab des üblichen Zahlenmaterials für Kerpen, etwa am 04.03.2021: 66.7092 Einwohner:innen, 1.869 Indexfälle, 1.749 Genesende und 53 Todesfälle, ist zu groß und lässt noch nicht einmal Pauschalaussagen zu.

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