Kein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.09.2021 durch die Kolpingstadt Kerpen

Annetta Ristow

Der Antrag der Linksfraktion Kerpen hat in dieser Sache damit den notwendigen Schlussstrich gesetzt

Die Linksfraktion beantragt:

Der Rat der Kolpingstadt Kerpen weist den Bürgermeister an, gegen das am 08. September 2021 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Az 23 K 7046/18 wegen der Räumung und des Abrisses von Baumhäusern ab dem 13. September 2018 im Hambacher Forst keine Rechtsmittel einzulegen.

Begründung: Das Verwaltungsgericht hat nicht überraschend für unsere Fraktion festgestellt, dass die von der Stadt Kerpen durchgeführte Beseitigung von Baumhäusern aus Brandschutzgründen rechtswidrig gewesen sei und die Brandschutzgründe lediglich vorgeschoben seien – so die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts.[1] Eine weitere Fortführung dieser Brandschutz-Räumungs-Farce durch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist angesichts der Thematik, dass der Klimawandel einen sofortigen Stopp des Braunkohletagebaus damals wie heute noch drängender erzwingt, aber auch angesichts des bei dieser Räumung zu Tode gekommenen Journalisten unangemessen und für das Ansehen der Kolpingstadt schädlich.

 


[1] Vgl. www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/24_2021_08_16/25_2021_09_08/index.php