Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 09.03.2023: Wohnberechtigungsschein

Annetta Ristow

Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Haushalte in Kerpen hatten in 2021/2022 einen Wohnberechtigungsschein? Wie viele Berechtigte fanden in 2021/2022 eine Wohnung bzw. keine Wohnung? (wenn Letzteres – keine Wohnung – nicht statistisch erfasst wird, warum nicht?) Wie hat sich die Situation seit 2019 entwickelt?
  2. In Großstädten haben oft über die Hälfte der Bewohner:innen Anrecht auf einen Wohnberechtigungs-schein. Wie ist die Situation in Kerpen hinsichtlich einer solchen Dunkelziffer zu bewerten?
  3. Wie viele der Haushalte mit Wohnberechtigungsschein haben in 2022 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum zu erhalten? Wie hat sich die Situation seit 2019 entwickelt?
  4. Welche Bedingungen sind an den Erhalt öffentlicher Gelder für selbstgenutztes Wohneigentum geknüpft? Welche Hindernisse (z.B. Vorschriften bzgl. der Höhe des Selbstbehalts) gibt es  für die Berechtigten zu überwinden?

Begründung: Gebaut wird auch in Kerpen vor allem im Luxussegment, denn dort winken saftige Profite. Private Unternehmen bauen kaum Wohnungen für Verkäufer:innen und Postbot:innen, denn die verdienen zu wenig, um mit ihren Mieten hohe Gewinne zu finanzieren. Zu wenig bezahlbare Wohnungen wurden in den letzten Jahren in Kerpen und nur mit öffentlicher Förderung gebaut. Jedes Jahr fallen mehr Sozialwohnungen weg als neue gebaut werden, denn die Preisbindung öffentlich geförderter Wohnungen gilt meist nur für 15-20 Jahre. Bezahlbare Wohnungen müssen folglich  wieder von der Stadt selbst gebaut werden, wie zuletzt die 23 Wohnungen Augsburger Str., Petersmühle und Friedhofsweg.  Hier muss die Sozialbindung nicht auslaufen und der Drehtüreffekt kann vermieden werden.

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung unserer Anfrage.