Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 05.04.2022: Verwaltungsgerichtliches Verfahren wegen der Räumung und des Abrisses von Baumhäusern im Hambacher Forst in 2018

Annetta Ristow

Im o.g. verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben Sie anwaltlichen Beistand durch Lenz und Johlen. Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Anspruch genommen.

Die Linksfraktion bittet hierzu um Beantwortung folgender Fragen:

(1)    Welche Kosten sind in dem Zusammenhang für die Stadt Kerpen entstanden?

Da Sie auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW entgegen einem Ratsbeschluss Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az 23 K 7046/18) eingelegt haben, besteht u.E. laut BGB § 670 die Möglichkeit, die Aufwendungen sich durch den Auftraggeber ersetzen zu lassen.

(2)    Wurde der Anspruch auf Ersatz geprüft und ggf. geltend gemacht?