Stellungnahme Regionalplanänderung, ergänzt um die Reserveflächen, die vom Büro Dr. Jansen aufgezeigt wurden

Die mit Schreiben vom 21.03.2018 erbetene Rückmeldung bis zum 27.04.2018 zu dem von Frau Bargmann vorgestellten Konzept und insbesondere zu den vorgeschlagenen Reserveflächen

Die Vorschläge und das Ergebnis des von Frau Bargmann vorgestellten Zwischenberichts finden grundsätzlich unsere Zustimmung.

Dies betrifft insbesondere das Ergebnis bzgl. (a) des sozialen Wohnungsbaus auf S. 40 mit der Feststellung, dass der Bau von 58 WE an Sozialwohnungen p.a. als Untergrenze für einen Richtwert dienen sollten und (b) eines Wohnungsbedarfs bis 2035 von 2720 WE insgesamt mit einem Vorrang bzgl. Mehrfamilienhäuser anzusetzen ist, vgl. S. 43 sowie (c) der Notwendigkeit zentral gelegene seniorengerechte Wohnungen im Wohnungsbestand zu schaffen, vgl. S. 69, und die Versorgungsstrukturen für Ältere weiter zu optimieren.

Unverständlich ist uns die Pseudo-Entscheidung, die der Politik zu überlassen sei, zwischen drei Varianten einer Quote für den sozialen Wohnungsbau entscheiden zu können, vgl. S. 38: (1) 722WE oder 48 WE p.a., (2) 1044 WE oder 58 WE p.a., (3) 4450 WE oder 247 WE p.a. bis 2035. Denn (3) wird schon vom Büro Dr. Jansen als unrealistisch eingeschätzt und (1) lässt aus unserer Sicht außer Acht, dass in 2017, wie auch die Jahre zuvor, über 300 wohnungssuchende Haushalte mit Wohnberechtigungsschein offensichtlich vergeblich nach Wohnungen suchen, daher ist der derzeitige Bestand an Sozialwohnungen zu klein und kein geeigneter Maßstab. Damit bleibt die auch vom Planungsbüro favorisierte Variante (2) zwangsläufig allein übrig.

Wir geben zu bedenken, dass aufgrund der Nähe des Militärflughafens in Nörvenich die Ausweisung von Baugebieten in Kerpen-Süd, Kerpen-West sowie in Blatzheim zur Vermeidung von Prozessen durch neue Anwohner*innen dahingehend noch zu prüfen ist.

Die Fraktion schlägt vor, den Bereich Kerpen – Langenich – Manheim-neu – Bergerhausen – Blatzheim entlang Stiftsstr./Dürener Str. zu erweitern und als ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet auszuweisen.

Den Bereich Horrem – Gleisdreieck sieht die Fraktion für Wohnnutzung als ungünstig, für KiTas als ungeeignet an. Der Bereich sollte daher vorrangig für Gewerbe vorbehalten sein.