Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2018: Betreuung durch das Jobcenter Kerpen

Stefania D'Aiera / Thomas Ristow (DIE LINKE)

Für die Fraktion bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele erwerbsfähige Menschen in Kerpen beziehen in 2017 Leistungen nach dem SGB II (d.h. auch z.B. erwerbsfähige Menschen, die krankgeschrieben sind, an einer Maßnahme teilnehmen, einen Angehörigen pflegen, in Erziehungszeit – Kind unter 3 Jahren – sind oder auch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen)?
    • Wie viele davon gehen 2017 einem Minijob nach?
    • Wie viele davon gehen 2017 einer Teilzeitbeschäftigung nach und müssen aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragen?
    • Wie viele davon gehen 2017 einer Vollzeitbeschäftigung nach und müssen aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen?
    • Wie viele davon sind 2017 länger als 6 Wochen krank?
    • Wie viele der o.g. leistungsberechtigten Menschen sind 2017 psychisch erkrankt?
    • Wie viele der o.g. leistungsberechtigten Menschen leiden an einer Suchterkrankung?
    • Wie viele der o.g. Leistungsberechtigten haben einen Schwerbehindertenausweis und wie viele haben einen Behindertenausweis von 30–40 Grad der Behinderung oder eine Gleichstellung?
    • Wie viele o.g. Leistungsbezieher benötigen in 2017 eine Schuldnerberatung?
    • Wie viele Alleinerziehende gibt es in 2017 unter o.g. Leistungsberechtigten?
    • Wie viele der o.g. Leistungsberechtigte nehmen in 2017 nach § 10 Abs.1 Nr. 3 SGB II Erziehungszeit und wie viele von diesen Bedarfsgemeinschaften beziehen aufstockend Leistungen nach SGB II, da einer aus der Bedarfsgemeinschaft einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht?
    • Wie viele o.g. Leistungsbezieher pflegen in 2017 einen Angehörigen?
    • Wie viele der o.g. leistungsberechtigten Personen beziehen bereits länger als 2 Jahre Leistungen nach dem SGB II?
    • Wie viele der o.g. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nehmen in 2017 an einer Maßnahme teil?
    • Wie viele der o.g. Leistungsberechtigten haben in 2017 einen Sonderstatus als Ältere nach § 53 a Abs. 2 SGB II bzw. § 428 SGB III / § 65 Abs. 4 SGB II / § 252 Abs. 8 SGB VI?
    • Wie viele der o.g. Leistungsberechtigten in 2017 haben (a) keine abgeschlossene Berufsausbildung, (b) nur einen Hauptschulabschluss, (c) keinen Schulabschluss?
  2. Wie viele Fallmanager, Personalvermittler und Leistungssachbearbeiter arbeiten 2017 im Jobcenter Kerpen?
    • Welche konkreten beruflichen Qualifikationen weisen die Mitarbeiter vor? Welche Studiengänge wurden absolviert?
    • Wie viele Kunden betreut ein Fallmanager, Personalvermittler bzw. Leistungssachbearbeiter in 2017 im Schnitt?
    • Wie viele der Mitarbeiter beim Jobcenter Kerpen sind 2017 befristet und wie viele Mitarbeiter sind unbefristet angestellt?
  3. Welche Maßnahmen bietet das Jobcenter Kerpen 2017 an für Menschen mit
    • Suchterkrankungen,
    • psychischen Erkrankungen,
    • sonstigen Erkrankungen / Behinderungen,
    • erhöhtem Beratungsbedarf?

Wenn möglich bitte ich für die Fragen (1) – (3) auch um Beantwortung hinsichtlich der Situation in 2018.

Begründung: Es gehört mit zu den kommunalen Aufgaben, sich auch um die Lage der Menschen in Kerpen zu kümmern, die Leistungen nach SGB II beziehen, selbst in Zeiten von Haushaltssperre und schwarzer Null. Denn die Armut, die sich in unserem Land immer mehr ausbreitet, ist nicht durch Naturkatastrophen verursacht. Sie entwickelt sich seit Jahren still und leise, aber stetig und breitet sich in der Mitte unserer Gesellschaft immer mehr aus. Eine Folge ist die „traurige Realität des modernen Lebens“: Verlust des Selbstwertgefühls und Vereinsamung der Menschen, u.a. auch weil sie sich mit ihren existenziellen Nöten gegenüber ihrer Kommune oder dem örtlichen Jobcenter ohnmächtig und von ihnen im Stich gelassen fühlen.