Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018 und des Rates am 18.12.2018: Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kerpen; § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW

Annetta Ristow (DIE LINKE)

Die Fraktion beantragt:

  1. dass ab 01.01.2018 die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kerpen im Anhang zum Jahresabschluss jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen angegeben werden.
  2. dass ab 01.01.2018 Änderungen in der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats – bislang eine jährliche Pauschale in Höhe von 300 € gemäß Beschluss des Rates vom 25.01.2018 (Drs. Nr. 57.18) – nur per Ratsbeschluss herbeigeführt werden können.

Begründung: Laut § 108 Absatz 1 Nummer 9 GO NRW besteht zu (1) eine Verpflichtung für Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist.