Antrag zur Sitzung des Rates am 19.03.2019: Verbesserung des Angebots von inklusivem Wohnen für Menschen mit Behinderung in Kerpen

Annetta Ristow (DIE LINKE)

Für die Fraktion beantrage ich,

die Stadt spricht unter Verweis auf die vom LVR hier aktuell bereitgestellten Fördermittel[1] mögliche Träger zur Realisierung inklusiver Wohnprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung in Kerpener Stadtteilen an und unterstützt diese in Form von Zusammenarbeit, etwa bei geplanten Infoveranstaltungen.

Begründung: Wie im aktuellen Pflegebericht festgehalten, ist auch die Gruppe der Menschen mit Behinderung in jüngerem bzw. mittlerem Lebensalter unter 65 Jahren auf ein spezielles Angebot der Wohnversorgung mit Tagesstrukturierung angewiesen, da u.a. die „Angebote für Pflegebedürftige im höheren Alter für sie nicht passend sind“ [2].

In Kerpen gibt es im Ortsteil Brüggen zwei Objekte mit insgesamt 20 Plätzen. Hier werden Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren vom Träger Hephata betreut. Der Bedarf an Wohnversorgung für diese Menschen liegt nach unseren Recherchen aber wesentlich höher.

Der LVR hat nun ein Förderprogramm gestartet, um das Wohnangebot für Menschen mit Behinderung zu verbessern und es noch mehr von ihnen zu ermöglichen, in einer eigenen Wohnung zu leben. Gefördert werden sollen inklusive Bauprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam wohnen und leben können.

Verwiesen wird auf mehrere Projekte, wie das von inklusiv wohnen Köln e.V. in Rodenkirchen, wo solche Wohnpartnerschaften geschaffen werden konnten. Studierende wohnen dort mietfrei nach dem Prinzip „Wohnen für Hilfe“.

Gerade solche Modelle des inklusiven Wohnens sind für unsere Fraktion zur Verbesserung des Sozialraums in unseren Stadtteilen unter Inklusionsgesichtspunkten besonders wünschenswert.

 


[1] Vgl. Förderrichtlinien des LVR zur inklusiven Bauprojektförderung des LVR (Vorlage-Nr. 14/3073) sowie die Satzung zur inklusiven Bauprojektförderung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 18.10.2018 (Vorlage-Nr. 14/2024), beschlossen am 19.12.2018, siehe Anhang.

[2] ISG, 2018, Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis, S.23