Antrag zur Sitzung des Rates am 19.03.2019 zu TOP 14.1: Auswirkungen des E.ON-innogy-Deals auf unsere Stadtwerke

Annetta Ristow (DIE LINKE)

Für die Fraktion beantrage ich,

(1) Den Tagesordnungspunkt 14.1. zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu machen.

Hierzu stelle ich folgenden Antrag:

(2) Die Verwaltung wird beauftragt, die innogy-Beteiligungen an den Stadtwerken von 25,1 % um mindestens 0,2% zu reduzieren, mit dem Ziel zukünftig bei strategisch wichtigen Entscheidungen im Sinne der Kolpingstadt mit dem nötigen Freiraum handlungsfähig zu sein, ohne Blockierungen aufgrund der Sperrminorität des Minderheitseigentümers fürchten zu müssen.

Begründung: Seit dem 03.04.2017 hatte unsere Fraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass die RWE die von ihr gehaltenen Anteile an innogy lediglich als Finanzbeteiligung betrachte und an Plänen zum Verkauf ihrer Anteile arbeite, und dies zum Anlass genommen, das Thema „Prüfung einer angemessenen Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels bei der innogy“ noch vor Vertragsabschluss mit innogy SE als künftige Partnerin unserer Stadtwerke klären zu lassen. Aus unserer Sicht war eine solche Klausel notwendig, um das Investment der Stadt absichern zu können. Dennoch wurde eine geeignete Klausel zum Kontrollwechsel (= Change of Control = CoC), letztlich nicht Teil des Vertragswerks.

Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt nun in seinem Schreiben vom 07.02.2019 aufgrund der zu erwartenden Marktmacht von E.ON nach der Übernahme von innogy den kommunalen Stadtwerken mit innogy-Beteiligung den Rückkauf der innogy-Beteiligungen bzw. die Verwässerung einer möglichen Sperrminorität im Zuge einer Verringerung der innogy-Beteiligung auf unter 25 %.

Eine entsprechende CoC-Klausel hätte dies nun problemlos ermöglichen können, indem vertraglich für diese Situation ein im Voraus festgelegter Preis für einen entsprechenden Kauf von Anteilen von 0,2 % bis 25,1, % festgelegt worden wäre.

Unter Verweis auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 06.06.2018 (Drs. Nr. 406.18) bitte ich daher außerdem um eine erneute Beantwortung unserer Fragen (3) – (5) bzgl. Schadensersatzanspruchsmöglichkeiten in Richtung unserer damaligen Beratungsfirma Rödl & Partner wegen des Fehlens der CoC-Klausel bzw. gegenüber unserer Vertragspartnerin, da die Stellungnahmen des Bürgermeisters am 04.07.2018 hierzu wegen fehlender Informationen bzw. der Komplexität des Sachverhalts damals noch unbestimmt bleiben mussten:

(3) Welche Erkenntnisse bzgl. Ingressnahme des beratenden Unternehmens bzw. der Vertragspartnerin liegen mittlerweile vor und welche Schritte wurden unternommen, endlich Klarheit in die aufgeworfenen komplexen rechtlichen Fragestellungen zu bekommen, um noch vor Ablauf von möglichen Fristen handeln zu können?