Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.03.2019 und des Rates am 19.03.2019 sowie des Sozialausschusses am 30.01.2019: Beratungsangebot Altenhilfe/Pflegeberatung

Annetta Ristow (DIE LINKE)

In der Beschlussvorlage (Drs. 176.18, S. 8) heißt es im Fazit der Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Pflegebericht:

„Weitere Schritte zur Verbesserung der Lage von Pflegebedürftigen in der Kolpingstadt Kerpen können:

  • die Schaffung einer Wohnberatung,
  • eine Anpassung des Stellenumfangs der Pflegeberatung an den steigenden Bedarf sowie
  • die Ausweitung des Kerpener Netzwerks 55plus auf weitere Stadtteile sein.“

Allerdings führt die Verwaltung die Zwänge der Haushaltskonsolidierung an und empfiehlt, diese Verbesserung bis zum Ende der Haushaltssicherung zurückzustellen. Dementsprechend müsse auch das bestehende Beratungsangebot qualitativ und quantitativ eingeschränkt bleiben (vgl. Drs. 176.18, S. 6).

Nach dem Verständnis unserer Fraktion sind die in § 71 SGB XII Altenhilfe aufgeführten zu erbringenden Leistungen allerdings keine freiwilligen Leistungen i.e.S., sondern Soll-Leistungen, von denen nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Außerdem sehen wir wegen der jetzt schon bestehenden Engpässe in der Beratung, keinen Spielraum, die Leistungen weiterhin einzuschränken.

Daher beantragt die Fraktion,

nunmehr das bestehende Angebot sofort entsprechend bedarfsgerecht auszuweiten durch die Schaffung einer Wohnberatung, die Aufstockung der Pflegeberatung und den Ausbau des Kerpener Netzwerks 55plus in die übrigen Stadtteile.