Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 15.04.2015: Antrag gegen die Erhöhung der Grundsteuer B

Annetta Ristow

Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung ist in Kerpen 2015 wie in zahlreichen NRW-Kommunen auch geplant, die Grundsteuer B zu erhöhen, und zwar von derzeit 480 Punkte um 120 Punkte auf 600 sowie im zweijährigen Rhythmus stufenweise um jeweils weitere 20 Punkte ab 2019 bis auf insgesamt 680 Punkte in 2025.

Diese Erhöhung betrifft nicht nur die Vermögenden und Reichen. Sie ist auch wirksam für die Besitzer*innen von kleinen Einfamilienhäusern mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen oder für Mieter*innen generell.

Da die Vermieter von Wohnungen die eingeforderte Erhöhung der Grundsteuer B in vollem Umfang als umlagefähige Betriebskosten an ihre Mieter*innen via Nebenkosten zur Miete weiterreichen können, verteuert sich das Wohnen in Kerpen für alle, die auf die Anmietung von Wohnraum angewiesen sind.

Insbesondere ist die nun vorgesehene drastische Erhöhung der Grundsteuer B mit entsprechenden unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen für kinderreiche Familien und Geringverdiener*innen in Kerpen verbunden. Denn die Grundsteuer B ist nicht sozial, sie differenziert nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Besteuert wird nach der Größe der genutzten Wohnfläche. Kinderreiche Familien sind aber auf größere Wohnungen angewiesen. Sie haben daher nun einen unverhältnismäßig höheren Anteil an der Grundsteuer über die Mietnebenkosten zu tragen. Auch für Geringverdiener*innen wird es schwieriger, die gestiegenen Nebenkosten für das Wohnen überhaupt aufzubringen. Benachteiligt sind desweiteren auch alle Wohngeldempfänger. Denn diese müssen die Erhöhungen selbst tragen, da das Wohngeld steigende Kosten nicht berücksichtigt.

Die Linksfraktion beantragt daher, um die damit verbundenen erheblichen negativen sozialen Auswirkungen zu verhindern, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht wie im Haushaltsplan vorgesehen um 120 Punkte zu erhöhen.

Stattdessen sollte zunächst die Haushaltsstruktur aufgabenkritisch und hinsichtlich Einsparpotentiale auf der Ausgabenseite weiter untersucht werden. Die Linksfraktion verweist auch auf die von ihr eingebrachte Maßnahme über ein entsprechendes Bodennutzungskonzept Einnahmen zu generieren. Eine dann eventuell immer noch erforderliche Anhebung der Grundsteuer B könnte dann entsprechend moderater ausfallen oder aber auch nur vorübergehend eingesetzt werden, bis andere Maßnahmen greifen.

Abschließend sei angemerkt: Es sind nicht nur die Mietervereine, die sich gegen die aktuelle Erhöhungswelle der Kommunen in NRW bezüglich der Grundsteuer B wenden, auch der Bund der Steuerzahler NRW, der unsere Kommune angesichts unserer Haushaltslage umfangreich berät, hat sich klar gegen die Erhöhung der Grundsteuer B als Mittel erster Wahl zur Haushaltskonsolidierung positioniert.[1]

Anzufragen bleibt, da Empfänger von ALG II und Sozialgeld in der Regel nicht von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen sind, insofern ihnen die tatsächlichen bzw. angemessenen Wohnkosten durch das Jobcenter bzw. die Stadt Kerpen ersetzt werden und damit in dieser Hinsicht die Stadt die Erhöhungen auch mit trägt: Welche Auswirkungen hat dies auf die behaupteten Mehreinnahmen von 2.850.000 €.

Wir bitten um Behandlung in der Sitzung des Rates am 12.05.2015 bzw. um Vorbehandlung in der Sitzung des Sozialausschusses am 15.04.2015 sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015.

 

Linksfraktion Kerpen

[1] Vgl. etwa www.steuerzahler-nrw.de/Grundsteuer-B-Massiver-Anstieg-droht/64912c75153i1p137/index.html