Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 02.03.2015: Entwicklung eines Konzepts für sozialgerechte Bodennutzung und Planung in Kerpen

Thomas Ristow

Die erheblichen Kosten der Gemeinden für Planung, Erschließung und Infrastruktur, die bei der Ausweisung von Bauland entstehen, werden durch die Erhebung einer Infrastrukturabgabe nicht gedeckt. Auch hat die Gemeinde die Verpflichtung, die sozialen Belange zu beachten, wie z.B. Schaffung preisgünstigen Baulands für Familien oder den sozialen Wohnungsbau.

Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Das planwirtschaftlich hervorgebrachte Angebot an Bauland wird jedoch nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vermarktet. Grundeigentümer, die von einer Bebauungsplanung profitieren, können zwar zu den Folgekosten (Straßen, Kitas, Wege, Grünanlagen etc.) herangezogen werden, kommt es aber zu Wertsteigerungen von Grundstücken mit nur geringen Kosten und Lasten der Planungen, weil Erschließungen schon vorhanden sind oder die Schule nicht vergrößert werden muss, verbleibt der größte Teil oder gar der gesamte Wertzuwachs bei den Planungsbegünstigten. Hier gilt es, eine Verzahnung herbeizuführen, und die Gemeinde an den Gewinnen der Vermarktung teilhaben zu lassen, sodass sie keine Verluste macht und ihre Aufgaben für das Gemeinwohl wahrnehmen kann. Auch die angespannte Haushaltslage Kerpens sollte hier motivieren, nach geeigneten Einnahmemöglichkeiten Ausschau zu halten, vor allem wie in dieser Sache nach solchen, die noch nicht ausreichend ausgeschöpft wurden.

Zu diesem Zweck haben zahlreiche Gemeinden in NRW wie bundesweit Baulandstrategien entwickelt.

Beispiel: Zwischenerwerb durch die Gemeinde ohne Bindung und ohne Beteiligung des Alteigentümers an der Wertschöpfung, die Kommune erwirbt alle für die Aufschließung benötigten Flächen. Hierzu müssen vor dem Erwerb umfangreiche interne Vorbereitungen durchgeführt werden.

Eine andere Idee ist, den Alteigentümer begrenzt an der entwicklungsbedingten Wertsteigerung zu beteiligen usw.

Zur Verdeutlichung haben wir das Konzept der Stadt Bocholt beigefügt, das in diesem Zusammenhang wegweisend ist.

Die Linksfraktion beantragt daher, dass die Verwaltung beauftragt wird, hausintern ein an die Kerpener Bedürfnisse angepasstes Konzept zu entwickeln.

Wir bitten um Behandlung in der Sitzung des Rates am 03.03.2015 bzw. um Vorbehandlung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.02.2014 sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015.

Linksfraktion Kerpen