Anfrage zur Sitzung des Umweltausschusses am 14.03.2019: Qualität der Kontrolle landwirtschaftlicher Intensivnutztierhaltung in Kerpen

Thomas Ristow (DIE LINKE)

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Kerpen, in denen Nutztiere in Form von Intensivtierhaltung gezüchtet sowie gemästet bzw. etwa im Falle von Hühnern zur Produktion von Eiern gehalten werden?
  • Welcher Art sind die Nutztier-Kontrollen1 bzw. die Kontrollintervalle der zuständigen Veterinärbehörde hinsichtlich Tierschutz und Tiergesundheit in diesen Betrieben und wird dies als ausreichend betrachtet, um den Vollzug der geltenden Tierschutzvorschriften sicherzustellen? Wie genau wird geprüft, dass die Anforderungen an die Betriebe eingehalten werden? Werden die Kontrollen ohne Vorankündigung durchgeführt? Gibt es genug entsprechend qualifizierte und erfahrene Kontrolleure?
  • Wie werden Verstöße gegen die geltenden Vorschriften dokumentiert und transparent gemacht? Wie wird/wurde die Qualität der ortsansässigen Betriebe bewertet?

Begründung: Artgerechte Tierhaltung ist für alle Verbraucher*innen wichtig. Die Einhaltung und routinemäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Intensivtierhaltung dient aber nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern entspricht auch dem Wunsch der Bürger*innen, Tiere vor Schmerzen und Leiden zu bewahren. Seit 2002 ist der Tierschutz auch grundgesetzlich verankert.

Andererseits bemängelt die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, dass die gesetzlichen Regelungen oft aus Mangel an Personal durch die zuständigen Veterinärämter gar nicht ausreichend überwacht werden können.

Der Tierschutz ist auch für unsere Fraktion essentiell: Intensive Tierhaltung in der Landwirtschaft gehorcht erstens sicher den ökonomischen Zwängen; inwieweit zweitens die politisch festgelegten Vorschriften und rechtlichen Aspekte in ausreichendem Maß in Kerpen Beachtung finden können, soll die Anfrage beantworten helfen; wichtiger noch ist aber für uns drittens, darüber Aufklärung zu erhalten, dass die alltägliche Intensivtierhaltung in solchen Betrieben, wenn auch nicht im Bundesgebiet, wie die regelmäßigen Tierschutzskandale zeigen, so doch hier vor Ort ethisch vertretbar ist.

 


1.B.: Routinekontrollen, intensive Kontrollen mit Entnahme und Analyse von Proben

 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Artikel 20a GG)