Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.04.2015: gentechnikfreie Mittagsverpflegung

Annetta Ristow

Wir bitten, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16. April 2015 aufzunehmen:

Gentechnikfreie Mittagsverpflegung

Die mit Agro-Gentechnik in Lebensmitteln verbundenen möglichen Risiken sind bislang nicht zureichend untersucht. Andererseits gibt es Produkte, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen oder Herstellungsverfahren mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen genutzt wurden. Die notwendige Transparenz etwa bezüglich Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Futtermittel steckt aber noch in den Anfängen. So gibt es auf europäischer Ebene noch keine verbindliche Kennzeichnung für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln aufgezogen wurden.[1] Entsprechend ist zu konstatieren, dass auch bei vielen Verbraucher*innen die wegen der fehlenden Transparenz berechtigte Sorge besteht, gentechnisch veränderte Lebensmittel untergeschoben zu bekommen. Insbesondere und gerade bei Kindern und Jugendlichen ist der Wunsch der Eltern nachvollziehbar, dass für die Entwicklung der Heranwachsenden eine risikofreie und gesunde Ernährung gewährleistet ist. Daher ist aus Sicht der Linksfraktion für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten sicherzustellen, dass Lebensmittel ohne Gentechnik angeboten werden. Ist dies nicht zu gewährleisten, so sollten die Eltern darüber informiert werden. Letztlich sollten die Verbraucher*innen selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Produkte in angebotener Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen oder sonstigen Institutionen der Außer-Haus-Verpflegung essen wollen oder nicht.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1.      Inwiefern ist in Kerpen sichergestellt, dass die in Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstigen städtischen Institutionen angebotene Außer-Haus-Verpflegung gentechnikfrei erfolgt?

2.      Gibt es für Einrichtungen, die Mittagsverpflegung in Eigenregie herstellen und diese ggf. ergänzen durch Caterer-Angebote, eine Anweisung, den Einsatz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu vermeiden?

3.      Ist in den mit den Caterern abgeschlossenen Verträgen festgelegt, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel keine Verwendung finden dürfen?

4.      Wird das Lebensmittelangebot für die Verpflegung in Kitas, Schulen usw. hinsichtlich ggf. dennoch verwendeter gentechnisch veränderter Bestandteile entsprechend gekennzeichnet?

5.      Gibt es für die mit den Caterern abgeschlossenen Verträge entsprechende Regelungen hinsichtlich einer solchen Kennzeichnung des Verpflegungsangebots für den Fall der Verwendung von gentechnisch veränderten Bestandteilen?

6.      Wie werden die Nutzer*innen genannter Verpflegungseinrichtungen über den Einsatz bzw. Nicht-Einsatz von gentechnisch veränderten Bestandteilen im Verpflegungsangebot informiert?

Mit Beschluss vom 15.01.2007 (Drs.-Nr. 10.07) hat der Haupt- und Finanzausschuss festgelegt, dass auf den städtischen Flächen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgeschlossen wird sowie hierzu abzuschließende Pachtverträge eine dementsprechende Auflage enthalten. Der Linksfraktion ist es ein Anliegen, dass in Kerpen die Nulltoleranz hinsichtlich Gentechnik bei Saatgut auch und gerade für die Außer-Haus-Verpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen gilt.

Begründung: Die Agro-Gentechnik hat ökologische, ökonomische, sozialen und gesundheitliche Risiken zur Folge. Der von den Gentechnik-Konzernen und ihren bestellten Befürwortern gerne immer wieder behauptete Nutzen für die Welternährung und Landwirtschaft ist längst durch die negativen Erfahrungen in Ländern wie Kanada oder Indien konterkariert. Denn weder kann auf dem Wege dieser Technologie der Pestizideinsatz verringert, noch das Problem der Welternährung gelöst werden. Damit dient die Agro-Gentechnik allein dem Profistreben der großen Chemie- und Agrobusinesskonzerne bzw. der großen Lebensmittelkonzerne und führt zur Verdrängung selbstständig am Markt operierender kleiner und mittlerer bäuerlicher Betriebe. Des Weiteren steht fest, dass eine Koexistenz von biologischem oder konventionellem Landwirtschaft und Gentechnik-Anbau nicht möglich ist. Ist gentechnisch verändertes Saatgut erst einmal in der Natur freigesetzt, führt dies zu irreversiblen Kontaminationen für den biologisch bzw. konventionell geführten Anbau von Pflanzen.

Linksfraktion Kerpen

[1] Vgl. etwa den Artikel „Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO (=gentechnisch veränderten Organismen)“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zu finden auf der Website unter www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/02_KennzeichnungLM/04_gvLM/gentechnik_Kennzeichnung_node.html<xml></xml&gt;