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Es gibt keinen Gegensatz zwischen den Interessen der Arbeiter:innenklasse und den Forderungen aus Feminismus, Antirassismus, der LSBTTIQ*-Bewegung und dem Kampf gegen Klimawandel. Solidarität ist unsere Waffe – sie ist unteilbar!

Der Hambacher See: Wasserqualität, Bergrecht und strukturelle Asymmetrien

Zum offiziellen Planfeststellungsverfahren ab dem 09. November 2026 zur Befüllung des zukünftigen Hambacher Sees mit Rheinwasser

Thomas Ristow

1. Die aktuelle Ausgangslage

Die Befüllung des Hambachsees stellt eines der größten Landschaftsgestaltungsprojekte Europas dar. In Teilen der Öffentlichkeit bestand bzw. besteht die Erwartung, dass ausschließlich Wasser mit der Qualität des bislang abgepumpten Sümpfungswassers, gehobenes, sauberes Grundwasser, für die Flutung genutzt wird. Tatsächlich sieht die reale Planung jedoch vor, dass neben dem natürlich ansteigenden Grundwasser ungefiltertes Rheinwasser über eine Pipeline eingeleitet werden soll. Ohne diese externe Zuleitung würde die Befüllung des gigantischen Tagebaurestlochs Jahrhunderte dauern und würde die Gefahr von massiven Böschungsabbrüchen, die die bestehenden umliegenden Ortschaften bzw. das Gelände gefährden könnten, stark zunehmen. Mit Rheinwasser wird eine Befüllung in etwa 40 Jahren und eine Minimierung der Gefährdung der Standsicherheit der Tagebauböschungen durch einen raschen Anstieg des Wasserspiegels als Gegendruck auf die Hänge erhofft, der, um diesen Effekt zu erreichen, höher liegen muss als der durch das Ende der Sümpfung wiederansteigende Grundwasserspiegel des angrenzenden Geländes.

Während der Transportweg der Rohrleitung genehmigt ist, steht die von RWE beantragte Genehmigung für das tatsächliche Einleiten des Wassers noch aus. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg, die Politik und die Umweltverbände sowie die Bürger:innen in der betroffenen Region beteiligen sich dazu in einem offiziellen Planfeststellungsverfahren ab dem 09. November 2026. Wichtige Fragen sind: Wie lang die Schadstoffliste zur Untersuchung der Rheinwasserqualität sein muss, die vor der Flutung zwingend geprüft werden muss, und ob RWE eine hochentwickelte, zusätzliche Filterstufe bauen muss.

Gegen die Nutzung von ungefiltertem Flusswasser regt sich massiver Widerstand von Umweltverbänden wie dem BUND NRW sowie von lokalen Bürgerinitiativen wie in Kerpen den „Buirern für Buir“. Die Hauptkritikpunkte beziehen sich auf folgende Punkte:

Das Rheinwasser enthält Spurenstoffe wie Pfas, sogenannte Ewigkeitschemikalien, Arzneimittelrückstände, Pestizide, Mikroplastik, Schwermetalle und Phosphate, die ungefiltert in den künftigen See und das umliegende Grundwasser gelangen könnten. Außerdem liegt die Entnahmestelle nur wenige Kilometer hinter den Chemieparks in Leverkusen bzw. Dormagen. Die dort eingebrachten chemischen Substanzen können sich also gar nicht schnell genug verdünnen mit dem Rheinwasser und gelangen konzentriert an die Entnahmestelle.

Da der Hambachsee als stehendes Gewässer künstlich erstellt wird, besteht kein natürlicher Ab- und Zufluss, sodass sich die über das Rheinwasser eingetragenen Schadstoffe im See anreichern und nicht ausgespült werden bzw. nicht natürlich abgebaut könnten mit entsprechenden Auswirkungen auf das Grundwasser im umliegenden Gelände.

(a) Untersucht werden aktuell zur Langzeitwirkung der mit dem Rheinwasser eingetragenen Schadstoffe nur bekannte Stoffe wie Nitrat, Schwermetalle und Medikamentenrückstände und wie diese die umliegenden Grundwasserschichten kontaminieren könnten. (b) Umstritten ist, welche Auswirkungen der Eintrag der Ewigkeitschemikalien wie Pfas haben und wie ihre langfristige Anreicherung im Grundwasser zu bewerten sind. Denn die Messdaten an der Entnahmestelle bei Dormagen überschreiten heute schon regelmäßig die zulässigen Grenzwerte. (c) Zahlreiche der bis zu 30.000 unterschiedlichen chemischen Verbindungen aus industriellen Abwässern im Rheinwasser sind toxikologisch nicht erforscht bzw. es existieren keine Grenzwerte für sie. (d) Ebenfalls unbekannt ist, wie diese im künstlichen See über das Rheinwasser eingetragenen Schadstoffe dann mit einander und mit den vorhandenen Substanzen des Tagbaubodens wie dem sauren Mineral Pyrit in den 40 Jahren der Flutung interagieren könnten.

Das NRW-Umweltministerium hat aufgrund der Bedenken eine unabhängige wissenschaftliche Studie beim Grundwasser-Zentrum Dresden in Auftrag gegeben, um die Wechselwirkungen zwischen Fluss- und Grundwasser neutral zu prüfen. Für „Buirer für Buir“ und den BUND greift die wissenschaftliche Prüfung aus Dresden zu kurz, weil sie ein dynamisches, hochkomplexes Chemikalien-Gemisch mit den starren Methoden der klassischen Grundwasseranalytik untersucht (Alibi-Funktion des Gutachtens): (a) Beschränkung auf bekannte Standard-Schadstoffe, (b) keine Analyse der Interaktion der eingetragenen Schadstoffe innerhalb von 40 Jahren, (c) fehlende Untersuchung und Bewertung der langfristigen Folgen der sich vor allem im Sediment des Tagebausees ansammelnden schwer abbaubaren Substanzen wie Pfas statt dessen Relativierung der Menge dieser Schadstoffe durch Schönrechnung auf den gesamten Wasserkörper, (d) Berechnungen auf Basis von Durchschnittswerten zur Schadstoffbelastung des Rheinwassers statt die realen Werte des noch nicht vermischten Schadstoffeintrags aufgrund der vorherigen Einleitung in Dormagen und Leverkusen an der Entnahmestelle zu nutzen. Sie fordern im laufenden Beteiligungsverfahren eine drastische Nachbesserung der Sicherheitsstandards, um das Trinkwasser der Region für zukünftige Generationen zu schützen.

Daraus ergibt sich der Kernpunkt der Kritik: der Verzicht auf Filteranlagen. RWE lehnt eine vorherige Aufbereitung des Wassers in den aktuellen Anträgen ab. Der Konzern beziffert die Kosten für eine entsprechende Filteranlage auf über eine Milliarde Euro und argumentiert, dies sei wirtschaftlich unverhältnismäßig. Die Bezirksregierung Arnsberg signalisiert hierbei eine neutrale Prüfhaltung: Sie wird RWE eine Filterstufe nur dann per Auflage im finalen Planfeststellungsbeschluss vorschreiben, wenn die wissenschaftlichen Prognosen (unter Einbeziehung der Dresdner Studie und der behördlichen Gegengutachten) eine konkrete, messbare und dauerhafte Verschlechterung des umliegenden Grundwassers belegen. Rein hypothetische oder unvollständige Risikoprognosen zu unbekannten Stoffen reichen rechtlich nicht aus, um eine Milliardeninvestition anzuordnen. Die Bergbehörde in Arnsberg stellt in ihren Stellungnahmen immer wieder klar, dass der Faktor Zeit ein Sicherheitsrisiko darstellt. Da die Fortführung der Sümpfung immense Kosten verursacht und grundwasserabhängige Feuchtgebiete schädigt, drängt die Behörde auf eine zügige Lösung. Die Stabilisierung der Tagebauböschungen hat im Bergrecht außerdem eine extrem hohe Priorität – im Zweifel wiegt die Abwendung der Gefahr akuter Böschungsabbrüche für die Behörde schwerer als das theoretische Risiko schwer messbarer Mikroschadstoffe.

 

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Dass die Verursacherin RWE im Genehmigungsverfahren intensiv mitwirkt und wirtschaftliche Argumente vorbringen kann, entspricht der Systematik des deutschen Verwaltungs- und Bergrechts (BBergG). Hier kollidiert das intuitive Verursacherprinzip („Wer den Schaden anrichtet, stellt den alten Zustand vollständig und ungeachtet der Kosten wieder her“) mit der juristischen Realität:

Das BBergG fordert keine identische Wiederherstellung des vorbergbaulichen Zustands, sondern eine geordnete Wiedernutzbarmachung. Ein Restsee gilt politisch und technisch als die einzig realistische Option.

Behörden sind gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftliche Zumutbarkeit für das Unternehmen gegen das öffentliche Interesse am Umweltschutz abzuwägen. Belastungen, die die Existenz des Vorhabens oder des Unternehmens unverhältnismäßig gefährden, müssen im Verfahren geprüft werden.

RWE agiert als Antragstellerin und reicht entsprechende Gutachten ein. Die Entscheidungskompetenz liegt jedoch exklusiv bei der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg.

Vor diesem Hintergrund agiert/argumentiert die RWE wie folgt in einer Darstellung von Dirk Jansen/BUND:

Trotz der Bestätigung, dass die Rheinwasser-infiltration und -einleitung zu einer weiteren Verschlechterung des chemischen Grundwasserzustands führen wird und die Bewirtschaftungsziele gem. WRRL für verschiedene Gewässerkörper nicht erreicht werden, soll auf eine Rheinwasseraufbereitung verzichtet werden. Begründet wird der von RWE Power geforderte Verzicht auf die Rheinwasseraufbereitung u.a. mit den hohen Kosten von etwa einer Milliarde Euro, dem Fehlen eines vergleichbaren Referenzmaßstabs für eine solche gigantische Anlage sowie den vermeintlich damit verbundenen Umweltlasten (rund 12 ha Flächenversiegelung, 22 Mio. kWh Energieverbrauch jährlich, über 40 Jahre ca. 1,5 bis 2,5 Mio. t CO₂-Äquivalente).

So wurde zwar im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU 2022 – 2027 festgelegt:

Die Tagebaufolgekosten, insbesondere inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements, müssen vollständig vom bergbautreibenden Unternehmen getragen werden. Für die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung hat die RWE AG als Bergbautreibender ausreichend Vorsorge zu treffen. Um dem Verursacherprinzip Geltung zu verleihen, erfolgt eine aktuelle Bewertung sämtlicher Tagebaufolgekosten, inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements. Dazu wird ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Landesregierung diese fachlich und wirtschaftlich bewerten. Es muss sichergestellt sein, dass die RWE AG mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haftet.

Allerdings ist bis heute eine entsprechende gesetzliche Regelung ähnlich zur RAG-Stiftung 2007 zu den Ewigkeitslasten nicht gefasst worden. Die maßgeblichen konservativen Kräfte in der Politik sowie die RWE gingen bzw. gehen davon aus, dass anders als beim Untertage-Steinkohlebergbau die bergbaulichen Folgekosten im Tagebau anders dimensioniert und nicht wie dort aufzufassen seien. Weswegen RWE auch nicht von Ewigkeitslasten redet. Um die tatsächlichen Folge- und Ewigkeitskosten und die Angemessenheit der hierzu gebildeten Rückstellungen der RWE abzuschätzen, wurden bislang zwei Gutachten für das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW beauftragt: Bericht zur Angemessenheit und Vollständigkeit der bergbaubedingten Rückstellungen für die Tagebaue im Rheinischen Revier (2024); Gutachtliche Untersuchung zu den Ewigkeitslasten des Braunkohlebergbaus im Rheinischen Revier und Optionen zur Absicherung (2025/26).

Im 2024 erstellten Gutachten wird testiert, dass die von RWE gebildeten Rückstellungen nach internationalen Bilanzierungsstandards vollständig und der Höhe nach angemessen sind mit der Einschränkung, dass dies nur für die bekannten und absehbaren Aufgaben etwa der Renaturierung und die Erstellung der Tagebauseen gilt. Da diese Maßnahmen laut Gutachten ohnehin bis weit nach dem Jahr 2200 andauern werden, blieben unvorhersehbare, unendliche Folgekosten, also echte Ewigkeitsschäden, die der Allgemeinheit drohen könnten, unberücksichtigt. Das daraufhin in 2025 in Auftrag gegebene weitere Gutachten zur Einschätzung auch dieser Kosten liegt noch nicht vor. Hieran knüpfen sich aber Erwartungen dahin gehend, dass höhere Kosten anzusetzen sind, die die bisherigen Rückstellungen der RWE derart übersteigen, dass sehr wohl eine zur RAG-Stiftung ähnliche Institution geschaffen werden muss.

In diesem Kontext wurde auch ein Gutachten erstellt, das ermittelte, dass RWE bei der Befüllung der Tagebaurestlöcher nicht im öffentlichen Auftrag handele und deswegen gebührenfrei Wasser abpumpe könne, sondern für die Wasserentnahme 5 Cent je m³ Wasser bezahlen müsse.

Abschließend ist auch auf das für RWE bedeutsame Urteil des OLG Hamm hinzuweisen, dass feststellt, dass CO²-Emittenten wie RWE grundsätzlich zivilrechtlich für Klimaschäden anteilig zu ihrem weltweiten Emissionsbeitrag haftbar gemacht werden können. Geklagt hatte der peruanische Bauer Saul Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE wegen Klimaschadenverursachung. Auch wenn die Klage wegen fehlender nachweisbarer ggf. drohender Eigentumsbeeinträchtigungen abgewiesen wurde, bekräftigte das Gericht eine zivilrechtliche Verantwortung des Verursachers in Fällen von nachweislichen Schäden infolge von hier CO²-Emissionen. Da die Haftbarmachung im Falle von Ewigkeitsschäden im Rheinischen Revier aufgrund von § 1004 BGB – Schutz durch Beeinträchtigung von Eigentum durch Nachbarn – wegen der räumlichen Nähe im Vergleich zu der Verursachung von Schäden in den peruanischen Anden unmittelbar nachvollziehbar ist, weil eine Feststellung der RWE als Verursacherin für versauerte Trinkwasserbrunnen, absinkende Gebäude, volllaufende Keller usw. leichter zu erbringen ist, sind je nach Verhalten der RWE nach Tagebauende durchaus private Klagewellen in der Zukunft denkbar. Dies macht die Schaffung einer entsprechenden Stiftung wie bei der Ruhrkohle AG durchaus plausibel bzw. zwingend.

 

3. Historische Verflechtungen

Kritik wird zu Recht gegen die historisch gewachsenen Strukturen vorgetragen, die etwa als systemische Benachteiligung der betroffenen Bürger:innen wahrgenommen werden.

Das BBergG fußt in seinen Kernstrukturen auf historischen Vorläufern, die insbesondere in der Phase der Industrialisierung und der Zentralisierung während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland auf eine maximale, rücksichtslose Rohstoffausbeutung zur Sicherung der Wirtschafts- und Kriegstüchtigkeit ausgelegt waren. Belange des modernen Umweltschutzes oder Individualrechte von Anwohner:innen wurden erst in jüngst Zeit – oft aufgrund von EU-Recht – nachgeschoben.

Über Generationen hinweg bildeten die Gewerkschaften, insbesondere die IG BCE, die Landespolitik und die RWE eine enge Allianz. Das gemeinsame Ziel war die Sicherung von Zehntausenden hochbezahlten Arbeitsplätzen und der industriellen Basis des Landes. Diese tiefe strukturelle und moralische Verbundenheit wird von Kritiker:innen daher zu Recht als eine Form institutioneller Nähe gedeutet, die die Perspektive der betroffenen Anwohner:innen ausblendet.

Die für Bergbau und Energie zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, ansässig im Sauerland und damit räumlich weit entfernt vom Tagebau Hambach. Während die Bündelung der Aufsicht behördlich mit der Konzentration von Expert:innenwissen begründet wird, verstärkt sie hier im Rheinischen Revier das Gefühl, dass die existenziellen Folgen für Natur, Heimat und Grundwasser von raumfremden Beamten am grünen Tisch entschieden werden.

 

4. Klagewege. Aufgabe der Fraktion

Trotz der strukturellen Asymmetrien bietet das moderne Planfeststellungsverfahren gewisse gesetzliche Beteiligungsrechte. Ab dem 9. November 2026 werden die Planunterlagen öffentlich einsehbar sein, die allerdings einen enormen Umfang besitzen und schwer verständlich sein dürften. Bis zum 22. Dezember 2026 haben Bürger und Verbände dann das Recht, formelle Einwände zu erheben. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, jede rechtlich relevante Einwendung individuell zu prüfen. Während Einzelklagen von Anwohner:innen oft an hohen rechtlichen Hürden scheitern und wegen Prozesskosten gescheut werden, nutzen anerkannte Umweltverbände wie der BUND das Verbandsklagerecht.

Politisch stehen wir vor der Aufgabe, dafür zu sorgen , dass der Rhein-Erft-Kreis als betroffene Gebietskörperschaft und unser Wasserwirtschaftsverband die RWE nicht aus der Pflicht entlassen, sodass die Allgemeinheit in unserer Region nicht auf den Ewigkeitskosten der Tagebaunachfolge sitzen bleibt: durch eine entsprechende unnachgiebige Linie gegenüber RWE im Erftverband; durch Anweisung an die Kreisverwaltung per Antrag im Falle von Schädigung öffentlichen Eigentums nach § 1004 BGB juristisch gegen RWE vorzugehen, um zu verhindern, dass über die Kreisumlage die Schäden von den Bürger:innen als Steuerzahler:innen reguliert werden müssen; durch eine mehrheitlich im Kreistag gefasste Resolution mit dem Ziel, die Landesregierung zu drängen, analog zur Ruhrkohle AG eine Stiftung einzurichten, in die RWE ausreichende Rückstellungen einzubringen hat; durch Ermittlung von zurückgehaltenen oder schwer auffindbaren Datenmaterial zum Thema Bodenbewegungen, Grundwasserständen oder allgemein Gutachten zur Lage, die BUND und Bürger:innen wiederum helfen können, sowie durch Unterstützung von außerparlamentarischen Protesten in der Sache.


  1. Erftverband, 2026, Die Zukunft der Wasserversorgung im Rheinischen Revier, PM 14/2026; Henry Riße, 2020, Befüllung der Rheinischen Tagebaue nach Ende der Braunkohleförderung, Evangelischer Kirchenkreis Jülich (Hrsg.)

  2. Durch die Sümpfung für das Tagebauareal ist das in den Braunkohleschichten vorfindliche Mineral Pyrit mit Sauerstoff aus der Luft in Verbindung getreten und oxidiert. Durch die Verbindung mit Wasser im Rahmen der Befüllung des Areals entsteht Säure, was ein Umkippen des Sees in ein totes, saures Gewässer wie in den ostdeutschen Braunkohleseen bewirken kann. Das Rheinwasser ist stark kalkhaltig, was die Säure neutralisieren und das Kippen verhindern kann.

  3. Radio Erft, 2026, Kritik an Rheinwasser-Leitung für Tagebau Hambach, 26.08.2026, 12:22 Uhr; Melanie Höhn, 2026, Chemiecocktails im Rhein: Warnung vor „gravierender Gefahr“, in: Pharmazeutische Zeitung. 19.02.2026, 15:18 Uhr.

  4. Stephan Pesch, 2026, Ist das Rheinwasser sauber genug für den geplanten See?, in WDR. Mein NRW. 30.04.2026, 12:09 Uhr

  5. Rafael Greboggy, 2026, Bau der Rheinwasserleitung: Pläne für Hambachsee schreiten voran, in Kölnische Rundschau 19.10.2026, 16:00 Uhr

  6. Stephan Pesch, 2026, Neuer Mega-See statt Tagebau Hambach, in: WDR. Mein NRW. 19.10.2026, 19:49 Uhr; Bezirksregierung Arnsberg, Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Herstellung des Tagebausees Hambach der RWE Power AG in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

  7. Vgl. Dirk Jansen, BUND NRW, 2026, Wasser für die Tagebaue, BUND 09.10.2026.

  8. Vgl. § 4 Abs 4, § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 55 Abs. 2 Nr. 2, § 66 Satz 1 Nr. 8 BBergG
  9. Dirk Jansen, BUND NRW, 2026, Wasser für die Tagebaue, BUND 09.10.2026

  10. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027, S. 15

  11. Vgl. Detlef Schmalenberg, 2025, RWE muss für Wasser aus dem Rhein bezahlen, in: Kölner Stadt-Anzeiger, 27.10.2025, 08:30 Uhr
  12. Vgl. OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17 (https://dejure.org/2025,12187). Vgl. hierzu auch der Antrag der Linksfraktion Kerpen in 2015 anlässlich der Haushaltsberatungen (Drs. 161.15), RWE deswegen an der Finanzierung von Flüchtlingsunterbringungen aufgrund von Klimaflüchtlingen unter Bezug auf den Fall dieses peruanischen Betroffenen zu beteiligen, wurde leider mehrheitlich abgelehnt.

Für eine Welt ohne Atomwaffen!

81 Jahre Inferno 1945 - 2026. Im Gedenken an die Opfer der Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki am 06. & 09. August 1945

Thomas Ristow

Der Atomwaffenstandort Büchel in der Eifel wurde für die atomwaffenfähigen F35-Kampfflugzeuge und eine neue Generation von US-Atomwaffen modernisiert. - Im Oktober will die NATO mit dem Manöver „Steadfast Noon“, auch mit Beteiligung des Militärs vom Standort Nörvenich in unserer Nachbarkommune, erneut für einen Atomkrieg üben.

Die Pläne und Haltung der Bundesregierung zu Atomwaffen lehnt die Linke kategorisch ab. Wir fordern den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag, den Abzug von US-Kernwaffen aus Deutschland sowie ein sofortiges Ende der Debatte um einen europäischen Atomschirm.

Keine NATO-Atomkriegs- übung im Oktober! Weltweite Abschaffung und Ächtung der Atomwaffen! Abrüstung statt Aufrüstung! Deutschland muss friedenstüchtig und nicht kriegstüchtig gemacht werden!

Gestaltung der Innenstadt nicht dem Markt überlassen!

Dauer-Ärgernis Lidl-Umbau

Thomas Ristow

Wie im jüngsten Planungsausschuss seitens der Verwaltung mitgeteilt, hat Lidl sein Interesse am Standort noch nicht aufgegeben. Die Verwaltung empfahl daher durch Forderungen wie, Wohnraum zu schaffen oder Gastronomie zu ermöglichen, das Unternehmen nicht zu verärgern und zur Projektaufgabe zu drängen.

Unserer Meinung liegt das nicht verlorene Interesse aber an einer fehlenden Rücktrittsklausel im Grundstückskaufvertrag. Dies würde die Verhandlungsposition für Kerpen stärken. Nutzen wir sie also und geben die Fehleinschätzung der eigenen Verhandlungsposition gegenüber Lidl auf!

Wir fordern deshalb weiterhin: Planung zur städtischen Nahversorgung wie hier im Innenstadtbereich von Kerpen mit Schaffung von Wohnraum zu verbinden, Parkplatzwüsten und trostlose, kahle Fassaden abzulehnen und statt dessen Gastronomie zu ermöglichen!

Geburtshilfe stärken, Hebammen würdigen!

Zum Welt-Hebammentag am 05. Mai

Thomas Ristow

2025 wurden in Deutschland so wenige Kinder geboren, wie seit 1946 nicht mehr. Das liegt an einer familienunfreundlichen Politik der Konservativ-Autoritären. Und daran, dass die Zahl der Geburtsstationen in Deutschland seit Jahren rückläufig ist, was für viele werdende Eltern weite Anfahrtswege bedeutet. Auch in Kerpen wie im Rhein-Erft-Kreis gibt es keine flächendeckende Hebammenversorgung. Die Hebammenpraxen im Ort können nur einen Bruchteil der Frauen und Neugeborenen in Kerpen betreuen. Ein Geburtshaus gibt es nur in Köln. Alternativen zur Klinikgeburt gibt es also in Kerpen nicht. In Bergheim ist die Krankenhaus-Entbindungsstation geschlossen worden. Werdende Mütter sind also gezwungen auf die weit entfernten Geburtsstationen in Düren und Köln, evtl. Brühl und Frechen auszuweichen.

Hebammen sind und bleiben aber eine wichtige Stütze für die Gesundheit und das Wohl der Mütter und Kinder.

Dazu äußert sich Annetta Ristow, stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Kreistag Rhein-Erft und Vorsitzende der Linken im Rat der Stadt Kerpen: "Als Linke fordern wir im Rhein-Erft-Kreis und auch für Kerpen endlich die gebührende Anerkennung von Hebammen als die absoluten Expertinnen auf ihrem Gebiet – auch praktisch politisch durch die Unterstützung von Geburtshäusern und hebammengeleiteten Kreißsälen mit 1:1-Betreuung unter der Geburt. Das könnte – mit sinnvollen Verlegekonzepten für Notfälle – Versorgungslücken schließen, wo keine Geburtsstation in der Nähe ist. Die Geburtsstationen in Frechen und Brühl müssen dem Kreis unbedingt erhalten bleiben."

Warum wir dem Haushalt 2026 nicht zustimmen

Risiko: Fehlende Finanzausstattung durch Land und Bund

Thomas Ristow

Um die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen die Kommunen seit Jahrzehnten wegen fehlender finanzieller Ausstattung durch Land und Bund Kredite aufnehmen. Wichtige Investitionen in die Infrastruktur wie in Schulen, Straßen und Brücken oder Kitas unterblieben deswegen oder werden zu spät vorgenommen. Beispiel: 36% von den 104 Brückenbauwerken in Kerpen sind aufgrund ihres Alters inzwischen marode. Die hier nun einzusetzenden finanziellen Mittel fehlen dann an anderer Stelle - wie dem sozialen Wohnungsbau.

Die Finanzlage der Kolpingstadt Kerpen ist nach wie vor dramatisch zugespitzt. Sofortmaßnahmen und strukturelle Reformen zur auskömmlichen Finanzierung des Haushalts unserer Kommunen wie in Kerpen durch Land und Bund sind dringend erforderlich. Die ständigen Erhöhungen der Grundsteuer B sind schon lange nicht mehr das geeignete Mittel, um aus eigener Kraft die finanzielle Schieflage zu beseitigen. Einsparungspotenziale gibt es nicht mehr.
Die Haltung, den Missstand weiter zu verwalten, die Gegebenheiten zu akzeptieren und Kollateralschäden, wie die Armutsgefährdung von Menschen, in Kauf zu nehmen wegen fehlender Finanzen, können wir als Linke nicht akzeptieren. Denn die einzige Aufgabe von Politik ist es für das gute Leben für alle zu sorgen.
Deswegen lehnen wir auch 2026 den Entwurf des Haushaltplans und die Haushaltssatzung insgesamt ab und stimmen nur den erforderlichen Investitionen in Personal wie Infrastruktur zu.

Warum wir dem Haushalt 2026 nicht zustimmen

Fehlender bezahlbarer Wohnraum

Die Stadt hat es in der Vergangenheit versäumt, kluge Investitionen zu tätigen, z.B. in den kommunalen Sozialwohnungsbau in Eigenregie, wie wir es immer wieder gefordert haben – denn ohne diese fließen via Wohngeld und Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld öffentliche Mittel statt in die kommunalen Taschen in die der privaten Vermieter:innen.
Aus diesem Grunde haben wir andererseits in Kerpen über 1400 Fälle von Haushalten, die sich wegen fehlendem bezahlbaren Wohnraum in Notlagen befinden.

Das ist inakzeptabel für uns Linke in Kerpen.

Weltvergessen und lebensfeindlich

Thomas Ristow

Das bisher in Kerpen geltende und von der Linken 2018 initiierte Verbot, das Totalherbizid Glyphosat auf zu verpachtenden kommunalen Ackerflächen einzusetzen, wurde gestern von der konservativ-autoritären Mehrheit und ihren Mitläufer:innen im Planungsausschuss gekippt - zum Schaden der Gesundheit von Mensch und Natur. Dies ist ein Verlust an Lebensqualität für uns hier in Kerpen.

Hambach-See: Restlochflutung mit ungefiltertem Rheinwasser?

Dies konterkariert die Pläne für einen zukünftigen Bade- und Freizeitsee im Tagebauloch vor unserer Haustür und gefährdet die Grundwasserqualität in unserer Region. Die nach wie vor hohe Schadstoffbelastung des Rheins mit unzähligen Chemikalien, Arzneimittelrückständen und Mikroplastik macht eine Nachbesserung der Pläne für die Tagebauflutung erforderlich! 

Die Linke Kerpen fordert daher eine Überarbeitung der Pläne für die Renaturierung der Tagebaulöcher. Insbesondere für den Fall der Einleitung von Rheinwasser ab 2030 muss aus unserer Sicht sichergestellt sein, dass der zukünftige See und das Grundwasser der Region geschützt werden vor dem Eintrag von Schadstoffen aus dem Rhein. Damit der zukünftige Hambach-See tatsächlich ein Bade- und Freizeitsee werden kann und nicht zu einem gigantischen Abwasserteich verkommt!

 

Die große Mehrheit arbeitet in Teilzeit, weil sie muss: weil die Arbeit körperlich kaputtmacht, weil Angehörige gepflegt werden müssen und weil Kinder versorgt werden müssen. Teilzeit ist kein Lifestyle. Teilzeit ist für Millionen Menschen eine Überlebensstrategie. Teilzeit ist kein Trend. Sie ist eine Reaktion auf Stress, Pflegeverantwortung und zu niedrige Löhne.

Wer Menschen vorwirft, weniger zu arbeiten, lenkt vom eigentlichen Problem ab:

  • schlechte Arbeitsbedingungen,

  • unsichere Jobs,

  • zu wenig Lohn zum Leben.

 

Wir sagen:

  • Löhne rauf statt Profite schützen,

  • Unbefristete Jobs als Standard,

  • Arbeitszeiten, die zum Leben passen,

  • Absicherung statt Absturz bei Erwerbslosigkeit.

 

Wer gute Arbeitsbedingungen schafft, braucht keine Schulddebatten. Gute Arbeit ist kein Lifestyle – sie ist ein Recht. Gute Bezahlung, faire Arbeitszeiten und ein besseres Arbeitsumfeld bleibt für uns als Linke das Wichtigste – im Kreis und überall.

Kein konservatives "Weiter so" mit CDU & Co. in Kerpen und im Rhein-Erft-Kreis!

Mehr sozialen Wohnungsbau, auch in Erbpacht, bessere Kita-Betreuungszeiten, die Grundsteuer B im Zaum halten und noch einiges mehr sind Kernthemen und Forderungen der Linken in Kerpen. Hierzu haben wir in der Vergangenheit viele Anträge gestellt, durch die bisherige Führung im Kerpener Rathaus und der konservativen politischen Mehrheit hat sich dazu aber nichts zum Positiven entwickelt. Um das zu ändern, braucht es einen Wandel in der Stadtspitze, um den Stillstand zu durchbrechen. Wir brauchen endlich in Kerpen einen Bürgermeister, der fähig und Willens ist, die Prioritäten neu auszurichten und die Verwaltung dafür personell und organisatorisch richtig aufzustellen. In unseren Augen ist Thomas Jurczyk dafür der Richtige, denn er hat Erfahrung in der Führung großer Organisationseinheiten und ist beruflich bei der Re-Organisation beheimatet. Daher spricht sich die Linke bei der Stichwahl zum Amt einer/s Bürgermeister:in in Kerpen für den SPD-Kandidaten Thomas Jurzcyk aus und ruft dazu auf, am Wahltermin am 28.09.2025 ihm das Vertrauen auszusprechen und die Stimme zu geben.

Auch im Kreistag muß Schluß sein mit dem politischen Stillstand. Wir als Linke wollen endlich eine sozialere und gerechtere Politik. Deshalb ist für uns klar, dass wir bei der Stichwahl Iris Heinisch unterstützen. Als Diplom-Sozialarbeiterin mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales ist sie die Richtige als Landrätin. Darüber hinaus steht sie für bezahlbares Wohnen ein und für einen Strukturwandel, der allen nützt. Auch konnten wir erfahrungsgemäß bei sozialen Themen im Kreistag nur mit der Unterstützung der SPD rechnen. 

Deshalb möchten wir euch ermuntern, am 28.09.2025 noch einmal wählen zu gehen und für Thomas in Kerpen und Iris im Kreis zu stimmen, aber auch in eurem Umfeld für eine entsprechende Unterstützung zu werben.

Zur Erhöhung der Grundsteuer B im Wahljahr 2025

Thomas Ristow

Die Situation, in der die Stadt sich finanziell befindet, ist nichts Akutes, sondern chronisch und ist nur zu einem Teil selbstverschuldet, sondern hauptsächlich den höheren Ebenen in unserem föderalen Staatsaufbau, also Land und Bund, anzulasten. Es fehlt eine auskömmliche Finanzierung unserer Kommunen. Das ist seit langem bekannt, wurde aber von den in Land und Bund regierenden Verterer:innen von CDU, SPD, FDP und Grünen immer auf die lange Bank geschoben. Wie bisher auf deren Einsicht zu hoffen, hilft nicht mehr weiter.

Das Sparen, das Aufschieben von notwendigen Investitionen in die Infrastruktur wie gestern im Schulausschuss und die Erhöhung der Grundsteuer B ist zwar aus Sicht der Verwaltung und der maßgeblichen Fraktionen, die dem folgen wollen, rational, weil es den vorfindlichen Einrichtungen wie der Schuldenbremse, dem Gegebenen also, entspricht, dies beseitigt aber nicht die Ursachen, hilft nicht dem Missstand ab, ist bloße Symptombekämpfung und wird so zum Teil eines Dauerzustand des finanziellen Bankrotts in immer mehr Kommunen in NRW und bundesweit. Auch verschärfte neoliberale Modelle, die von autoritär ausgerichteten politischen Alternativen vertreten werden, bis hin zu einem schlanken Staat, schaffen keine Abhilfe.

Auch der Verweis auf mehr gewinnbringende Investitionen, zu denen wir im Rat in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge gemacht haben, das Splitten der Grundsteuer B oder eine Grundsteuer C oder weiteres Sparen, was kaum noch möglich ist, hilft der fianziellen Misere nicht mehr substantiell ab und kämen jetzt als Maßnahmen sowieso zu spät.

Dies schafft nur eine entschiedene Neuausrichtung des Gegebenen, z.B. ein bundesweites Kommunalentschuldungspaket plus ein Sonderfond für finanzschwache Kommunen wie Kerpen, um Rückstände im Erhalt der Infrastruktur aufzuholen, plus eine stabile und auskömmlich aufgestellte Gemeindewirtschaftssteuer - hierzu gibt es Vorschläge seitens unserer Partei. Das Problem dabei: die höheren Ebenen - Land und Bund - werden nicht so gerne ihr Budget schmälern wollen. Folglich ist Teil einer Lösung immer auch ein anderer Umgang mit der Besteuerung der Vermögenden in unserem Land. Auch hierzu gibt es Vorschläge unserer Partei. Aber dies entspricht nicht dem allgemeinen Konsens, dem Gegebenen, mit dem man sich gerne abfindet und arrangiert. - Aber es finden ja jetzt am 23. Februar Wahlen statt.

Wir werden als Fraktion gegen Erhöhungen der Grundsteuer B stimmen, wie wir es seit 2015 schon immer getan haben. Für uns ist die Erhöhung der Grundsteuer B nicht das Mittel der Wahl zur Haushaltskonsolidierung.  Sie  ist nicht sozial, sie differenziert nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Besteuert wird nach der Größe der genutzten Wohnfläche. Kinderreiche Familien sind aber auf größere Wohnungen angewiesen. Sie haben nun einen unverhältnismäßig höheren Anteil an der Grundsteuer über die Mietnebenkosten zu tragen. Auch für Geringverdiener*innen wird es schwieriger, die Kosten für das Wohnen überhaupt aufzubringen. Um nur eins der von uns vorgetragenen Argumente zu nennen.

Das gute Leben für alle gibt es nur ohne Kapitalismus.

Klimaschutz gherecht und sozial!

Die Linke kämpft für Klimagerechtigkeit

Die Klimakatastrophe trifft uns hier und jetzt, das spüren wir nicht nur bei Hochwasser und Dürren. Es ist klar: Die Art und Weise wie wir wirtschaften und leben muss sich ändern. Klimaschutz heißt für uns etwas anderes als für die Ampel-Regierung. Die Ampel-Regierung setzt auf CO-2 Preise und tut so, als könnten wir das Klima retten, wenn wir Autos mit einem anderen Motor fahren. Ja, E-Autos sind die effizienteste Technologie, aber wir müssen vor allem Busse und Bahnen ausbauen und Alternativen zum Autoverkehr entwickeln. Klimagerechtigkeit ist keine Konsumfrage. Die Verantwortung darf nicht an die Bürgerinnen und Bürger abgeschoben werden. Wir müssen die Wirtschaft umbauen: Für eine Energiewende mit gemeinnützigen Energieerzeugern und sozial gestaffelten Preisen. Für eine Agrarwende ohne Massentierhaltung und mit Subventionen, die bessere Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit statt Flächenwahnsinn fördern. Dafür sind wir als einzige Partei bereit uns mit den Profitinteressen der großen Konzerne anzulegen. Ohne geht es nicht: denn zwei Drittel des weltweiten CO2-Ausstoß wird von nur 100 Groß-Konzernen verursacht.

Soziales Klimageld einführen

Zur Entlastung bei CO-2- Preisen fordern wir die sofortige Einführung eines sozialen Klimagelds, das Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders unterstützt.

Nulltarif im ÖPNV

Wir fordern einen einheitlichen Tarif in ganz Deutschland von nicht mehr als 1 Euro pro Tag. Langfristig machen wir den ÖPNV bundesweit und für alle kostenfrei. Wir wollen eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum. Besonders dort muss das Angebot verbessert werden, damit auch dort alle Menschen mobil sind, die sich kein Auto leisten können oder wollen.

Günstiger Grundbedarf an Strom und Gas

Ein bezahlbares Grundkontingent für Strom und Gas muss für alle gesetzlich garantiert werden. Über den Basisverbrauch hinausgehender Energieverbrauch wird teurer. Strom- und Gassperren müssen gesetzlich verboten werden, denn für viele Menschen sind Strom und Gas längst nicht mehr bezahlbar.

Wir wollen die Bahn ausbauen und mit mehr Personal ausstatten

Die Ticketpreise müssen sinken. Kurzststreckenflüge und Gütertransport wollen wir auf die Schiene bringen. Dafür wollen wir schnelle Verbindungen schaffen. Stillgelegte Strecken und Bahnhöfe wollen wir reaktivieren. Die Bahn muss insgesamt nach dem Bedarf organisiert werden, nicht nach Kriterien von Markt und Profit.

Exzess der Superreichen stoppen

Sozial gerechter Klimaschutz heißt, den absurden klimaschädlichen Konsum der Superreichen Grenzen zu setzen: Privatjets und Megayachten ab 60 Metern EU-weit verbieten!

Umsteuern

Geld ist genug da, es muss nur gerechter verteilt werden. Wir wollen die Vermögenssteuer und eine soziale Steuerreform für Klimaschutz.

"Es ist falsch zu sagen, dass die konkrete Existenz des Menschen die Arbeit ist, denn das Leben und die Zeit des Menschen sind nicht von Natur aus Arbeit, sie sind Lust, Unstetigkeit, Fest, Ruhe, Bedürfnisse, Zufälle, Begierden, Gewalttätigkeiten, Räubereien etc. Und diese ganze explosive, augenblickhafte und diskontinuierliche Energie muss das Kapital in kontinuierliche und fortlaufend auf dem Markt angebotene Arbeitskraft transformieren. Das Kapital muss das Leben in Arbeitskraft synthetisieren, was Zwang impliziert: den des Systems der Beschlagnahme."

Michel Foucault, 1976, Mikrophysik der Macht, Uber Strafjustiz, Psychiatrie und Medizin, Berlin

Altersarmut auch in der Kommune zum Thema machen!

Damit höheres Alter in Kerpen trotz geringer Rente auch in Würde gelebt werden kann!

Thomas Ristow

In unserem Verwaltungsstaat, mit seiner Tendenz alles zu zählen, zu messen und zu wiegen, in der Absicht, dass die Dinge sich selbst regieren ... so wird auch in Kerpen das Thema Altersarmut erfasst.

In 2023 waren von den 13.942 hier lebenden Rentner:innen 668 Menschen  trotz ihrer Rente auf zusätzliche Sozialleistungen nach SGB XII, der Grundsicherung im Alter, angewiesen.  Dies sind Menschen, deren Grundsicherung auch nicht höher ist als der Bürgergeld-Satz:  von 502 € für eine alleinstehende Person. Hinzu kommt die Übernahme der Mietkosten, wenn sie nicht zu teuer ist. Im Beamtendeutsch heißt das: Wenn sie für die Region, in der der Mensch wohnt, „angemessen“ ist. Wobei es in 36 Fällen in Kerpen dann auch zu einer sogenannten Wohnkostenlücke kam. Das sind Fälle, in denen die Kosten der Unterkunft nicht vollständig anerkannt wurden, weil sie nicht "angemessen" sind, die dann von den 502 € für die übrige Lebenshaltung abgezweigt werden müssen.

Das Problem der verdeckten Altersarmut bleibt da aber außen vor. Das sind die Fälle, in denen Berechtigte aus sozialer Scham, weil sie als Wohneigentümer:innen um ihr Domizil fürchten müssen oder sie sich nur einen geringen Anspruch errechnet haben, weil sie die Beantragung scheuen oder hochaltrig sind, die Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Die Quote der Nichtinanspruchnahme lag 2017 bundesweit bei ungefähr 60 % der Berechtigten.

Hinzukommen noch ungefähr 500 Rentner:innen, die Wohngeld beantragen, weil ihre Rente zu niedrig ist, um die Miete bezahlen zu können. Ungefähr 20 % der Wohngeldbezieher sind damit in Kerpen Rentner:innen laut Auskunft der Verwaltung. Sowie all die Rentner:innen, die zusätzlich zu ihrer Rente arbeiten müssen, weil sie nicht reicht, ihren Lebensstandard zu halten. Die Zahlen können zumindest ein Gefühl für das Ausmaß der bestehenden Altersarmut in Kerpen vermitteln.

An den Ursachen kann die Kommunalpolitik natürlich nichts ändern - Niedriglöhne, Lücken in der Erwerbsbiografie wegen Erwerbslosigkeit, Kindererziehung oder Pflegezeiten, die fehlende solidarische Einbeziehung der Beamt:innen und Selbstständigen, insbesondere der Berufspolitiker:innen in das Rentensystem und das sinkende Rentenniveau als Ursachen für Armutsrenten lassen sich in unserer Top-down-organisierten Demokratie nur auf Bundesebene angehen, wofür die Linke im Bundestag seit Jahren vergeblich versucht Mehrheiten zu finden – aber die Folgen solcher Armutsrenten müssen in der Kommune angegangen werden:

Benötigt wird mehr altersgerechter bezahlbarer Wohnungsbau für Menschen mit niedriger Rente! So ist z.B. im Neubaugebiet Quartier an der Glashütte im Stadtteil Sindorf vom Investor geplant, Wohneinheiten für Senioren und Senioren-Wohngemeinschaften zu errichten. Aber dies werden unserem Kenntnisstand nach eben keine barrierefreien Wohnungen für Menschen mit niedriger Rente sein. Hier muss konsequent eine andere Politik gefahren werden, eine, die ihren Namen auch verdient, weil sie nicht bloß Verwaltung sein will.

Armut macht einsam, erzeugt soziale Scham. Daher muss die soziale Teilhabe durch Schaffung von Begegnungsräumen in den Kerpener Wohnquartieren verbessert werden. Investitionen in die soziale Infrastruktur dieser Art scheut die Ratsmehrheit und die Verwaltung verweist auf die obligate Schuldenbremse.

Und da gerade Menschen, die von Altersarmut betroffen sind, zu denen gehören, die aufgrund ihres sozioökonomischen Status im Vergleich ein höheres Risiko für gesundheitliche Probleme und Funktionseinschränkungen aufweisen, die die Lebensqualität massiv einschränken, muss die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert werden. Hier zeigt der jüngste Kommunale Pflegeplan 2023/24 gerade für Kerpen eklatante Lücken auf: Es fehlt an Plätzen in der ambulanten und in der vollstationären Pflege, in der Kurzzeitpfege, der Tagespflege und im Bereich des Servicewohnens. Das muss sich ändern!

Gute Arbeit, die zum Leben passt!

Mitbestimmung erweitern!

Thomas Ristow

Unternehmen sind nicht einfach die „Privatsache“ der Eigentümer. Für den Bestand und die Entwicklung einer Gesellschaft sind sie als Produktionsstätten für Güter, Dienstleistungen oder Infrastruktur von existentieller Bedeutung. Daher ist es nur konsequent und alternativlos für eine demokratische Gesellschaft, wenn auch die in ihr betriebene Ökonomie demokratisch organisiert wird. Da Demokratie nicht ein Zustand, sondern immer ein Prozess ist, bleibt es auch eine ständige Aufgabe, für eine Verbesserung der demokratischen Strukturen in unseren Wirtschaftsunternehmen zu sorgen. Mitbestimmung in unseren Unternehmen ist und bleibt daher nicht nur wichtig, sondern ständig verbesserungswürdig.

Auch in wirtschaftlichen Fragen brauchen Betriebs- und Personalräte ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Arbeitsorganisation, Personalbemessung, Weiterbildung und Investitionen können nicht allein Sache des Managements bleiben. Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit muss wirksam verfolgt werden.

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