Haushaltsrede Linksfraktion Kerpen 2018

Annetta Ristow

Die Linksfraktion ist der festen Überzeugung, dass die Stadt einen wichtigen eigenen Beitrag dazu leisten kann, einen Weg aus der finanziellen Misere zu finden. Nicht mit ideenlosem Sparen, Kürzen, Privatisieren, Erhöhungen kommunaler Steuern, Gebühren und Abgaben, sondern mit klugen Investitionen in die Zukunft unserer Stadt, die Gewinne für die Stadt abwerfen, zum Wohle aller Einwohner*innen.

Wir haben dazu seit 2014 immer wieder Vorschläge gemacht. Einige wurden nicht beachtet oder werden nun zögerlich und verspätet oder nur halbherzig umgesetzt:

  1. Die von uns Anfang 2016 eingebrachte Forderung der Gründung einer kommunalen Bau-/Planungs-/Infrastruktur-/Immobiliengesellschaft (Drs. 37.16, Februar 2016, 61.17, Februar 2017) wird nun von der Verwaltung aufgegriffen und soll nicht nur „eine bessere und attraktivere Erfüllung der kommunalen Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge ermöglichen“, sondern auch zur Entlastung des Haushalts beitragen (vgl. Drs. 707.17, 19.12.2017). Wir meinen: Warum nicht gleich so? Warum fast zwei Jahre damit warten?
  2. So soll auch der Personalmangel im Dezernat III endlich beseitigt werden, um die vor uns liegenden Großbauprojekte überhaupt angehen zu können. Denn derzeit reichen schon kleinste Störungen, um die Arbeit des Dezernats zu lähmen. Auch hier haben wir Anträge mehrfach und vergeblich eingereicht, vor allem, um das Fördermittelmanagement endlich zu professionalisieren durch Einstellung von bis zu zwei Angestellten, um so zur Entlastung der Stadtkasse mehr Fördermittel abrufen zu können (Drs. 61.16, 25.04.2016, 61.17, 14.02.2017). Dazu bedurfte es aber erst einer an sich – angesichts ihrer insgesamt bekannten und nicht überraschenden Ergebnisse – überflüssigen ca. 150.000 € teuren Untersuchung, um sich die Notwendigkeit hierzu nun von Dritten bestätigen zu lassen. Zu bedauern ist, dass in der Zwischenzeit nur behelfsmäßig Fördermittel abgerufen werden konnten. Die Beraterfirma ist eindeutig in ihrer Expertise: So mussten in der Vergangenheit wegen Personalmangels etwa lukrative Fördermittel der EU völlig außer Acht gelassen werden. Wieviel mehr hätte eine rechtzeitige Professionalisierung der Stadtkasse an Entlastung bringen können!
  3. Auch die von uns seit November 2015 geforderte Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus in Kerpen, möglichst in Eigenregie, kommt nicht voran. Obwohl uns die Verwaltung bekanntermaßen bestätigt hat, dass dies zum Nutzen der Stadtkasse und grundsätzlich wirtschaftlich wäre. Vor allem der auf unseren Antrag hin beschlossene Bau von Wohnungen für Geflüchtete startete erst verspätet, da zunächst versucht wurde, mit der Erftland einen ungeeigneten Akteur zu beauftragen. Man ließ wertvolle Zeit verstreichen, statt sofort in Eigenregie zu starten.
  4. Ebenso wird das von uns schon am 18.12.2014 beantragte rundum erneuerte Bodenmanagement-Konzept nach dem Vorbild von Kommunen wie Bocholt nun erst 2018 verspätet endgültig festgelegt sein. Wiederum wurden wertvolle Zeit und Einnahmen in Millionenhöhe jährlich vertan. Und es ist längst nicht ausgemacht, ob nicht nur finanzielle Vorteile für die Stadt möglich sind, sondern eben auch der von uns damit beabsichtigte Bau von ausreichend neuem und erschwinglichem Mietraum für Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Sozialleistungsberechtigten. Obwohl doch alle Daten seit langem bekannt sind, muss erst noch eine 50.000 € teure Expertise abgewartet werden. Dass wir vor allem preiswerte kleine Wohneinheiten für alleinstehende alte und junge Menschen sowie Alleinerziehende brauchen, weiß der Rat seit der Auswertung des Zensus 2011 (Drs. 276.13), ebenso, dass in Kerpen überdurchschnittlich viele Haushalte mit geringem Einkommen zu verzeichnen sind, andererseits aber der Bau von gefördertem preisgünstigem Wohnungsbau zum Erliegen gekommen ist und die Anzahl solcher Wohnungen dramatisch abnimmt. Selbst die Erftland konstatiert in ihrem Lagebericht 2017: „Seit dem sich in 2015 verstärkendem Zustrom von Flüchtlingen (…) übersteigt (…) die Nachfrage das Angebot an preiswertem Wohnraum. Dies führt zu einer Konkurrenzsituation Wohnungssuchender, die aufgrund geringen Haushaltseinkommens auf öffentlich geförderten Wohnraum angewiesen sind.“
  5. Bauland ist rar. Daher liegt es nahe, wie die katholische Kirche Bauland nicht zu verkaufen, sondern möglichst nur zu verpachten. Durch den Verkauf städtischer Grundstücke erzielt die Stadt zwar einmalig hohe Einnahmen und kann so Verbindlichkeiten tilgen, aber um diese Summe verringert sich zugleich auch ihr Anlagevermögen. Damit entpuppt sich der Verkauf für die Stadt als finanzielles Nullsummenspiel. Zudem befördert sie damit die Spekulation auf Bodenpreise und gibt die Verfügungsgewalt über die Grundstücke und planerische Gestaltungshoheit auf. Nachhaltiger ist demgegenüber die Vergabe nach Erbbaurecht: Die Grundstücke bleiben im Anlagevermögen und in der Verfügungsgewalt der Stadt und durch den Erbbauzins erzielt die Stadt regelmäßig Einnahmen. Ein kürzlich gegen unseren Einwand (vgl. HFA 14.02.2017 TOP 21, Drs. 78.17) dann doch verkauftes Baugrundstück in Sindorf, bestehend aus einer Teilfläche von 5041 m² und einer Teilfläche von 3120 m², beschert der Stadt nun jährliche Einnahmeverluste – legt man einen u.E. derzeit angemessenen Erbbauzins von 2,5 % zugrunde – in Höhe von ca. 40.000 €. Entsprechende Anträge von uns zu dieser Thematik wurden bis heute ignoriert.
  6. Last but not least: Stadtwerke. Die Stadtwerke gehen aus den bekannten Gründen verspätet und mit vermeidbarem Risiko behaftet an den Start, weil die Ratsmehrheit partout innogy SE bzw. RWE das Geschäft machen lassen will und die Stadt sich lediglich mit einem aus unserer Sicht unangemessen niedrigem Pachtzins zufrieden geben soll. Statt in einem transparenten Verfahren wurde in Exklusivverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfangreiches und hochkomplexes Vertragswerk verhandelt, dessen Für und Wider auch nicht öffentlich diskutiert werden konnte. Unnötige Kosten verursachte die Einschaltung weiterer Beteiligter, obwohl das Bieterverfahren kurz vor dem Abschluss stand. Hinzu kommt ein Verlust in Millionenhöhe wegen des verspäteten Starts der „Stadtwerke“.

Rekommunalisierung – das ist eine Herzensangelegenheit von uns. Dennoch: nicht um jeden Preis! Die Linksfraktion lehnt die Gründung von Stadtwerken mit RWE in der beschlossenen Form ab und erinnert an das, was eigentlich – von allen Fraktionen – ursprünglich gewollt war:

Es sollten Stadtwerke gegründet werden mit einem strategischen und potenten Partner:

  • in einem transparenten Ausschreibungs- bzw. Bieterverfahren.
  • unter Ausnutzung der Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds, um Verluste der Bäder mit den Gewinnen aus den Stadtwerken verrechnen zu können.
  • mit der Möglichkeit, öffentliche Aufgabenbereiche wie Bauhof, ÖPNV, Bäder, Straßenbeleuchtung, Abfallwirtschaft als Sparten in die Stadtwerke anzugliedern.
  • um Einnahmen für den Haushalt zu generieren.
  • um nachhaltig und eigenständig als kommunaler Versorger handeln zu können – insbesondere wurde Wert darauf gelegt, dass die Stadt eigene Handlungsspielräume gewinnt.

Leider entspricht die Wirklichkeit nicht diesen Erwartungen, wenn nun mit RWE die bestehenden Netzwerke zu Stadtwerken ausgebaut werden sollen.

  • Das mit dem Moratorium zur Aussetzung des ursprünglichen Bieterverfahrens nun gewählte Verfahren, Exklusiv-Verhandlungen mit RWE zum Ausbau der Netzgesellschaften zu Stadtwerken zu führen, ist intransparent – hinter verschlossenen Türen wurde und wird verhandelt, alles unterliegt der Geheimhaltung.
  • Der gewünschte Querverbund ist unserer Kenntnis nach frühestens in zehn Jahren möglich, da eine steuerliche Verrechnung vorher nicht machbar ist: So fallen wegen des hohen Kaufpreises im mittleren zweistelligen Millionen-Bereich für das Wassernetz sowie im geringeren Maße für weitere Anlagen hohe Abschreibungen an und damit keine Körperschaftssteuer, die verrechnet werden könnte.
  • Von der Angliederung weiterer Sparten wie Bauhof, ÖPNV etc. ist gar nicht mehr die Rede.
  • Den voraussichtlichen Einnahmen stehen nun aber exorbitante Investitionskosten, vor allem für den Erwerb des Wassernetzes, gegenüber. Dies wäre im Bieterverfahren nicht notwendig gewesen. Denn der Erwerb der Wassersparte wäre auch später immer noch möglich, etwa 2032 beim Auslaufen der Wasserkonzession – ein Einkauf hätte daher später erfolgen sollen angesichts der Haushaltslage. – Zudem: Es werden nur das Wassernetz, nicht aber die Wasserproduktionsanlagen zum Kauf angeboten, das operative Geschäft mit der Wasserversorgung wird bei innogy SE verbleiben. Die Stadt erhält lediglich einen fiktiv festgelegten Anteil in Form einer Rente an diesem Gewinn, der sicher höher sein könnte. Denn: Wie hoch die Gewinnchancen im Wassergeschäft tatsächlich sind, wurde von innogy SE auf unsere Nachfrage hin nicht mitgeteilt.
  • Die Stadtwerke sollen nicht das operative Geschäft der Wassersparte betreiben und im Bereich Strom und Gas erst zu einem späteren Zeitpunkt einsteigen. Es gibt u.E. keinen Zugriff auf den freien Strommarkt, um Energie nach ökologischen oder preislichen Gesichtspunkten einzukaufen. Verkauft werden muss daher wohl zunächst etwa Strom aus Braunkohle-Kraftwerken und zu Preisen, die RWE festlegt. Dies ist für die Bürger*innen wenig lukrativ. Zudem steht unserer Kenntnis nach zu befürchten, dass die Entscheidungen im Aufsichtsrat, selbst wenn die Stadt mehrheitliche Anteile hält, nur mit Einwilligung von RWE erfolgen – von einer Mitsprache einer Bürger-Energiegenossenschaft, wie die Linksfraktion sie gefordert hatte, um auch Transparenz zu erreichen und das Handeln des mächtigen Partners innogy SE einzudämmen, ist gar nicht erst die Rede.

Die Linksfraktion hatte entsprechende Forderungen nach Transparenz, Bürgernähe und sozialer Einstellung zukünftiger Stadtwerke mit dem Partner RWE erhoben. Die Anträge hierzu, Stromsperren-Moratorium und Sozialtarife für Bezug von Strom, Gas und Wasser für Menschen mit geringem Einkommen; Kundenbilanz und Beteiligung an Benchmarking-Projekten, sind abgelehnt worden und müssen zukünftig erneut in Erinnerung gebracht werden. Vor allem: Inwieweit im Rahmen der Gründung von Stadtwerken die Beteiligung der Einwohnerschaft der Stadt Kerpen in Form einer Energiegenossenschaft möglich gemacht werden kann, steht nicht mehr zur Debatte, ist mit dem Partner RWE nicht möglich. Dieser Punkt ist uns aber besonders wichtig, um Bürger*innen, die mit Erneuerbare-Energie-Anlagen etwa auch via Mieterstrom-Erzeugung Energie produzieren, im Aufsichtsrat ihres städtischen Versorgers die Mit-Kontrolle über die Stadtwerke ermöglichen zu können.

Fazit: Die Stadt macht sicher Gewinn. Aber: Statt Handlungsspielräume zu gewinnen und als kommunaler Versorger eigenständig handeln zu können, hat sich u.E. mit diesem Verfahren des Ausbaus der Netzgesellschaften zu Stadtwerken die Stadt ohne Not an die RWE verkauft. Diese bestimmt nun, wo es lang geht bei den Stadtwerken und streicht die Gewinne ein. Die Stadt bekommt, was übrig bleibt. Außerdem hat sie hohe Investitionskosten zu bewältigen.

Eine erfolgreiche Rekommunalisierung sieht anders aus.

Kerpen kann sich als „relativ finanzschwache Kommune“ ein solches Vorgehen, wie hier mit (1) – (6) dargelegt, gar nicht erlauben und auch nicht ihren Einwohner*innen zumuten. Wichtige Zeit wurde vertan, um die finanzielle Situation zu verbessern. Dies bleibt nicht folgenlos. Um dies auszugleichen, sind ab 2018 weitere Erhöhungen von Steuern, Gebühren, Abgaben sowie Privatisierungen und Verschlechterung des Dienstleistungsangebots der Stadt vom Bürgermeister vorgesehen. Hier sind zu nennen:

  • die vorzeitige Anhebung der Grundsteuer B (HSK 2015-32),
  • die Erhöhung der Eintrittspreise für das Freibad Türnich (HSK 2017-2),
  • die Erhöhung der Kita-Elternbeiträge (HSK 2016-1),
  • die Einschränkung der Tätigkeit des Hauses für Kunst und Geschichte (HSK 2016-11),
  • statt wenig frequentierte Spielplatzgrundstücke zum Nutzen der Stadt zu verpachten, um so Mehreinnahmen gegenüber dem bloßen Abverkauf zu ermöglichen, sollen sie lediglich veräußert werden (HSK 2015-12), dito wohl überflüssige Friedhofsreserveflächen (HSK 2015-19),
  • der Start weiterer Privatisierung der Gebäudereinigung (HSK 2018-1),
  • den Leitungsvertretungen der Kitas wird entgegen den tariflichen Vereinbarungen weiterhin eine höhere Vergütung nicht zugestanden (HSK 2015-22),
  • der Ausbau der Überwachung des ruhenden Verkehrs (HSK 2018-4).

Weitere Schritte aus dem ca. 5000 Maßnahmen umfassenden Katalog des Giftschranks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sind angedacht bzw. in Planung, u.a.:

  • Parkraumbewirtschaftung (ab 2020); Nutzungsentgelt Parkplätze Schulen, Rathaus,
  • Patenschaften Grünpflege,
  • Prüfung auf Erhöhung der Anliegeranteile in den Beitragssatzungen,
  • Gebühren für Akteneinsicht.

Dies trifft alle Einwohner*innen Kerpens, nicht nur die Reichen und Vermögenden. Und es wäre nicht nötig gewesen, wenn die oben genannten Projekte wie von uns beantragt rechtzeitig und konsequenter angegangen worden wären.

Die Linksfraktion lehnt daher den Haushaltsentwurf 2018 ab.