Zum heutigen Urteil des OVG in Sachen Räumung des Hambacher Forsts

Annetta Ristow

Im Oktober 2021 wurde der Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen über den Landrat des Rhein-Erft-Kreises durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angewiesen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Räumung des Hambacher Forsts im Jahr 2018 Berufung einzulegen. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Begründung zur Räumung nicht rechtmäßig gewesen ist.

Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hatte dazu am 26.10.2021 den Beschluss gefasst, den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückzunehmen, was der Bürgermeister jedoch missachtet hatte.

Die heutige Entscheidung des OVG, die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst aus Brandschutzgründen in 2018 für rechtens zu erklären und die ursprüngliche Entscheidung des Kölner VG zu korrigieren, ist aus politischer Sicht eine herbe Enttäuschung. Denn die angeführten Brandschutzgründe sind aus unserer Sicht lediglich vorgeschoben gewesen, bezweckt wurde, einen möglichen Erfolg des von den Klimaschützer*innen mit ihren Aktionen im Hambacher Forst geforderten sofortigen Stopps des Braunkohletagebaus aus Gründen des Klimaschutzes von vorneherein zu verhindern.