Der Antrag der Linksfraktion Kerpen setzt den notwendigen Schlussstrich: Ratsbeschluss vom 26.10.2021 - Kein Rechtsmittel gegen Urteil des VG Köln wegen Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im September 2018

Annetta Ristow / Hans Decruppe

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossen, den Bürgermeister der Stadt Kerpen anzuweisen, gegen das am 08. September 2021 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Az 23 K 7046/18 wegen der Räumung und des Abrisses von Baumhäusern ab dem 13. September 2018 im Hambacher Forst kein Rechtsmittel einzulegen.

Dieser Beschluss wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Rat Kerpen gefasst; der Antrag wurde mit den Stimmen der Linken, SPD und Grünen sowie des Einzelmandatsträgers Scharping bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen von CDU, AfD und dem Bürgerbündnis Kerpen angenommen.

Damit wurde zugleich der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses des Rates vom 05.10.21, mit dem aus formalen Fristwahrungsgründen die Beantragung der Zulassung der Berufung durch das OVG NRW beschlossen worden war, aufgehoben.

"Wir, die Fraktion DIE LINKE. Kerpen, sind als Antragstellerin und damit als Initiator:innen des Beschlusses zufrieden darüber, dass diese Farce nun ein Ende gefunden hat.", so Annetta Ristow, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Kerpen.

Der Bürgermeister der Stadt Kerpen, Herr Spürck, ist nunmehr verpflichtet, den Beschluss zu beachten und die beantragte Zulassung der Berufung zurückzunehmen. Damit wird das Urteil des VG Köln rechtskräftig. Damit steht zugleich fest, dass die Räumung des Hambacher Forstes auf Anordnung der Landesregierung NRW rechtswidrig war.