Kein Rechtsmittel gegen Urteil des VG Köln. „Der politischen Farce um die rechtswidrige Räumung im Hambacher Wald ein Ende setzen“

Annetta Ristow

Bereits damals, im Herbst 2018, wurde die Mitwirkung des Kerpener Stadtrates umgangen, indem das örtliche Bauamt durch die CDU-Landesregierung unter Armin Laschet angewiesen wurde, die Baumhäuser der Kohlegegner im Hambacher Wald zu räumen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat nun letzten Mittwoch in einem Urteil bestätigt, dass die Begründung des Brandschutzes lediglich vorgeschoben war, um das massive Polizeiaufgebot, mit dem die Baumbesetzer vertrieben werden sollten, zu rechtfertigen. Die Räumung und der Abriss der Baumhäuser war nach diesem Urteil somit rechtswidrig.

Gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, will Armin Laschet offenbar jetzt Berufung einlegen lassen. Die Fraktion der Partei Die Linke im Rat Kerpen weist jedoch darauf hin, dass eine Anfechtung gegen dieses Urteil nicht von der Landesregierung, sondern nur von der Stadt Kerpen ausgehen kann. In einem Antrag an den Kerpener Stadtrat fordert die Linke, dass die Stadt auf jegliche Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten soll. Zur Begründung heißt es, dass ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster nur eine weitere „Fortführung dieser Brandschutz-Räumungs-Farce“ sei. Angesichts des Klimawandels sei zudem ein Stopp des Braunkohletagebaus damals wie heute noch drängender. Ebenso wird daran erinnert, dass es bei der Räumung zum Tode eines Journalisten gekommen ist. Die Fortführung des Rechtsstreits sei unangemessen und für das Ansehen der Kolpingstadt schädlich.