Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Umweltausschusses am 07.03.2023 und des Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2023: Verpachtung kommunaler Ackerflächen für den Einsatz von Agri-PV-Anlagen

Thomas Ristow

Die Linksfraktion beantragt:

  1. Die Verwaltung identifiziert für den Einsatz von Agri-PV(=Photovoltaik)-Anlagen bzw. ggf. Biodiversitäts-PV-Anlagen geeignete städtische Ackerflächen und erarbeitet ein Konzept für die langfristige Verpachtung an Landwirtinnen und Landwirte, die in Verbund mit einem PV-Projektierer wie den Stadtwerken Kerpen an einer dualen Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Energiegewinnung interessiert sind. 
  2. Die Verwaltung zeigt anhand der Hinweise des Erlasses zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW vom 28.12.2022 die Möglichkeiten für den Einsatz von Agri-PV-Anlagen ggf. Biodiversitäts-PV-Anlagen auf dem Ökohof auf. Bestehen solche, werden bei der Suche nach einer neuen Pächterin bzw. Pächter für den Ökohof Bewerber*innen, die eine Doppelnutzung des Betriebs von Weidewirtschaft mit einem Agri-PV-Solarpark realisieren werden, bevorzugt.

Begründung: Die Vorteile der Agri-PV sind aufgrund der Beratungen im Arbeitskreis Erneuerbare Energien bekannt und liegen auf der Hand. Erfolgreich arbeitende Pilotanlagen gibt es schon seit einigen Jahren, wie etwa seit 2016 in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut die der Demeter-Hofgemeinschaft Heggelbach am Bodensee. Die ausgewogene Doppelnutzung[1] von Ackerflächen beim Einsatz von Agri-PV-Anlagen zur Lebensmittelerzeugung und zugleich zur Energiegewinnung statt der Nutzung von Ackerflächen für die bloße Energiegewinnung beim Einsatz etwa von bodennahen konventionellen PV-Freiflächenanlagen oder beim Anbau von Raps und Mais für Biodieselgewinnung, wobei, wenn auch nur temporär, die Nutzung zur Lebensmittelproduktion ganz verdrängt wird, ist für uns allein zukunftsfähig.

 


[1] So soll laut LEP NRW-Erlass Erneuerbare Energien vom 28.12.2022 „sichergestellt sein, dass der Ertrag der Kulturpflanzen auf der Gesamtprojektfläche nach dem Bau der Agri-PV-Anlage mindestens 66 Prozent des Referenzertrages beträgt.“ (S. 7)