Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 05.12.2023: MobilPass automatisch erteilen

Stefan Söntgen/Annetta Ristow

 

 

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den Punkt

Mobilpass zum Erwerb des Deutschlandtickets sozial automatisch, d.h. ohne separaten Antrag, an Sozialleistungsberechtigte erteilen

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 05.12.2023 zu setzen.

Die Fraktion wird hierzu den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:

Leistungsberechtigte mit Anspruch auf Grundsicherung bei Rente, auf Sozialhilfe, auf Wohngeld sowie auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten den ihnen zustehenden MobilPass zum Erwerb des „Deutschlandtickets sozial“ vom jeweils zuständigen Amt (Sozialamt, der Wohngeldstelle, der Ausländerbehörde usw.) automatisch mit der Erteilung des Bescheids über Sozialleistungen. Eine gesonderte Antragstellung beim Sozial- oder Wohnamt auf Erteilung des MobilPasses ist zukünftig nicht mehr notwendig.

Begründung: Ab dem 01. Januar 2024 werden die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen, so auch die kreiseigene Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), das „Deutschlandticket sozial“ anbieten. Es kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Voraussetzung zum Erwerb des „Deutschlandticket sozial“ im Rhein-Erft-Kreis ist, dass der Erwerber einen gültigen sog. „MobilPass“ besitzt.[1]

Zum Bezug des „Deutschlandticket sozial“ berechtigt sind nach der Pressemitteilung des VRS Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen, und dies mit einem MobilPass als Berechtigungsausweis nachweisen. Die Einzelheiten des MobilPass sind im VRS-Gemeinschaftstarif festgelegt.[2]

Der Antrag für den MobilPass ist bürokratisch, umständlich und überflüssig. Obwohl der MobilPass allen genannten Sozialleistungsberechtigten ohne gesonderte Begründung und ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen zusteht, muss der MobilPass gleichwohl mit gesondertem Antrag – d.h. zusätzlich zum Antrag auf Sozialleistungen – angefordert werden. In der Praxis sieht es leider so aus, dass die Leistungsberechtigten diesen Anspruch vielfach nicht kennen und bei Ihrer Vorsprache bei den zuständigen Ämtern häufig nicht oder nicht ausreichend über den MobilPass und die zusätzliche Antragstellung informiert werden; dies entgegen den umfassenden sozialrechtlichen Aufklärungspflichten nach §§ 13 f. SGB I.

Im Interesse aller Beteiligten sollte also der gesonderte Antrag für den MobilPass abgeschafft werden. Denn vor dem Hintergrund dieser Praxis eines bürokratischen, umständlichen – und in der Sache völlig unnötigen – Antragsverfahrens wäre es effektiv und im Interesse aller Beteiligten (der Berechtigten und der Mitarbeiter der Verwaltung), das Verfahren zur Erteilung des MobilPasses so zu vereinfachen, dass der Antrag auf die oben genannten Sozialleistungen zugleich als Antrag auf den MobilPass verstanden wird und der MobilPass daher gleichzeitig mit dem entsprechenden Bescheid dem Berechtigten erteilt und übermittelt wird. Andere Städte verfahren bereits in der beantragten Weise.

Demgemäß sollten die Verfahren in den Ämtern der Kolpingstadt Kerpen mit dem Ziel der Vereinfachung und Entbürokratisierung organisatorisch geändert und umgestellt werden.

 


[1] Vgl.: https://www.vrs.de/presse/artikel/deutschlandticket-sozial-im-vrs-ab-01-januar-2024-gueltig.

[2] Vgl.: https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/Tarif/VRS_Gemeinschaftstarif_01082023.pdf.