Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 21.03.2023: Begutachtung stadtweite Wohnbauentwicklung

Thomas Ristow

Die Linksfraktion beantragt:

  1. Eine Darstellung der Entwicklung des Wohnbestands an gefördertem Wohnraum in 2022 sowie die zu erwartenden geplanten Projekte in 2023 usw., soweit sie vorliegen, wird von der Verwaltung  im Fachausschuss am 21.03.2023 vorgelegt.
  2. Diese Darstellung sollte nach Jahren geordnet, beginnend mit 2018, enthalten: (1) Angaben zur Baufertigstellung hinsichtlich Anzahl der Wohngebäude ohne Wohnheime für Gebäude mit 1 Wohnung vs. 2 Wohnungen vs. 3 und mehr Wohnungen sowie die Anzahl der Wohnungen in diesen,[1] (2) Angaben zur Anzahl der Gebäude und Wohneinheiten wie in (1), die  davon im öffentlichen geförderten Wohnungsbau errichtet wurden,[2] (3) die Berechnung der positiven/negativen Differenz der tatsächlich errichteten Wohneinheiten zur Zielgröße von 57 Wohneinheiten pro Jahr an gefördertem Wohnraum laut Handlungskonzept Wohnen[3] sowie die Fortschreibung dieser Differenz in den angegebenen Jahren, (4) die Berechnung der sich aus (1) und (2) ergebenden Quote des tatsächlich erreichten Anteils an gefördertem Wohnungsraum, (5) Angaben zur Anzahl der Gebäude und Wohneinheiten wie in (1), deren Belegungs-/Mietpreisbindungen auslaufen und zukünftig auslaufen werden.[4]

Begründung: Der Beschluss stadtweit das Ziel einer Quote von 38 % an gefördertem Wohnungsraum in der Entwicklung des Wohnungsbestands zu erreichen, vgl. Drs. 149/21, sieht vor, im  Fall der Nicht-Erreichung nachzubessern und ggf. den Prozentsatz anzupassen.

Die schon vorliegenden Zahlen zu 2018 – 2021 aufgrund der Beantwortung unserer Anfrage in 2021, Drs. 117.21.1, sowie der SPD-Fraktion in 2022, vgl. Drs. 470.22, und der Angaben zur Bautätigkeit in Kerpen von Statistik NRW ergeben nach unserer Berechnung folgendes Bild: in 2018 wurde lediglich eine Quote von 6 % erreicht, in 2019 von 0 %, in 2020 von 25 %, in 2021 von 18 %; gemessen an der Zielgröße von 57 Wohneinheiten pro Jahr im geförderten Wohnungsbau ergibt sich ein Defizit von 129 Wohneinheiten in diesen 4 Jahren.

Handlungsbedarf besteht also in jedem Fall, besonders mit Blick auf das Jahr 2027, vgl.  Anm 4.

Der Hinweis in der Beschlussvorlage Drs. 470.22, dass das Ziel von 38 % Wohnraum noch nicht bei den Projekten Am Lechenicher Weg in Blatzheim oder an der Maximilianstr. In Türnich oder am Vinger Weg in Kerpen erreicht werden konnte, da der jeweilige Planungsbeginn vor dem Ratsbeschluss in 2021 lag, ist insofern nicht zutreffend, da entsprechende Hinweise, vgl. etwa Drs. 524.17 zu der niedrigen Quote beim Projekt an der Maximilianstr., unbeachtet blieben bzw. Anträge der Linksfraktion, die etwa in 2018, Drs. 83.18, gestellt wurden, abgelehnt wurden.

Selbst die Version III vom  November 2016 zum Sozialgerechten Bodenmanagement Kerpen, die von der Verwaltung vorgelegt wurde, sah ursprünglich vor:

„Bei der Neuschaffung von mehr als 15/20 Wohneinheiten verpflichtet sich der Planungsbegünstigte mindestens 30 % der Wohneinheiten öffentlich zu errichten.“

„Für die städtischen Grundstücke wird für den Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von 60 % der Wohneinheiten zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum festgelegt (besondere kommunale Selbstverpflichtung).“

Dies wurde schon im Vorfeld der Besprechung im Arbeitskreis von dem Vertreter der Ratsmehrheit kategorisch abgelehnt. Dies ist der eigentliche Grund, warum in den o.g. Bau-Projekten sich keine angemessene Berücksichtigung von bezahlbarem Wohnraum findet.

Selbst noch 2019 wurde ein gemeinsamer Antrag der Linksfraktion mit SPD und Grünen, vgl. Drs. 386.19, für eine Quote von 38 % abgewiesen, bis in 2021 endlich, wenn auch zu spät, ein Einsehen erfolgte.

Gebaut wurde und wird deswegen seitdem auch nach wie vor in Kerpen vor allem im Luxussegment, denn dort winken saftige Profite. Private Unternehmen bauen kaum Wohnungen für Verkäufer:innen und Postbot:innen, denn die verdienen zu wenig, um mit ihren Mieten hohe Gewinne zu finanzieren. Bezahlbare Wohnungen müssen folglich  wieder von der Stadt selbst gebaut werden, wie zuletzt die 23 Wohnungen Augsburger Str., Petersmühle und Friedhofsweg.  Hier muss die Sozialbindung nicht auslaufen und der Drehtüreffekt wegen der zeitlich beschränkten Mietpreisbindung kann vermieden werden.

 


[1] Das Zahlenmaterial findet sich fortgeschrieben bei Statistik NRW und wird dorthin von Kerpen jeweils zum Jahresbeginn gemeldet.

[2] Auf unsere Anfrage Drs. 117.21.1 in 2021 hierzu wurde unterschieden zwischen Einkommensgruppe  A und B.

[3] Vgl. C. Bargmann/D. Geyer, 2019, Kommunales Handlungskonzept Wohnen 2030, S.59.

[4] Von besonderem Interesse ist hier die Angabe für das Jahr 2027, in dem allein 341 Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen.