Anfrage der LINKEN im Rat der Kolpingstadt Kerpen: Schüler*innenbeförderung in Pandemiezeiten

Annetta Ristow

In einer Mitteilung der Kreisbusgesellschaft REVG vom 10.08.2020 heißt es:

„Bezüglich des NRW-Schulstarts am 12.08.2020 stehen wir derzeit in engem Austausch mit dem Schulträger und den Schulen, die gebeten sind, uns zunächst ihre Konzepte und Wünsche für die Aufnahme des Unterrichts ab dem 12.08. mitzuteilen. Zur Entzerrung des punktuellen Fahrgastaufkommens würden uns zum Beispiel zeitlich versetzte Schulanfangs- und Endzeiten helfen. Bis jetzt liegen uns noch keine Konzepte der Schulen zur Aufnahme des Schulunterrichts vor.“

Vor dem Hintergrund, dass gerade bei An- und Abreise Hygieneregeln nicht immer eingehalten werden (können), bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gab es ein Treffen von Verwaltung, Schulleitungen und REVG zum Thema Schüler*innenbeförderung bei Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zum nun anstehenden Schuljahresbeginn? Gibt es ein Konzept der Kolpingstadt Kerpen zur punktuellen Entzerrung des Fahrgastaufkommens wie vom Schulministerium gefordert und von der REVG angemahnt? Wenn ja, welche Entzerrungs-Maßnahmen wurden hier getroffen?
  2. Gibt es weitere Maßnahmen außer dem nur am 12./13.08.2020 und nur am Bahnhof Horrem und Sindorf geplanten Auftreten des Ordnungsamts, um bei der An- und Abreise der Schüler*innen die ab 12.08.2020 geltenden Verhaltensregeln inklusive neuem geplanten Bußgeldkatalog[1], insbesondere 150 € Ordnungsgeld, falls kein Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV getragen wird, seitens des Ordnungsamts auch durchzusetzen, z.B. in Form von Begleitfahrten in den Bussen? Welche Kapazitäten hat das Ordnungsamt überhaupt? Inwieweit sind die Vorgabe des Landes zu kurzfristig?

Ich bitte um Behandlung im Schulausschuss am 26.08.2020.

 


[1] Fahrgäste in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen, die in NRW keine Maske tragen, sollen künftig 150 Euro an Bußgeld zahlen. Das kündigt NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) im Interview mit der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch) an. Wüst : "Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen. Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist."