Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Planungsausschusses am 18.06.2019: Merkmale des Kerpener Wohnungsmarkts – touristische Wohnraumvermietung in Kerpen über Buchungsplattformen wie Airbnb

Annetta Ristow

Die Linksfraktion bittet um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kontrolliert die Verwaltung die Aktivitäten der „sharing economy“ bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum auf Kerpener Stadtgebiet?
  2. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über Anzahl und Dauer der über Vermittlungsplattform wie Airbnb vermieteten Wohnungen in Kerpen?
  3. Wie lukrativ ist das Geschäft für Anbieter*innen von Wohnraum über solche Buchungsplattformen wie Airbnb?
  4. Müssen die Vermietenden ein Gewerbe für ihre Tätigkeit anmelden? Wie sind ihre Einkünfte zu deklarieren? Und welche Möglichkeiten gibt es, Informationen über die Mieteinkünfte der Vermieter*innen von Wohnraum auf solchen Plattformen zu erhalten?

Begründung: Eine oberflächliche Recherche der Linksfraktion im Internet lieferte überraschenderweise Hinweise darauf, dass wie in Großstädten nun auch in Kerpen Kurzzeitvermietungen von Wohnraum an der Tagesordnung sind. Diese Entwicklung muss natürlich sorgfältig beobachtet werden, denn der Kerpener Wohnungsmarkt steht bekanntlich unter Druck. Den eigenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wenn man selbst für drei Wochen im Urlaub ist, ist eine Sache – eine andere der Trend, Wohnraum für solche Zwecke systematisch zu entfremden, wie dies in Großstädten in NRW schon länger der Fall ist.[1] Denn jede so vermietete Wohnung bedeutet dann: keine Wohnung etwa für Familien, Alleinerziehende, Geflüchtete oder Obdachlose.

 


[1] Dass Anbieter wie Airbnb solche Trends gerne verharmlosen, ist nicht überraschend. Entscheidend zur Beurteilung sind allein Kenntnisse von den genauen Zahlen der Vermietung von Wohnraum über Portale wie Airbnb.