Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit 2

Thomas Ristow

4. Indizien für die Notwendigkeit Sozialen Wohnungsbaus in Kerpen

4.1. Menschen mit Versorgungsproblemen bei fehlendem bezahlbarem Wohnraum

Wenn bezahlbarer Wohnraum fehlt, beschert dies vulnerablen Personengruppen Notlagen, etwa den von Zwangsräumung Betroffenen, den Wohnungslosen oder Geflüchteten und den Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein, denen dann keine Wohnung vermittelt werden kann. Weitere Indizien für einen Fehlbedarf an bezahlbaren Wohnungen sind Haushalte, die Leistungen nach SGB II und XII erhalten und trotzdem von der sogenannten Wohnkostenlücke betroffen sind, die – weil sie keinen preiswerteren Wohnraum finden – sich das fehlende Geld aus ihrem sonstigen für Ernährung, Bildung oder Mobilität vorgesehenen Bürgergeld-Budget wörtlich vom Munde absparen müssen, um den fehlenden Betrag auszugleichen, sowie Wohngeldberechtigte, denen die Kosten für Miete und Heizung ohne den Bezug von Wohngeld die wirtschaftliche Lebensgrundlage unangemessen einschränken. Wie sieht die Situation nun in Kerpen aus?

 

4.2. Obdachlosigkeit und Wohnungssuchende in Kerpen

Zwangsräumungen vor allem wegen Mietrückständen sind auch in Kerpen an der Tagesordnung. [1] Durchgeführt wurden in den letzten Jahren 2019 37, 2020 29, 2021 30 und 2022 25 Zwangsräumungen, wobei nach Schätzung der Verwaltung ein Drittel der Räumungen Frauen mit Kindern betrafen. Die Unterbringung erfolgt dann oft in Notunterkünften, Hotels oder alternativen Unterbringungsmöglichkeiten, etwa bei Freunden und Verwandten (verdeckt Wohnungslose) oder in Frauenhäusern. Wohnungsverluste und Wohnungslosigkeit zu verhindern durch Reform zur Schonfristzahlung des Mietrechts, sodass eine ordentliche Kündigung nach verspäteter Begleichung von Mietzahlungen nicht mehr möglich ist, hatte das Bundesbauministerium zugesagt, was aber nicht zur Umsetzung kam.

Im März 2023 lebten 102 Menschen in Kerpen ohne Wohnung.[2] Am 28.10.2024 waren es 136 Menschen, davon 49 Einzelpersonen, 8 Alleinerziehende mit Kindern, 7 kinderlose Paare und 8 Familien. 120 dieser Menschen waren in Notunterkünften untergebracht, 8 in angemieteten Räumen, 8 in Hotels. Es entsteht der Eindruck, dass für viele Menschen die als Provisorium gedachte Notunterkunft zur Normalität geworden ist. Und es ist zu konstatieren, dass der freie Markt nicht in der Lage ist, es allen Menschen zu ermöglichen, menschenwürdig untergebracht zu werden. In Finnland wird mit dem Konzept „Housing First“ erfolgreich menschenunwürdige Obdach- und Wohnungslosigkeit bekämpft. Denn ein angemessenes stabiles Zuhause stellt die wesentliche Basis dafür dar, die Alltagsprobleme inklusive Jobsuche oder Überwindung von psychischen Erkrankungen oder Sucht überhaupt angehen zu können. Der Bau von bezahlbaren Wohnungen ohne Sozialbindungsauslauf möglichst in Eigenregie muss also Vorrang haben, um diesen Menschen in ihrer Notlage wieder eine Perspektive zu ermöglichen.

Im Februar 2023 lebten 705 Geflüchtete als Wohnungslose in Kerpen, davon waren 381 Menschen in städtischen Notunterkünften untergebracht. Am 30.08.2024 sind 1018 Menschen in Kerpen als Geflüchtete in 4 zentralen Standorten[3] (618 Menschen) und mehr als 60 dezentralen Wohnungen (400 Menschen) untergebracht. Erweiterungen von 3 Großunterkünften sind im Bau bzw. geplant.[4]  Zur Situation der Anlage in der Bruchhöhe berichtet die Verwaltung wie folgt:

Hier sind derzeit 8 Containeranlagen in Betrieb. Momentan befinden sich 3 weitere Anlagen an diesem Standort im Bau. Im Oktober kommen erneut 5 Anlagen hinzu. Somit wird sich die Kapazität der dort vorhandenen Plätze bis zum Jahresende verdoppelt haben. Eine solch große Anlage stellt einen enormen Betreuungsaufwand dar.

Neben der reinen Größe der Anlage kommt eine sehr heterogene Belegung als weiterer herausfordernder Faktor hinzu. Die zurzeit sehr dichte Belegung nimmt den zuständigen Mitarbeitern die Flexibilität einer räumlichen Trennung von Personen und Personengruppen. So werden beispielsweise Familien und Alleinreisende, Christen und Muslime, oder ukrainische Geflüchtete und aus Russland stammende Spätaussiedler gemeinsam in der Bruchhöhe untergebracht. Durch diese Belegung entstehen täglich multiple Konfliktlagen, welche nicht selten in gewalttätigen Übergriffen und Polizeieinsätzen enden.

Hinzu kommt aufgrund der weiter anhaltend hohen Zuweisungszahlen die notwendige dichtere Belegung selbst. Die durch die Mitarbeitenden der Abteilung 21.2 getroffenen Entscheidungen bei der Belegung treffen bei den Bewohnern häufig auf Unverständnis und Verweigerung. Untergebrachte sind teilweise nicht bereit in ein zugewiesenes Zimmer einzuziehen oder eine weitere Person in ihr Zimmer aufzunehmen. Diese Konfliktlagen nehmen mit steigender Zahl der untergebrachten Personen zu. Die geplanten engeren Belegungen können so teilweise nicht, oder nur sehr schwer umgesetzt werden.

Diese Situation stellt für alle Beteiligten ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Bewohner leben ihre Konflikte gegeneinander offen aus. Aber auch die Mitarbeitenden, welche die Belegung umsetzen müssen, geraten durch diese Situation in eine gefährliche Lage.[5]

Auch hier gilt, statt in Massenunterkünften, die weiter ausgebaut werden und evtl. wegen fehlender Kapazitäten sogar dichter belegt werden,[6] sind die Menschen dezentral in Wohnungen unterzubringen. Wegen mangelnder Sozialwohnungen gelingt dies auch in Kerpen nur unzureichend.

Die Zwangsräumung oder die Kündigung durch den Vermieter war in Kerpen 2023 der häufigste Grund für Singlehaushalte sich an die Wohnungsvermittlung der Stadt Kerpen zu wenden, um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und sich in die Wohnungssuchenden-Kartei einzutragen.[7] NRW-weit war laut Wohnungsmarktbericht der NRW-Bank[8] in einem Viertel der Fälle allerdings eine zu kleine Wohnung der Grund für die Wohnungssuche. Dies zeigt für den Rhein-Erft-Kreis eine Statistik des Jobcenters für Partner-Bedarfsgemeinschaften mit 2 Kindern im SGB-II-Bezug: von den 960 BGs sind 150 in zu kleinen WE, also unter 60 m², untergebracht.[9] Weitere Gründe für einen Wohnungswechsel mithilfe eines WBS waren: Notwendigkeit einer barrierefreien oder altersgerechten Wohnung, zu hohe Mieten, das soziale Umfeld oder fehlende Verkehrsanbindung.

Einen WBS hatten 2023 in Kerpen 317 Haushalte.

Haushalte mit

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 und mehr Personen

Wohnungssuchende Haushalte

148

72

35

27

35

Haushalte mit Kindern

 

26

27

24

35

Ältere Menschen (ab 60 Jahren)

56

25

4

3

4

Vermittelt werden konnten lediglich 81. 236 Haushalte, die auf eine bezahlbare und angemessene Wohnung angewiesen waren, gingen leer aus wegen fehlender Sozialwohnungen.[10]

 

4.3. Unzureichende Subjektförderung: Die Wohnkostenlücke in Kerpen

Ein weiterer Grund für prekäre Wohnsituationen ist die sogenannte Wohnkostenlücke: Vom Jobcenter werden nur die angemessenen Wohnkosten ersetzt. Ein Umzug in eine preiswertere Wohnung ist aber nicht möglich, weil Wohnraum fehlt. Die Betroffenen sparen sich das fehlende Geld dann meist vom Mund ab, um den fehlenden Betrag auszugleichen. Dies sind 2023 im Rhein-Erft-Kreis im Schnitt monatlich für die 1353 betroffenen Haushalte 111,65 €. Hier bringt den Betroffenen dann das Vorhandensein von preiswertem Wohnraum eine wichtige Entlastung. Um die Zahlen für Kerpen plausibel ermitteln zu können ist wegen fehlender Auskunft seitens des Jobcenters Rhein-Erft eine Rekonstruktion anhand vorliegender Daten notwendig.

In der Drs. 206.24 zur Sitzung des Sozialausschusses in Kerpen vom 13.06.2024 findet sich der Bericht des Jobcenters Rhein-Erft für Kerpen, Stand Dezember 2023.

Kerpen

12/2021

12/2022

12/2023

Bedarfsgemeinschaften

2.427

2.551

2.518

Personen in Bedarfsgemeinschaften

5.419

5.595

5.559

davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte

3.492

3.662

3.662

davon nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte

1.685

1.695

1.650

davon sonstige Leistungsberechtigte

38

29

39

davon nicht Leistungsberechtigte

204

209

208

Arbeitslose SGB II

1.821

1.739

1.681

davon Langzeitarbeitslose SGB II

1.172

1.005

940

Demnach gibt es in Kerpen 5312 leistungsberechtigte Personen in den Bedarfsgemeinschaften ohne die Fälle „Sonstige“ und „Nicht-Leistungsberechtigte“. In Kerpen leben bei 67.627 Einwohner:innen in 12/2023 8,2 % bzw. ohne die Fälle „Sonstige“ und „Nicht-Leistungsberechtigte“ 7,8 % der Menschen in Bedarfsgemeinschaften, die auf den Bezug von Leistungen nach SGB II angewiesen sind.

Trotz Bürgergeldreform, aufgrund der bei Neuanträgen eine neu eingeführte Karenzzeit von einem Jahr für eine vollständige Übernahme der tatsächlichen Mietkosten sorgt, ändert dies nichts für Langzeitbetroffene, deren Mietkosten vom Jobcenter als nicht angemessen betrachtet werden, obwohl sich keine günstigeren Mietwohnungen in Kerpen finden lassen. Laut Antwort auf die Anfrage unserer Bundestagsabgeordneten, vgl. BT.-Drs. 20/12047, sind in der Bundesrepublik 2023 insgesamt 326.00 Bedarfsgemeinschaften von der Wohnkostenlücke betroffen. Das sind 12,2 % aller Bedarfsgemeinschaften. Die Mehrkosten, die aus dem Regelbedarf querfinanziert werden müssen, betragen durchschnittlich 103 €/Monat bundesweit, das macht im Jahr 2023 circa 400 Millionen €, die als Subvention für einen maroden Wohnungsmarkt von den betroffenen Haushalten buchstäblich vom Mund abgespart werden müssen.

Von diesem Skandal ist natürlich auch der Rhein-Erft-Kreis betroffen. Auch hier liegen die Zahlen vor: 9,2% oder 1353 Haushalte von allen 14.657 Bedarfsgemeinschaften sind von der Wohnkostenlücke betroffen, die durchschnittlich 14,6 % ihrer tatsächlichen Miet-und Heizkosten aus dem Regelbedarf entrichten müssen. Im Schnitt sind das 111,65 €/Monat pro Haushalt und im Jahr 1.812.312 € für alle betroffenen Haushalte insgesamt. Betroffen sind davon (1) 621 von 6913 Single-Bedarfsgemeinschaften, also 9 %, die im Schnitt 86,17 €/Monat zuzahlen müssen, (2) 303 von 3017 Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften, also 10 %, die im Schnitt 131,06 € zuzahlen müssen, (3) 528 von 5910 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind, also 8,9 %, die im Schnitt 140,93 € zuzahlen müssen, und (4) 204 von 1834 Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kind, also 11,12 %, die im Schnitt 113,25 € zuzahlen müssen. Auch diese Zahlen finden sich direkt bzw. bzgl. Partner-Bedarfsgemeinschaften indirekt in der o.g. BT-Drucksache.

Kerpen 2023

BGs

BGs mit

Wohnkostenlücke

in €/Monat

pro BG

in €/Jahr

alle BGs

Single-BGs

1206

109

86,17

112.710

Partner-BGs ohne Kind

307

34

113.25

46.206

BGs mit mindestens 1 Kind

1005

90

140,93

152.204

insgesamt

2518

233

 

311.122

davon: Alleinerziehende-BGs

509

51

131,06

80.208

Die Zahlen für Kerpen konnte die Verwaltung bislang nicht vorlegen. Sie lassen sich aber vorab entsprechend schätzen auf der Basis der Zahlen für den Rhein-Erft-Kreis, siehe Tabelle oben. Die Bedarfsgemeinschaften setzen sich wie folgt zusammen:[11] 1206 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften 47,9 %, 509 Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften 20,2%, 1005 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind 39,9 % und damit zu erschließen 307 Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kind. Erwartbar wäre demnach: (1) Von den 1206 Single-Bedarfsgemeinschaften in Kerpen werden vermutlich 109 betroffen sein, (2) von den 509 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften vermutlich 51, (3) von den 1005 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind vermutlich 90 und (4) von den 307 Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kind vermutlich 34. Insgesamt sind zu erwarten, dass die betroffenen 233 Bedarfsgemeinschaften im Jahr über 300.000 € sich vom Mund absparen müssen, da sie keinen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden können.

Auch bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII ist die jeweilige Stadtverwaltung verpflichtet gemäß § 35 SGB XII eine Prüfung auf Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft durchzuführen. Eine Anfrage der Linksfraktion in Kerpen hierzu ergab, dass es auch Fälle im SGB-XII-Bezug in Kerpen gibt, die von der Wohnkostenlücke betroffen sind. [12] In 2023 sind dies insgesamt 67 Fälle:

  1. 36 Fälle oder 3,6 % aller SGB-XII-Fälle, bei denen die Grundmiete nicht in der tatsächlichen Höhe gewährt wurde. 115,72 €/mtl. bzw. 18 % der tatsächlichen Grundmiete mussten durchschnittlich selbst aufgebracht werden.
  2. 12 Fälle oder 1,26 % aller SGB-XII-Fälle, bei denen die kalten Nebenkosten nicht in der tatsäch-lichen Höhe gewährt wurden. 30,23 €/mtl. bzw. 16,9 % der tatsächlichen kalten Nebenkosten mussten durchschnittlich selbst aufgebracht werden.
  3. 19 Fälle oder 2,02 % aller SGB-XII-Fälle, bei denen die Heizkosten nicht in der tatsächlichen Höhe gewährt wurden. 49,46 €/mtl. bzw. 24,8 % der tatsächlichen Heizkosten mussten durchschnittlich selbst aufgebracht werden.

Aus Verwaltungssicht ist dies wenig beunruhigend, da in einigen Fällen durch Hinzuverdienst zur Rente oder Pflegegeld die Wohnkostenlücke aus eigener Kraft gestemmt werden kann bzw. in anderen Fällen die Betroffenen in Mehrpersonenhaushalten leben, deren übrige Mitglieder aufgrund ihres Einkommens diese Wohnkostenlücke auffangen können. Selbst unter der Berücksichtigung solcher Kontexte bleibt die Wohnkostenlücke eine nicht zumutbare und unnötige Belastung: Denn es fehlt in erster Linie an bezahlbarem Wohnraum in Kerpen. Und dies lässt sich ändern!

4.4. Ausufernde und nichtnachhaltige Subjektförderung Wohngeld in Kerpen

Verbraucherpreise, Energiepreise und die Preise für Wohnungen sind auch in 2024 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.[13] Wer nur wenig verdient und sich die Miete nicht leisten kann, kann Wohngeld beantragen. Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz 2020 und der Anpassung des Wohngelds in 2022 und 2023 konnte mehr bedürftigen Haushalten ein Anspruch auf Wohngeld ermöglicht werden. In 2023 wurde in Kerpen 1338 Haushalten Wohngeld ausgezahlt.[14] Dabei wurde im 1. Halbjahr 2023 durchschnittlich ein Mietzuschuss inklusive Heizkostenzuschuss in Höhe von 299,79 €/mtl. gewährt, Tendenz steigend.[15] Der Wohnungsmarkt in Kerpen bietet diesen Haushalten nicht die Chance, sich mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Wobei u.E. die Tatsache, dass in 2023 555 Wohngeldanträge abgewiesen wurden ein zusätzliches Indiz dafür liefert, dass die Grenzen für den Wohngeldbezug immer noch zu eng gesetzt sind. Hinzu kommt außerdem eine schlecht abzuschätzende Dunkelziffer von Berechtigten, die die Antragstellung scheuen. Es ist mit einer erheblichen Dunkelziffer von Anspruchsberechtigten auszugehen, die wegen Unkenntnis,  bürokratischer Hürden oder aus Furcht vor Stigmatisierung abgehalten werden, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hier wäre durch Erleichterungen bei der Antragstellung Abhilfe zu schaffen.

Abhilfe schafft auch diese Art von Subjektförderung, so notwendig sie ist, nur vorübergehend. Denn angesichts der bestehenden Defizite an bezahlbarem Wohnraum auf dem Kerpener Wohnungsmarkt eröffnet diese den Vermietern Handlungsspielräume für Mieterhöhungen. Um hier Abhilfe zu schaffen muss auch in Kerpen die jahrzehntelange Vernachlässigung im Bau von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen ein Ende haben. Subjektförderung allein kann auf Dauer keine Lösung bringen und muss durch Investitionen im Marktsegment bezahlbaren Wohnraums für Haushalte mit geringem Einkommen ergänzt werden.

 


[1] Vgl. Drs. 57.23.

[2] Vgl. Drs. 59.23.

[3] Festbau Hotel „Zum alten Brauhaus“ 56 Menschen, Humboldstraße 4 Containergebäuden 122 Menschen, Bruchhöhe 8 Containergebäude 276 Menschen und Erftstraße 8 Containergebäude 220 Menschen,

[4] Vgl. 406.24; 407.24.

[5] Drs. 407.24. Die Lösung ist die Einstellung von Personal für einen  Sicherheitsdienst, der 600.000 € p.a. verschlingt.

[6] Vgl. Drs. 23.24

[7] Vgl. Drs. 530.24.

[8] NRW.Bank, 2024, Wohnungsmarktbericht NRW 2023, S. 33

[9] Vgl. BT.-Drs. 20.12047

[10] Zum Vergleich: In 2021 waren es 315 WBS-Haushalte und 114 davon konnte eine Wohnung vermittelt werden.

[11] Unter den Personen in Bedarfsgemeinschaften befinden sich 36,9 % bzw. 2052 Menschen unter 18 Jahren sowie 44,7 % bzw. 2487 Menschen unter 25 Jahren

[12] Vgl. Drs. 566.24.

[13] Im Wohnungsmarktbericht 2023 der NRW Bank heißt es: Im Jahr 2022 übertraf der Anstieg der Verbraucherpreise (+8,2%) den Zuwachs der Nominallöhne (+2,7%) deutlich. Die realen Verdienste von Vollzeitbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen lagen damit deutlich unter denen des Vorjahres. (S.28)

[14] Siehe hierzu Drs. 531.24. Hinzukamen 95 Haushalte, denen Lastenzuschuss gewährt wurde.

[15] Im Vergleich dazu im 1. Halbjahr 2024 waren dies 367,09 €/mtl. –  In 2023 wurden knapp 5 Mio. € Wohngeld ausgezahlt. Mit diesem Geld hätte die Stadt selber eigenen Wohnraum errichten können. So erhalten diese öffentlichen Mittel private Investoren.