Schwerpunkt: Sozialer Wohnungsbau

Thomas Ristow

Wohnen ist Menschenrecht – im Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“

Der soziale Wohnungsbau bleibt ein wesentliches Ziel der LINKEN. Kerpen. Trotz unserer zahlreichen Anträge zum Thema im Rat und erster Erfolge unserer Arbeit fehlt es weiterhin an bezahlbarem Wohnraum für Gering- und Normalverdienende. Dies ist auch in Kerpen wie andernorts auf unzureichende Investitionen der Stadt seit den 1990er Jahren zurückzuführen. Aktuell gibt es in Kerpen über 300 Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die bezahlbaren Wohnraum suchen. 2009 gab es in Kerpen noch 1664 öffentlich geförderte Wohnungen im Bestand, 2035 werden es nur noch 553 sein. Um dem entgegenzusteuern, wird im Handlungskonzept Wohnen Kerpen 2030 empfohlen in den nächsten 18 Jahren insgesamt 1044 Wohneinheiten an Sozialwohnungen neu zu errichten. Daher fordern wir:

(1) Eine feste Quote von 38 % für den sozialen Wohnungsbau für alle Bauprojekte. Ebenfalls schon in 2014 haben wir eine aktive Bodenmanagementpolitik eingefordert. Dies wurde ab 2017 Wirklichkeit. Auf Betreiben der konservativen Ratsmehrheit wurde die von uns geforderte feste Quote für den Bau von Sozialwohnungen allerdings abgelehnt. Die Errichtung bezahlbaren Wohnraums wird so weiterhin den Investoren überlassen. Diese haben aus finanziellen Gründen kein Interesse daran. Sozialer Wohnungsbau darf aber nicht länger dem Zufall oder Finanzinvestoren überlassen bleiben. Gewinne aus der Entwicklung von Bauland gehören der Allgemeinheit und müssen verwendet werden für soziale Infrastruktur. Daher treten wir weiter im Rat dafür ein: Ab sofort sind die Kosten für die soziale Infrastruktur hinsichtlich der Umsetzung von sozialem Wohnungsbau in zukünftigen Bauprojekten von den Planungsbegünstigten einzufordern, wenn die Errichtung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau in dem jeweiligen Plangebiet nicht möglich sein sollte. Die Planungsbegünstigten werden verpflichtet, dem Bau an anderer Stelle im Stadtgebiet nachzukommen. Und: Es gilt die Einhaltung einer Quote von 38 % für alle Bauprojekte.

Durch eine sozialgerechte Bodennutzung mittels der Festlegung einer Mindestquote für geförderten Wohnraum wird ermöglicht, dass Einwohner*innen mit niedrigeren und mittleren Einkommen bzw. kleinen Renten bessere Chancen haben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum in Kerpen zu finden. Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau sind Zukunftsinvestitionen. Nur so ist sichergestellt, dass zukünftige Generationen etwa trotz demographischen Wandels und sinkender Renten von einer intakten Gesellschaft profitieren können.

(2) Sozialen Wohnungsbau in Eigenregie. Wir haben schon 2016 mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gezeigt, dass sich das rechnet. Über 3 Millionen € können für die Stadt verbucht werden, wenn sie – in unserem Beispiel – für 192 Personen Wohnungen auf eigenem Boden selber baut und die öffentlichen Fördermittel nutzt. Die Entscheidung hierüber wurde zunächst auf die lange Bank geschoben und erst jetzt umgesetzt. Fördermittel sind Geschenke. Sie nicht zu nutzen und privaten Investoren zu überlassen, können wir uns aber nicht leisten. Wir fordern: Von dieser Möglichkeit muss zukünftig umfassender Gebrauch gemacht werden. Kerpen muss die Wohnungspolitik selbst zu einem Schwerpunkt machen – mit entsprechenden Konsequenzen für den Einsatz der städtischen Haushaltsmittel und des städtischen Personals.

(3) Die Vergabe von städtischem Bauland nach Erbbaurecht. Öffentlicher Boden darf nicht länger mehr durch Verkauf privatisiert werden. Er sollte nur nach Erbbaurecht vergeben werden. Hier können wir von der katholischen Kirche lernen, die das seit Jahrhunderten so handhabt. Wir fordern: Die Kolpingstadt vergibt in Neubaugebieten städtisches Bauland zukünftig vorrangig im Erbbaurecht an Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, um auch diesen Bevölkerungsgruppen den sonst nicht realisierbaren Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Ein Verkauf wird künftig nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt.

Durch den Verkauf städtischer Grundstücke zum Höchstpreis erzielt die Stadt zwar einmalig hohe Einnahmen, gleichzeitig befördert sie damit aber auch die Spekulation auf Bodenpreise, gibt die Verfügungsgewalt über die Grundstücke und planerische Gestaltungshoheit auf und verzichtet auf langfristig stabile Einnahmen durch den Erbbauzins sowie die Mehrung städtischen Anlagevermögens durch die Wertsteigerung der Grundstücke. Für Investoren hat die Übernahme im Erbbaurecht den Vorteil, dass keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks anfallen und deshalb das Bauen billiger wird. Für die Stadt ergibt sich außerdem die Möglichkeit, etwa mithilfe der Höhe des erhobenen Erbbauzinses gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Bauträger*innen günstige Bedingungen verschaffen zu können, um den Bau von bezahlbaren Wohnungen endlich angehen zu können. Die seit Jahren stagnierende Wohneigentumsquote zeigt, dass trotz günstiger Zinsen und der Bedeutung von selbstgenutztem Wohneigentum als Altersvorsorge Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von der Möglichkeit, Wohneigentum zu bilden, ausgeschlossen sind. Daher ist ein Umdenken in der Politik notwendig, um die Leistungsfähigkeit des Kerpener Wohnungsmarkts wiederherzustellen und allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben, nicht nur der gehobenen Mittelschicht! Es geht nicht an, dass weiterhin wie zuletzt beim Projekt Türnich Maximilianstraße Wohnraum entwickelt werden soll, den der überwiegende Teil der Kerpener Haushalte nicht bezahlen kann. Die teure Investorenbeglückung, wie sie bisher gängige Praxis in Kerpen ist, muss ein Ende haben. Die Hälfte der Einwohnerschaft Kerpens zählt mit 49,3 % (Zensus 2011) zu den einkommensschwachen Haushalten. Um das notwendige Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum vorweisen zu können, müsste bei einem Hauskauf von 250.000 € ein Vermögen von 75.000 € vorhanden sein. Bundesweit besitzen nur 20 % der Mieterhaushalte ein Vermögen von über 50.000 €. Damit bleibt für die meisten Menschen der Erwerb von Wohneigentum unerschwinglich.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen können in Kerpen aus unserer Sicht Abhilfe schaffen und helfen, soziale Ungleichheit zu beseitigen. Hinzu kommt: In den eigenen vier Wänden zu leben, ist nicht nur der Wunsch vieler Menschen hierzulande, nicht nur für Familien, auch für Singles und kinderlose Paare. Wohneigentum schafft soziale Sicherheit. Eine höhere Wohneigentumsquote dient daher auch der sozialen Stabilität in den jeweiligen Stadtteilen Kerpens. Sie fördert die soziale Mischung in den Stadtteilen.

(4) Einbindung gemeinwohlorientierter Wohnungsbaugesellschaften für den Bau von Sozialwohnungen im Stadtgebiet.Wir fordern: Für geförderte Wohnungen strebt die Stadt dauerhafter Belegungsbindungen an. Daher werden bevorzugt Grundstücke an Genossenschaften oder sozial orientierte Bauträger vergeben bzw. über die kommunale GEV als Bauträger in Eigenregie selbst für den geförderten Wohnungsbau verwertet.

Es sind hauptsächlich politische und ökonomische Gründe die zur Wohnungsnot geführt haben. Die Stadt hat sich in der Vergangenheit aus dem Sozialwohnungsbau zurückgezogen und das Feld privaten Investoren und Marktakteuren überlassen, die nur an höchstmöglicher Rendite interessiert sind. In Kerpen wurde bislang falsch geplant: Zu viele Eigenheime, zu wenig (zentral gelegener, barrierefreier) Geschosswohnungsbau. Die Stadt muss nun alle Möglichkeiten nutzen, um hier umzusteuern. Die Wohnraumversorgung kann nicht nur auf die gehobene Mittelschicht und die hier besonders lukrativen Profite für Investoren länger Rücksicht nehmen. Um eine gesunde Mischung der zu entwickelnden Wohngebiete zu erreichen, sind angemessene und bezahlbare Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen und Einkommensschichten zu errichten. Wohnen darf in Kerpen kein Luxus sein.

Durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen sind viele Bauträger abhanden gekommen. Dem wollen wir durch die Wiederbelebung einer gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft begegnen. Ohne eine deutlich erhöhte öffentliche Wohnungsbauförderung und ohne diese gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft kann der erforderliche Wohnungsbestand weder geschaffen noch erhalten werden.

(5) Wiederbelebung der Erftland als städtisches Bauunternehmen für den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern: Das kommunale Wohnungsunternehmen Erftland muss von den an der Erftland beteiligten Kommunen und dem Land NRW durch Kapitalaufstockungen zu den erforderlichen Bauleistungen im sozialen Wohnungsbau befähigt werden.

In der Vergangenheit wurde die Erftland aus politischen Gründen zu einer Ökonomisierung in ihren Aktivitäten gedrängt wurde – die Gemeinwohl-Orientierung blieb daher auf der Strecke. Die Erftland ist seitdem damit beschäftigt, mit entsprechenden Profiten ihre Schulden zu tilgen. Den Schaden haben damit die Mieter*innen mit geringem Einkommen und auch die Kommune selbst, die aufgrund des Marktversagens der privaten Akteure steigenden Mietpreisen gegenüberstehen, die die für Leistungsberechtigte aufzubringende Kosten der Unterkunft (KdU) dann auch für Kerpen in die Höhe treiben.

Außerdem fordern wir: Die Erftland muss ihre Bauleistungen im Bereich des sozialen Wohnungsbau dauerhaft erhöhen. Und: Die Erftland führt formalisierte Strukturen für Mieter*innen Beteiligung und Mitbestimmung ein – denkbar ist eine Drittelparität (Kommune, Beschäftigte, Mieter*innen).

(6) Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose. Wir fordern: Hier sind auch in Kerpen nicht zuletzt wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Situation der Betroffenen effektive Programme wie „Housing First“ aufzulegen, um hier endlich nachhaltig Verbesserungen zu erreichen.

(7) Abschaffung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen.Wir fordern das Land NRW auf: Das Gesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist abzuschaffen und die Einnahmeverluste der Kommunen sind finanziell zu ersetzen. Denn Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu finanzieren.

Wir leben in Kerpen unter unseren Möglichkeiten. Unsere Vorschläge zeigen: Trotz Haushaltssicherung – allen Kerpener*innen ein gutes Leben zu ermöglichen ohne Zukunftsangst, das ist auch in Zeiten der Haushaltssicherung nicht nur nötig, sondern auch möglich. Wir können die Ausstattung, die Lebensqualität unserer Kommune verbessern.