Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit 4
6. Was zu tun ist
Für die Landesregierung hat Kerpen bezüglich der öffentlichen Wohnraumförderung seine „Hausaufgaben“ gemacht und handelt in den als relevant bezeichneten kommunalen Handlungsfeldern vorbildlich: Es wurde ein kommunales Handlungskonzept Wohnen 2030 aufgestellt, Ziele und Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums festgelegt, desweiteren ein dazugehöriges Bodenmanagementkonzept in Verbindung mit einer verbindlichen Quotenregelung für den Anteil an geförderten Mietwohnungen in Neubaugebieten, mögliche Investoren werden dem folgend angesprochen und beraten, um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in den Fokus zu rücken. Auch das weitere vorgesehene Instrumentarium für die Stabilisierung des Bestands an bezahlbarem Wohnraum kommt zum Einsatz: der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen,[1] sowie der Bau von Sozialwohnungen mithilfe der kommunalen Erftland in Neubottenbroich und auf Antrag der Linksfraktion der Bau von 23 Sozialwohnungen in Eigenregie in der Augsburger Str., an der Petersmühle und am Friedhofsweg.
Auch für die Verwaltung der Stadt Kerpen hat die Stadt ihre „Hausaufgaben“ gemacht. In der Verwaltungsvorlage Sachstandsbericht Sozialer Wohnungsbau Drs. 243.24 heißt es:
Bei Investorengesprächen ist auch in der Kolpingstadt Kerpen ein stark zunehmendes Interesse am öffentlich geförderten Wohnungsbau zu verzeichnen. Insofern hat sich die „Stimmung“ seit 2021 gedreht. Musste vorher der Wunsch nach gefördertem Wohnraum nachdrücklich eingefordert werden, besteht nun aufgrund der verbesserten Förderbedingungen verstärkt der Wunsch der Investoren im größeren oder vollem Umfang geförderten Wohnraum zu errichten.
Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise bei kleineren Projekten bis zu 25 Wohnungen ein höherer Anteil an geförderten Wohnungen bestätigt wird, erst recht, wenn im entsprechenen Quartier nur ein geringer Anteil von geförderten Wohnung zu verzeichnen ist. Dagegen wird z.B. bei größeren Projekten oder in Quartieren, in denen bereits in erheblichem Umfang geförderter Wohnraum vorhanden ist, ein geringerer Anteil an gefördertem Wohnraum und damit ein höherer Anteil an frei finanziertem Wohnraum bestätigt. Ziel ist hier entsprechend der Vorgaben des Landes NRW eine gute Durchmischung der Quartiere zu erreichen.
Insofern ist anzumerken, dass der Beschluss des Stadtrates vom 16.03.2021, wonach „in der Wohnbaulandentwicklung das Ziel von 38% gefördertem Wohnraum festgelegt wird, was bei der Wohnbaulandentwicklung in Zukunft stadtweit möglichst weitgehend zu berücksichtigen ist“ in die gleiche Richtung wie die Vorgaben des Landes geht.
Für die nächste Zukunft sind in Kerpen bis 2027 mit öffentlich geförderten Mitteln erstellte Wohnungen bezugsfertig 2024/25 14 WE in Blatzheim, 2026 29 WE in Türnich, 2024 oder später 29 WE in Horrem. Geplant sind außerdem mindestens 33 WE in Sindorf in ferner nicht zu benennender Zukunft. Diesen 72 bzw. 105 WE bis 2027 stehen dann 395 aus der Bindung fallende WE gegenüber. Dazu heißt es lapidar lediglich in dieser Vorlage der Verwaltung:
Wie aus dem als Anlage 1 beigefügten Diagramm ersichtlich, ist weiterhin mittelfristig ein Rückgang von öffentlich geförderten Mietwohnungen zu verzeichnen.
Allein all dies reicht vorne und hinten nicht, betrachtet man den Ernst der Lage in Kerpen angesichts der über 1400 Fälle von Haushalten in 2023 in Kerpen, die sich wegen fehlendem bezahlbarem Wohnraum sich in Notlagen befinden. Vor allem um den Verlust von 335 Wohnungen, die 2027 aus der Bindung fallen, ausgleichen zu können, hätte schon längst gehandelt werden müssen. Aber es passiert nichts, um das ausgleichen zu können. Damit kann sich die Politik nicht zufrieden geben.
Das Schaffen von Bedingungen, die es ermöglichen, alle Menschen trotz ihrer Vielfalt und der sich ständig ändernden Kontextbedingungen gleich zu behandeln, ist eine nicht enden wollende Arbeit. Eine Politik, die dieser Problematik mit der Rationalität der Reduktion des Menschen auf das, was sich zählen, wiegen, messen lässt, angeht, reduziert den Menschen auf seine biologisches Funktionieren, gibt sich mit dem Gegebenen zufrieden, ist nur an der Stabilität des Erreichten interessiert und lässt die Dinge sich selbst verwalten – ist selbst bloß Verwaltung, bloß Technokratie, also eine andere, aber ebenso schlechte Karikatur von Politik i.e.S. wie der Populismus, auch wenn dies im Rat mehrheitlich nicht so gesehen wird.
Es geht auch darum, die Notlagen der Menschen nicht als in Kauf zu nehmender Kollateralschaden aufzufassen, sondern das vorhandene Instrumentarium der Politik vor Ort trotz der Märkte und ihrer Verwertungslogik und gegen ihre ökonomischen Positionen konsequent für die Wohlfahrt der Gemeinschaft als ganze einzusetzen. Oder Neues zu entwickeln. Es geht nicht mehr nur um die Frage nach Solidarität mit Betroffenen. Wohnraum ist in Deutschland inzwischen ein beliebtes Spekulationsgut geworden. Ein Paradigmenwechsel ist notwendig. Weg von einer Politik, die Wohnen als Ware fördert.
Wie z.B. einen höheren Anteil an Mehrfamilienhäusern einfordern über das Planungsrecht, wie es in den Bauprojekten wie etwa in Türnich Maximilianstraße oder Blatzheim Lechenicher Weg hätte geschehen müssen. So hat Kerpen im Gegensatz zu Kommunen wie Brühl als Flächenkommune noch Möglichkeiten für ein Flächenangebot. Der Flächenverbrauch Einfamilienhäuser vs. Geschosswohnungsbau darf aber nicht mehr in einem Missverhältnis stehen.
Wie z.B. die Entwicklung und Vermarktung kommunaler Wohnbauflächen mitttels Gründung einer kommunalen Baugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Eigenregie, um erfolgreich gegensteuern zu können. Denn: Bezahlbare Wohnungen müssen von der Stadt vermehrt und sofort selbst gebaut werden, wie zuletzt die 23 Wohnungen Augsburger Str., Petersmühle und Friedhofsweg, um die Defizite in der Wohnraumversorgung zu beseitigen. Hier muss die Sozialbindung nicht auslaufen und der Drehtüreffekt wegen der zeitlich beschränkten Mietpreisbindung kann vermieden werden. Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau sind Zukunftsinvestitionen. Nur so ist sichergestellt, dass zukünftige Generationen etwa trotz demographischen Wandels und sinkender Renten von einer intakten Gesellschaft profitieren können.
Wie z.B. die Wiederbelebung der Erftland als städtisches Bauunternehmen für den sozialen Wohnungsbau. Das kommunale Wohnungsunternehmen Erftland muss von den an der Erftland beteiligten Kommunen und dem Land NRW durch Kapitalaufstockungen zu den erforderlichen Bauleistungen im sozialen Wohnungsbau befähigt werden. Im Gegenzug zur Verpflichtung, bezahlbaren Wohnraum zu erstellen, werden keine Erträge an den kommunalen Haushalt mehr abgeführt. Ein anderes Mittel, um die unbefristete Sozialbindung für bezahlbaren Wohnraum zu erreichen, seine Unveräußerbarkeit und die Pflicht zu seiner Instandhaltung abzusichern und ihre Bauleistung im Bereich des sozialen Wohnungsbau dauerhaft zu erhöhen, ist die Rück-Umwandlung der Erftland in eine gemeinnützige Rechtsform, die nicht mehr auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und transparente Geschäftsabläufe unter Bürger:innenbeteiligung erlauben könnte.
Öffentlicher Boden darf nicht länger mehr durch Verkauf privatisiert werden. Hier können wir von der katholischen Kirche lernen, die die Verwertung ihrer Grundstücke seit Jahrhunderten nach der Erbpachtregelung handhabt. Denn durch den Verkauf städtischer Grundstücke zum Höchstpreis befördert die Stadt nur die Spekulation auf Bodenpreise, verzichtet auf langfristig stabile Einnahmen durch den Erbbauzins, verschlechtert ihre finanzielle Bilanz durch den Verzicht auf Mehrung städtischen Anlagevermögens durch die Wertsteigerung der Grundstücke und gibt die Verfügungsgewalt über die Grundstücke und planerische Gestaltungshoheit auf. Die Vermarktung nach Erbbaurecht bietet der Stadt also nur Vorteile. Vor allem kann sie festlegen, was auf dem Grundstück gebaut und wie dies wirtschaftlich verwertet wird. Mithilfe der Höhe des erhobenen Erbbauzinses kann die Stadt z.B. gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Bauträger:innen günstige Bedingungen verschaffen, um den Bau von bezahlbaren Wohnungen endlich angehen zu können. Oder: Sie kann in Neubaugebieten städtisches Bauland nach Erbbaurecht vorrangig an Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen vergeben, um auch diesen Bevölkerungsgruppen den sonst nicht realisierbaren Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Schließlich ist Grund und Boden kein nachwachsender Rohstoff und städtisches Land sollte daher auch zukünftigen Generationen zur Verfügung stehen.
Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose. Hier sind auch in Kerpen effektive Programme wie „Housing First“ aufzulegen, um hier endlich nachhaltig Verbesserungen zu erreichen.
Kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung hinsichtlich Entwicklung Miet-, Heiz- und Betriebskosten in Kerpen.
Es sind von der herrschenden Politik zu Gunsten ihrer Klientel akzeptierte ökonomische Gründe, die zur Wohnungsnot geführt haben.[2] Die Stadt hat sich in der Vergangenheit aus dem Sozialwohnungsbau zurückgezogen und das Feld privaten Investoren und Marktakteuren überlassen, die nur an höchstmöglicher Rendite interessiert sind. In Kerpen wurde deswegen bislang falsch geplant: Zu viele Eigenheime, zu wenig (zentral gelegener, barrierefreier) Geschosswohnungsbau. Wir leben in Kerpen unter unseren Möglichkeiten. Trotz Haushaltssicherung – allen Kerpener*innen ein gutes Leben zu ermöglichen ohne Zukunftsangst, das ist auch in Zeiten der Haushaltssicherung nötig. Wir müssen die Ausstattung, die Lebensqualität unserer Kommune verbessern. Wohnen darf in Kerpen deswegen kein Luxus sein.
[1] Vgl. Drs. 243.24: Bei den Objekten Am Jugendheim 13, Goethestraße 2, Weyerstraße 27, Gustav-Heinemann-Straße 23, Zum Wolfsberg 6 A und Kölner Straße 59 handelt es sich um Bestandswohnungen, die für 5 Jahre der Förderung für Schutzsuchende aus der Ukraine zugeführt wurden. Für das Objekt Brabanter Straße 16 wurde die Bindung für 5 Jahre erworben
[2] Durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen sind viele Bauträger abhanden gekommen. Dem wollen wir als Linke auf Bundesebene durch die echte Wiederbelebung einer neuen gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft begegnen. Die Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 01.01.2025, ist aber völlig unzureichend. Ohne eine deutlich erhöhte öffentliche Wohnungsbauförderung und ohne eine starke gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft bundesweit kann aber der erforderliche Wohnungsbestand weder geschaffen noch erhalten werden.
