Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.02.2023 zu TOP 3a: Gutes und gesundes Essen für unsere Kinder – kommunalen Küchenbetrieb aufbauen!

Thomas Ristow/Stefan Söntgen

Der Auftrag über die Mittagsverpflegung der städtischen Kindertageseinrichtungen (= KiTas) durch apetito catering B.V & Co.KG aus Rheine läuft zum 31.12.2023 aus. Im Haushaltsplanentwurf 2023/24 wird diese Position fortgeschrieben, vgl. Position 5281040. Wie die Verwaltung in ihrer Begründung zur Beschlussvorlage Drs. 700.17 mitteilt aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Thematik Mittagsverpflegung in städtischen KiTas:

Unabhängig hiervon hat die Verwaltung die Thematik für das Jahr 2020 auf Wiedervorlage genommen. Sollten die politischen Beschlussgremien der Kolpingstadt Kerpen nach Auslaufen des nunmehr vergebenen Catering-Auftrags eine andere Form der Aufgabenwahrnehmung wünschen, ist ein nicht unerheblicher zeitlicher Vorlauf erforderlich, da die bestehenden Küchen der Kindertagesstätten der Kolpingstadt Kerpen bisher weder baulich noch ausstattungstechnisch noch personell eine andere Essensversorgung zulassen; sollte also eine andere Form der Essenbereitstellung erwünscht sein, müsste ggf. an- bzw. umgebaut werden, was zeitlichen Vorlauf bedingt.

Um das Thema Verlängerung/Nicht-Verlängerung des auslaufenden Vertrags mit apetito wie geplant anzugehen, beantragt die Linksfraktion:

  1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer alternativen Mittagsverpflegung in den städtischen KiTas in Eigenregie, insbesondere die Möglichkeit des Aufbaus eines eigenen Großküchenbetriebs in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Hierzu empfehlen wir als Vorbildbetrieb die Großküche des Bürger’z in Köln Ossendorf als anerkannten Inklusionsbetrieb.
  2. Das Ziel des Küchenbetriebs sollte die Versorgung der KiTas mit regionalem und gesundem Essen sein. Dabei soll dem Küchenbetrieb eine besondere soziale Funktion zukommen, indem er vermehrt Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose anstellt. Der Küchenbetrieb soll regelmäßig im Hinblick auf Qualität des Essens, soziale Vorbildsfunktion und Kosten evaluiert werden.
  3. Die Verwaltung prüft eine Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis, kreisangehörigen Kommunen und  Wohlfahrtsverbänden.
  4. Vorsorglich werden Haushaltsmittel in erforderlicher Höhe bereit gestellt.

Begründung: Mit dem Aufbau eines kommunalen Küchenbetriebs besteht die Chance einer umfassenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Ausgewogenes, gesundes und regionales Essen sind in einem öffentlich-rechtlichen Betreib leichter durchzusetzen als bei einer Ausschreibung. Dies liegt einerseits an den guten Kontrollmöglichkeiten bei öffentlich-rechtlichen Betrieben und andererseits an den schwierigen Vorgaben des Vergaberechts bei einer Ausschreibung. Zudem arbeiten private Anbieter im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Betrieben gewinnorientiert, weshalb sich insbesondere Qualität und Regionalität im Preis niederschlagen.

Ein kommunaler Küchenbetrieb kann im Gegensatz zu einem privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen auch pädagogische Vorteile haben. So könnte es eine Beteiligung der Elternschaft am Speiseplan geben. Außerdem kann das Essen beispielsweise pädagogisch zum Kennenlernen neuer Kulturen eingesetzt werden. Eine kommunale Großküche könnte dabei zweifelsohne als Praktikums- und Ausbildungsbetrieb dienen. Diese Vorteile ergeben sich aus der Steuerungsfähigkeit eines öffentlich-rechtlichen Betriebes, die es so bei privaten Betreibern nicht gibt.

Zudem kann durch einen öffentlich-rechtlichen Betrieb die Versorgung mit regionalem, saisonalem und biologisch erzeugtem Essen sichergestellt werden. Die Lieferketten wären hier transparent einzusehen und unterlägen keinen Geschäftsgeheimnissen.[1] Des Weiteren müssen diese Attribute nicht in Ausschreibungskriterien gepresst werden, sondern deren Einhaltung könnte politisch kontrolliert werden.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist der soziale Aspekt. Bei einem öffentlich-rechtlichen Betrieb werden die Essenspreise nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch festgelegt. Das Anbieten einer kostenlosen Mittagsmahlzeit für besonders bedürftige Kinder wäre somit problemlos möglich. Ein solcher Betrieb schafft zudem Arbeitsplätze, die wiederum zum Teil mit Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung besetzt werden könnten. Aufgrund dessen, dass ein kommunaler Küchenbetreib keinen Gewinn erwirtschaften muss, kann auch eine tarifliche Bezahlung der Beschäftigten sichergestellt werden. Des Weiteren könnten sich große steuerliche Vorteile für ebenjenen Betrieb ergeben, da er als gemeinnützig auftreten könnte.

 


[1] Vgl. als Negativ-Beispiel zur Transparenz der Kostenzusammenstellung und des Wareneinsatzes bei apetito auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drs. 700.17: „Die gewünschten Informationen liegen der Vergabestelle nicht vor. Es ist eine Grundlage der Firma zur Kalkulation der Kosten. Die Kalkulation der Angebote sowie die Gewinnspanne der Firmen sind keine Informationen, die im Rahmen eines VGV- Vergabeverfahrens abgefragt werden dürfen.“