Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Schulausschuss am 19.10.2022: Schutzkonzepte der städtischen Schulen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 42 Abs. 6 Satz 3 SchulG NRW verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen und umzusetzen. Auch wenn ein solches Schutzkonzept nicht jeden Missbrauchsfall verhindern kann, ist es wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund der schrecklichen Missbrauchsfälle in den letzten Jahren – mit dem Ort Schule einen geschützten Raum anzubieten.
Ein Schutzkonzept sollte dabei möglichst unter Einbeziehung von Expert:innen erstellt werden und im Schulalltag umgesetzt werden. Eine entsprechende Finanzierung muss das sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund stellt die Linksfraktion folgende Anfrage:

1.    Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt haben ein Konzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch? (bitte nach Schulen einzeln auflisten)
a.    Wenn ja, bitten wir um die Darstellung der Konzepte. (bitte einzeln nach Schulen auflisten)
b.    Wenn nein: Warum gibt es an der jeweiligen Schule noch kein Konzept? (bitte nach Schule getrennt auflisten)
c.    Wenn nein: Gibt es Planungen der jeweiligen Schule für die Aufstellung eines Schutzkonzepts?
2.    Welche Expertinnen und Experten wurden bei der Erstellung des Schutzkonzeptes zu Rate gezogen und worin besteht deren Expertise (Abschlüsse, Berufserfahrung etc.)? (bitte einzeln nach Schule auflisten)
3.    Wie viele Mittel (finanziell, sächlich, personell) sind den Schulen zur Erstellung dieser Konzepte zur Verfügung gestellt worden? (bitte einzeln nach Schule auflisten)
4.    Wie viele Mittel (finanziell, sächlich, personell) stehen den kreiseigenen Schulen zur Verfügung, damit das jeweilige Konzept in der Schule umgesetzt werden kann?
5.    Sind im aktuellen Haushalt finanzielle Mittel für diese Schutzkonzepte vorgesehen?
6.    Sind der Verwaltung Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch aus den letzten drei Jahren in Schulen in Trägerschaft der Stadt bekannt? (bei mehreren Fällen bitte getrennt nach Jahren und Schule auflisten)
7.    Sind der Verwaltung Fälle von sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen aus den letzten drei Jahren in Schulen in Trägerschaft der Stadt bekannt? (bei mehreren Fällen bitte getrennt nach Jahren und Schule auflisten)