Bodenspekulation beenden! Planungsbedingte Wertsteigerung abschöpfen!
Auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt im Rat der Kolpingstadt Kerpen sollte unter TOP 5 der Antrag der Deutschen Reihenhaus AG zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 397 „Am Mertenweg“ im Ortsteil Brüggen behandelt werden, um dort eine Reihenhauswohnanlage zu errichten. Durch die von dem Investor beantragte Änderung der Nutzungsart der ca. 9000 m² großen Fläche entstünde ein signifikanter Wertzuwachs.
Um diesen abzuschöpfen, hat die Linke beantragt, vgl. Drs. 307/26, dass die Schaffung des Planungsrechts zur Entwicklung dieses neuen Wohngebiets nur unter der Voraussetzung des kommunalen Zwischenerwerbs der Fläche erfolgen soll.
Derzeit wird in Boris NRW der Bodenrichtwert des als Ackerfläche genutzten und unter temporärem Naturschutz stehenden und am Ortsrand gelegenen Geländes mit 1 €/m² (Forstwirtschaft) angegeben. In den angrenzenden bebauten Flächen beläuft er sich auf 310 €/m². Der mögliche Wertzuwachs beträgt also unter diesen Voraussetzungen ca. 2,7 Millionen €. Schon allein wegen der desolaten Haushaltslage der Stadt ist das von der Linken beantragte Vorgehen des kommunalen Zwischenerwerbs vor Schaffung des Baurechts mit dem Zweck, zu verhindern, dass private Eigentümer allein von der planungsbedingten Wertsteigerung profitieren, bzw. um zu erreichen, dass der Wertzuwachs überwiegend der klammen Kasse der Kommune zugutekommt, alternativlos.[1]
Darüber hinaus kritisieren wir, dass die geplante Wohnanlage für Eigentümer nicht den in erster Linie dringend benötigten bezahlbaren bzw. sozialen Wohnraum schaffen soll und damit nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient. Denn allein in 2027 fallen laut Kommunales Handlungskonzept Wohnen 2030 für Kerpen, vgl. S. 59, 335 Wohnungen aus der Sozialbindung. Diesen Wohnbedarf in der Gemeinde gilt es zu decken – schon allein um die infolge von Mietpreissteigerungen solcher aus der Bindung gefallenen Wohnungen entstehenden Mehrkosten für die öffentlichen Kassen hinsichtlich der Subjektförderung in Form von Wohngeld und Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld zu verhindern.
Der Tagesordnungspunkt wurde wegen Beratungsbedarf einer anderen Fraktion auf den 22. September 2026 vertagt. Sollte wie mitgeteilt, aber schon das Areal von den bisherigen Eigentümer an den Investor verkauft worden sein, wäre etwa das Recht der Stadt ein Vorkaufsrecht geltend zu machen, dann verfristet.
[1] Schließlich bedeuten 23.000 € Mehreinnahmen 1 Punkt bei der Grundsteuer B weniger.
