Holpriger Start ins neue Schuljahr in Kerpen vorprogrammiert: Der Bürgermeister versäumt eine angemessene Organisation der Schüler*innenbeförderung

Annetta Ristow

Das Corona-Virus ist nach wie vor virulent. Solange es keinen Impfstoff gibt, steht auch die Stadt Kerpen als Schulträgerin vor der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass mit dem Beginn des geplanten Präsenzunterrichts in Kerpen das Virus nicht von außen in die Schulen getragen wird.

Dass die Schulbusse und aber auch der Linienbusverkehr zu Schulzeiten bei der An- und Abfahrt bis auf den letzten Stehplatz überfüllt sind, ist jedem bekannt, der etwa von Kerpen Brüggen zu Schulzeiten mit dem Bus nach Horrem oder Erftstadt fahren muss: Es gibt keine Sitzplätze und das Gedränge um die letzten noch freien Stehplätze ist eine Zumutung. In der derzeitigen Situation ist ein so organisierter Schulbusverkehr kontraproduktiv, denn er konterkariert wegen des so erhöhten Infektionsrisikos der Fahrgäste bzw. der auf den ÖPNV angewiesenen Schüler*innen den Effekt jeglicher Hygienemaßnahmen, die in der Schule und anderswo zu recht getroffen worden sind.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen tritt die von uns LINKEN geforderte Digitalisierung der Schulen auf der Stelle: Die Verantwortlichen in Bund, Land und Kommune haben nicht die Sommerferien genutzt, um angesichts der Corona-Krise das digitale Lernen voran zu bringen. Nun müssen die Schüler*innen also wieder körperlich anwesend sein. Der Hin- und Rückweg in der Schüler*innenbeförderung ist aber ebenso wenig derart organisiert worden, dass er unter Berücksichtigung der Corona-Hygiene-Bestimmungen erfolgen könnte. Der Grund hierfür liegt in der fehlenden Ausstattung der Busunternehmen an Personal  und Fahrzeugen. Da reicht es auch nicht, wenn angesichts von 5436 Schulen in NRW mit 2.462.531 Schüler*innen das NRW-Verkehrsministerium landesweit 1000 zusätzliche Schulbusse einsetzen will. Das bringt keine spürbare Entlastung.

Immerhin hat das NRW-Schulministerium am 03. August 2020 die Schulträger*innen, also auch die Stadt Kerpen, dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Schulen und der REVG  Regelungen zum Zweck der Entzerrung des Schulbusverkehrs zu entwickeln. Die Schulen sollen in einem  Zeitraum  von 07:30 – 08:30 zu unterschiedlichen Zeiten den Unterricht beginnen lassen, um Fahrgastspitzen in der Schüler*innenbeförderung zu vermeiden.

Dies ist bis heute nicht geschehen. Die von sich aus aktiv gewordene REVG hat keinerlei Reaktion erhalten auf ihren diesbezüglichen Hilferuf.

„Bezüglich des NRW-Schulstarts am 12.08.2020 stehen wir derzeit in engem Austausch mit dem Schulträger und den Schulen, die gebeten sind, uns zunächst ihre Konzepte und Wünsche für die Aufnahme des Unterrichts ab dem 12.08. mitzuteilen. Zur Entzerrung des punktuellen Fahrgastaufkommens würden uns zum Beispiel zeitlich versetzte Schulanfangs- und Endzeiten helfen.

Bis jetzt liegen uns noch keine Konzepte der Schulen zur Aufnahme des Schulunterrichts vor.“

Das Versäumnis ist aus unserer Sicht gerade in Kerpen auch dem Bürgermeister anzulasten, da er es unserer Meinung nach in der Vergangenheit nicht lassen konnte, eine angemessene Besetzung der Position eines Sozialdezernenten, zuständig u.a. für Soziales, Schulen sowie Sicherheit und Ordnung, mit parteipolitischem Kalkül zu verbinden: Der erste Kandidat hatte offensichtlich zwar die richtige politische Vita für ihn und seine Ratsmehrheit aus Piraten, FDP, BBK und CDU, aber ihm fehlte die Qualifikation, der andere hatte die Qualifikation, aber offensichtlich die falsche Vita für die konservative Ratsmehrheit. Das Dezernat bleibt daher unbesetzt. Dies rächt sich nun.

Annnetta Ristow, für die LINKE im Kerpener Stadtrat, findet: „Keiner Schülerin, keinem Schüler oder ihren Angehörigen und Lehrer*innen sind wegen solcher Versäumnisse nun wegen u.a. nicht durchgeführter Entzerrungsmaßnahmen seitens der Stadt bei der Schüler*innenbeförderung in Pandemie-Zeiten Gedrängel um Stehplätze und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zuzumuten. Wenn die Busse keine Sitzplätze mehr bieten, sollten die Kinder und Jugendlichen auf den nächsten Bus warten und ggf. nach Hause gehen – der Vorwurf, der Schulpflicht deswegen nicht nachzukommen, ist unter diesen Umständen aus unserer Sicht unangemessen.“