Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und DIE LINKE zur Behandlung im zuständigen Ausschuss/Rat der Stadt Kerpen: Pumpspeicherkraftwerk als mögliche Folgenutzung im Tagebau Hambach. Einladung von Fachleuten

Thomas Ristow

B90/Die Grünen und die Linksfraktion beantragen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Prof Schmidt-Böcking als Experte für Kavernentechnologie zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses einzuladen. Dabei soll es schwerpunktmäßig um die Machbarkeit eines Pumpspeicherkraftwerks im Hambacher See gehen.

Begründung: Die Gestaltung der Energiewende muss die systemische Rolle großer, preisgünstiger Energiespeicher wie ein Pumpspeicherkraftwerk für die regenerative Energiegewinnung berücksichtigen. Ohne solche großen Speicher in der Energiewirtschaft gibt es keine industrielle Zukunft für unsere Region bzw. NRW.

Die Verwaltungsvorlage Drs. 520.24 zur Herausnahme der Realisierung eines Pumpspeicherkraftwerks im Hambacher See weist in ihrer Begründung Defizite auf, die zu einer angemessenen Bewertung der Machbarkeit eines solchen Projekts u.E. ausgeräumt werden sollten. Hier kann der Vortrag von Herrn Prof. Schmidt-Böcking Abhilfe schaffen.

Aus unserer Sicht ist lediglich das damals vorgetragene Argument, dass RWE eine Investition in ein solches Projekt ablehnt, ein stichhaltiges Argument. Allerdings mit dem Makel, dass es das Argument eines privatwirtschaftlichen Unternehmens und seiner privaten Wirtschaftsstrategien wiedergibt, die allerdings für politische Entscheidungen grundsätzlich und für den Rat der Stadt Kerpen als Verantwortlichen für die Entwicklung einer langfristigen Zukunftsvision für die Stadt insbesondere zweitrangig sein müssen.

Wenn schon im Vorfeld einer möglichen Machbarkeitsstudie auf Ebene der Neuland Hambach oder des Landes NRW durch den damals vorgeschlagenen Beschluss der Verwaltung diese als unnötig für Kerpen erklärt werden sollte, entsteht u.E. doch der fatale Eindruck, dass mit dem Einsatz solcher Exekutivmechanismen die Fähigkeit, sich zukünftige Möglichkeiten für die öffentliche Infrastruktur im Energiebereich vorstellen zu können, ohne Not unterbunden werden sollte. Da können die aus dem beantragten Vortrag gewonnenen Erkenntnisse allerdings Abhilfe schaffen.