Antrag der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Behandlung in den Haushaltsberatungen 2025/26: Einführung einer Hebesatzdifferenzierung für die Grundsteuer B für Wohn- und Nicht-Wohngebäude, Einführung einer Grundsteuer C

Thomas Ristow

Die Linksfraktion beantragt:

  1. die Einführung eines differenzierten und verhältnismäßig austarierten Hebesatzes für Wohn- und Nicht-Wohngebäude für die Grundsteuer B im Haushalt 2026 im zu beschließenden Haushaltsplan 2025/26 bzw. in der Haushaltssatzung 2025/26, mit dem Ziel die Belastungen, die laut Haushaltsplanentwurf 2025/26 durch die bislang geplante Erhöhung eines einheitlichen Hebesatzes für Wohn- und Nicht-Wohngebäude für die Grundsteuer B in 2026 auf 1200 v.H. für Mieter:innen bei den Nebenkosten und Eigentümern selbstgenutzter Wohnimmobilien sonst entstünden, so zu verringern.
  2. die Einführung einer Grundsteuer C auf baureife, aber unbebaute Grundstücke für den Haushalt 2026 im zu beschließenden Haushaltsplan 2025/26 bzw. in der Haushaltssatzung 2025/26, mit dem gleichen Ziel wie in (1) formuliert.
  3. die aufgrund dessen anzusetzenden bzw. zu prognostizierenden Hebesätze für die Jahre 2026 –  2028 entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

Begründung: Um weitere Belastungen bei den Wohnkosten abzufangen, sind der differenzierte Grundsteuererhebungssatz und der Einsatz der optionalen Grundsteuer C hilfreich. Die Entlastung würde sich nach Berechnungen der Verwaltung, wie in unseren Haushaltsberatungen vorgetragen, bei gesplitteten Hebesätzen belaufen auf eine Verringerung des Hebesatzes für Wohngrundstücke um rund 16 – 17 Prozent. Für die differenzierte Festsetzung der Hebesätze spricht also, dass Mieter:innen bei den Nebenkosten ihrer Wohnung entlastet werden könnten. Strom, Heizung und Lebensmittel sind für Bürger:innen mit kleinem und mittleren Einkommen unerträglich teuer geworden. Aufgrund der Nähe zu Arbeitsort, Schulen und Kitas ist ein Umzug oft nur sehr schwer möglich. Zudem können Mietkosten und Nebenkosten von Mieter:innen nicht steuerlich abgeschrieben werden, wie es für Gewerbetreibende oder Vermieter oft möglich ist.