Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.11.2024: Wohnkostenlücke
Bundesweit sind viele Bürgergeld-Empfänger:innen gezwungen bei den Kosten für die Unterkunft einen Anteil selbst zu bezahlen, weil das Jobcenter die Kosten für die Miete oft nicht in voller Höhe anerkennt. Diese Wohnkostenlücke wird dann aus dem übrigen Regelbedarf bestritten und fehlt dann für Essen, Kleidung oder Bildung.
Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele SGB-II-Haushalte waren in 2023 in Kerpen von der Wohnkostenlücke, getrennt nach Miete und Heizkosten, betroffen und welchem Prozentsatz entspricht dies auf der Basis aller SGB-II-Haushalte in Kerpen?
- In welchen Familienverhältnissen – 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften, Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften, Bedarfsgemeinschaften mit 1 Kind unter 6 Jahren, Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern – befinden sich die Betroffenen?[1]
- Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag in Euro und in Prozent zu den tatsächlichen Kosten, den sie in 2023 selbst bezahlen mussten?
Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.
[1] Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zum jeweiligen BG-Typ.