Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 24.09.2024: Finanzielle Auswirkungen der Wohngeldreform

Annetta Ristow

Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip ist die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene auch für die Wahrnehmung dieser Aufgabe zuständig (einfacher ausgedrückt: „Wer bestellt, bezahlt“). Gleichwohl wird dieses Prinzip oftmals durch eine Übertragung von Aufgaben durch das Land oder den Bund auf die Kommunen verletzt.

Die Novellierung des Wohngeldgesetzes im Jahr 2023 führte zu einer Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und zu deutlich gestiegenen Antragszahlen in allen Kommunen kreisweit. Entscheidend ist bei der Beurteilung der vorliegenden Zahlen, ob und inwieweit Kosten von Bund und Land erstattet werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. Wie hoch waren die Aufwendungen der Kolpingstadt Kerpen im Bereich des Wohngeldes im Jahr 2023?
    1. Wie hoch waren diese vor der Wohngeldreform im Jahre 2022?
  2. Wie hoch sind die für die Kolpingstadt Kerpen entstandenen Mehrkosten durch die Wohngeldreform?
    1. Personell?
    2. Sächlich?
  3. Wie hoch waren die Erstattungen durch das Land und den Bund im Bereich des Wohngeldes?
    1. Im Jahr 2023?
    2. Im Jahr vor der Reform 2022?

Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.