Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 18.06.2017 und des Rates am 02.07.2019: Gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik: Städtische Grundstücke sind nach Erbbaurecht zu vergeben!

Annetta Ristow

Die Linksfraktion beantragt:

  1. Die Weitergabe von städtischen Grundstücken als Bauland für den Wohnungsbau erfolgt nicht mehr vorrangig durch Verkauf, sondern auch nach Erbbaurecht.
  2. Die Konditionen für die Vergabe nach Erbbaurecht sind so zu gestalten, dass (a) die Erbpächter durch den Erbbauzins nicht schlechter gestellt sind als potentielle Käufer*innen,[1] (b) dass Wohnungsmarktakteure, die sich zu gemeinwohlorientierten Ziele verpflichtet haben statt der Maximierung ihrer Gewinne, bei der Vergabe nach Erbbaurecht bevorzugt werden können.

Begründung: Durch den Verkauf städtischer Grundstücke zum Höchstpreis erzielt die Stadt einmalig hohe Einnahmen. Die Stadt kann so durch den Verkauf Verbindlichkeiten tilgen, aber um diese Summe verringert sich zugleich auch ihr Anlagevermögen. Im Ergebnis ist das also ein finanzielles Nullsummenspiel für die Stadt und keinesfalls macht die Stadt einen zusätzlichen Gewinn durch den Erhalt des Kaufpreises, da das Anlagevermögen in gleicher Höhe gemindert wird. Zudem befördert sie damit die Spekulation auf Bodenpreise und gibt die Verfügungsgewalt über die Grundstücke und planerische Gestaltungshoheit auf. Nachhaltiger ist demgegenüber die Vergabe nach Erbbaurecht: Die Grundstücke bleiben im Anlagevermögen und in der Verfügungsgewalt der Stadt und durch den Erbbauzins erzielt die Stadt regelmäßige zusätzliche Einnahmen.

Gerade für junge oder kinderreiche Familien hat die Übernahme im Erbbaurecht bei einem angemessenen Erbbauzins den Vorteil, dass keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks anfallen und deshalb das Bauen billiger wird.

Zum Einwand, dass angesichts der Haushaltslage das Erbpachtmodell gegenüber dem Verkauf aus buchhalterischen Gründen von Nachteil sei, hat die Linksfraktion schon in der Vergangenheit einen Ausweg aufgezeigt. Durch den Verkauf städtischer Grundstücke an die Stadttochter GEV zum Verkehrswert statt zum Bilanzwert zur weiteren Nutzung der Grundstücke durch Vergabe in Erbpacht können wie beim Abverkauf sofort Einnahmen in entsprechender Höhe erzielt werden, die zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden können.

Offensichtlich sind all diese Vorteile in Kerpen nicht bekannt. Aus Sicht der Linksfraktion sollte aber wegen dieser Vorteile und angesichts der aktuellen Situation auf dem Baulandmarkt die Vergabe von städtischen Liegenschaften nach Erbbaurecht statt des einfachen Abverkaufs Teil der Instrumente eines funktionsgerechten Baulandmanagements in Kerpen sein.

 


[1]Z.B. durch einen niedrigen und unveränderlichen Zins.