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            <title>DIE LINKE. Stadtverband Kerpen: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Stadtverband Kerpen</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 09:14:56 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Tue, 10 Jun 2025 10:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 25.07.2025 über die Aufnahme eines Schülervertreters bzw. einer Schülerinnenvertreters als beratendes Mitglied in den Schulausschuss der Stadt Kerpen</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-schulausschusses-am-25072025-ueber-die-aufnahme-eines-schuelervertreters-bzw-einer-schuelerinnenvertreters-als-beratendes-mitglied-in-den-schulausschuss-der-stadt-kerpen/</link>
                <author>Jürgen Greggersen</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion beantragt:</p>
<p><i>Der Schulausschuss bzw. der Rat der Kolping Stadt Kerpen möge beschließen, die Zusammensetzung des Schulausschusses dahingehend zu ändern, zukünftig eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Kerpener Schülerschaft als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Schulausschuss aufzunehmen.</i></p>
<p><strong>Begründung:</strong> Die kontinuierliche Beteiligung gewählter Schülervertreter:innen als beratende #Mitglieder im Schulausschuss sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es geht um die Einbeziehung ihrer Perspektiven bei Themen, von denen sie unmittelbar betroffen sind. Statt einer Politik über ihre Köpfe hinweg, werden sie auf diese Weise auch nach der Kommunalwahl, bei der bekanntlich Jugendliche ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht haben, kommunalpolitisch an der Arbeit in den städtischen Gremien beteiligt.<br>Außerdem stellt die Einbeziehung der Schülervertreter:innen in die Beratungen des Schulausschusses eine Stärkung ihrer Rolle dar, die das demokratische Bewusstsein unter Schüler:innen stärken soll. Die Partizipation an der Ausschussarbeit als beratende Mitglieder ist eine Schule der Demokratie, die auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Schülervertreter:innen weiter in ihrer Rolle als gesellschaftliche Verantwortungsträger:innen reifen können.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-439512</guid>
                <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 11:05:36 +0100</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2025. und des Rates am 08.04.2025: Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-haupt-und-finanzausschusses-am-25032025-und-des-rates-am-08042025-bezahlkarte-fuer-leistungsempfaenger-nach-dem-asylblg/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion beantragt in Ergänzung zu unserem Antrag vom 27.02.2025:</p>
<p><em>Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden und dass damit von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch gemacht wird.</em></p>
<p><strong>Begründung: </strong>Von den Kosten, die der Kommune für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte entstehen und mit dem Land abgerechnet werden können, sind unserer Kenntnis nach die Personal- und Arbeitsplatzkosten ausgenommen. Hinzukommt, dass unserer Einschätzung nach die Umsetzung eben nicht mit einer Erfolgsgarantie der Minimierung des Verwaltungsaufwands im Vergleich zur bisherigen Praxis der Zahlungsabwicklung verbunden sein wird.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Außerdem ist empirisch nicht zu belegen, dass Geflüchtete in erheblichem Umfang Bargeld ins Ausland transferieren.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>
<p>Vor allem wirkt die Bezahlkarte diskriminierend durch die damit verbundene Bevormundung, behindert die Teilhabe im sozialen Umfeld für die Geflüchteten und ist damit integrationshemmend.</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Vgl. hierzu TOP 5.2. Sachstand Bezahlkarte für Leistungsempfänger, Ungeklärte Fragen, Punkt 2 aus der Sitzung des Integrationsausschusses vom 05.02.2025. Außerdem entsteht Mehraufwand bei der Zuordnung von Ansprüchen bei Familien und Ehepaaren wie z.B. die Zuordnung der Ansprüche der nicht-volljährigen Kinder zu den Bezahlkarten der Eltern, der Wechsel von Girokonto - Bezahlkarte bei Arbeitsaufnahme oder –beendigung, bei Karten- bzw. Pin-Verlust oder der Sicherstellung von Überweisungen (Miete, Energie, Versicherung) der in privaten Unterkünften untergebrachten Geflüchteten.</p>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Vgl. Adriana Cardozo Silva/Sabine Zinn, 2024, Geflüchtete senden seltener Geld ins Ausland als andere Migrant:innen, in: DIW Wochenbericht 49/2024, Ss. 771-779</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-438656</guid>
                <pubDate>Fri, 31 Jan 2025 18:00:54 +0100</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Behandlung in den Haushaltsberatungen 2025/26: Einführung einer Hebesatzdifferenzierung für die Grundsteuer B für Wohn- und Nicht-Wohngebäude, Einführung einer Grundsteuer C</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-zur-weiteren-behandlung-in-den-haushaltsberatungen-2025-26-einfuehrung-einer-hebesatzdifferenzierung-fuer-die-grundsteuer-b-fuer-wohn-und-nicht-wohngebaeude-einfuehrung-einer-grundsteuer-c/</link>
                <author>Thomas Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion beantragt:</p><ol> 	<li><em>die Einführung eines differenzierten und verhältnismäßig austarierten Hebesatzes für Wohn- und Nicht-Wohngebäude für die Grundsteuer B im Haushalt 2026 im zu beschließenden Haushaltsplan 2025/26 bzw. in der Haushaltssatzung 2025/26, mit dem Ziel die Belastungen, die laut Haushaltsplanentwurf 2025/26 durch die bislang geplante Erhöhung eines einheitlichen Hebesatzes für Wohn- und Nicht-Wohngebäude für die Grundsteuer B in 2026 auf 1200 v.H. für Mieter:innen bei den Nebenkosten und Eigentümern selbstgenutzter Wohnimmobilien sonst entstünden, so zu verringern.</em></li> 	<li><em>die Einführung einer Grundsteuer C auf baureife, aber unbebaute Grundstücke für den Haushalt 2026 im zu beschließenden Haushaltsplan 2025/26 bzw. in der Haushaltssatzung 2025/26, mit dem gleichen Ziel wie in (1) formuliert.</em></li> 	<li><em>die aufgrund dessen anzusetzenden bzw. zu prognostizierenden Hebesätze für die Jahre 2026 –&nbsp; 2028 entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.</em></li> </ol><p><strong>Begründung:</strong> Um weitere Belastungen bei den Wohnkosten abzufangen, sind der differenzierte Grundsteuererhebungssatz und der Einsatz der optionalen Grundsteuer C hilfreich. Die Entlastung würde sich nach Berechnungen der Verwaltung, wie in unseren Haushaltsberatungen vorgetragen, bei gesplitteten Hebesätzen belaufen auf eine Verringerung des Hebesatzes für Wohngrundstücke um rund 16 – 17 Prozent. Für die differenzierte Festsetzung der Hebesätze spricht also, dass Mieter:innen bei den Nebenkosten ihrer Wohnung entlastet werden könnten. Strom, Heizung und Lebensmittel sind für Bürger:innen mit kleinem und mittleren Einkommen unerträglich teuer geworden. Aufgrund der Nähe zu Arbeitsort, Schulen und Kitas ist ein Umzug oft nur sehr schwer möglich. Zudem können Mietkosten und Nebenkosten von Mieter:innen nicht steuerlich abgeschrieben werden, wie es für Gewerbetreibende oder Vermieter oft möglich ist.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-437769</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jan 2025 13:05:21 +0100</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und DIE LINKE zur Behandlung im zuständigen Ausschuss/Rat der Stadt Kerpen: Pumpspeicherkraftwerk als mögliche Folgenutzung im Tagebau Hambach. Einladung von Fachleuten</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktionen-b90-die-gruenen-und-die-linke-zur-behandlung-im-zustaendigen-ausschuss-rat-der-stadt-kerpen-pumpspeicherkraftwerk-als-moegliche-folgenutzung-im-tagebau-hambach-einladung-von-fachleuten/</link>
                <author>Thomas Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>B90/Die Grünen und die Linksfraktion beantragen:</p>
<p><em>Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Prof Schmidt-Böcking als Experte für Kavernentechnologie zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses einzuladen. Dabei soll es schwerpunktmäßig um die Machbarkeit eines Pumpspeicherkraftwerks im Hambacher See gehen. </em></p>
<p><strong>Begründung:</strong> Die Gestaltung der Energiewende muss die systemische Rolle großer, preisgünstiger Energiespeicher wie ein Pumpspeicherkraftwerk für die regenerative Energiegewinnung berücksichtigen. Ohne solche großen Speicher in der Energiewirtschaft gibt es keine industrielle Zukunft für unsere Region bzw. NRW.</p>
<p>Die Verwaltungsvorlage Drs. 520.24 zur Herausnahme der Realisierung eines Pumpspeicherkraftwerks im Hambacher See weist in ihrer Begründung Defizite auf, die zu einer angemessenen Bewertung der Machbarkeit eines solchen Projekts u.E. ausgeräumt werden sollten. Hier kann der Vortrag von Herrn Prof. Schmidt-Böcking Abhilfe schaffen.</p>
<p>Aus unserer Sicht ist lediglich das damals vorgetragene Argument, dass RWE eine Investition in ein solches Projekt ablehnt, ein stichhaltiges Argument. Allerdings mit dem Makel, dass es das Argument eines privatwirtschaftlichen Unternehmens und seiner privaten Wirtschaftsstrategien wiedergibt, die allerdings für politische Entscheidungen grundsätzlich und für den Rat der Stadt Kerpen als Verantwortlichen für die Entwicklung einer langfristigen Zukunftsvision für die Stadt insbesondere zweitrangig sein müssen.</p>
<p>Wenn schon im Vorfeld einer möglichen Machbarkeitsstudie auf Ebene der Neuland Hambach oder des Landes NRW durch den damals vorgeschlagenen Beschluss der Verwaltung diese als unnötig für Kerpen erklärt werden sollte, entsteht u.E. doch der fatale Eindruck, dass mit dem Einsatz solcher Exekutivmechanismen die Fähigkeit, sich zukünftige Möglichkeiten für die öffentliche Infrastruktur im Energiebereich vorstellen zu können, ohne Not unterbunden werden sollte. Da können die aus dem beantragten Vortrag gewonnenen Erkenntnisse allerdings Abhilfe schaffen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-436061</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Nov 2024 12:57:28 +0100</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 19.11.2024 TOP 7.2: Pumpspeicherkraftwerk im Hambacher See. Herausnahme aus Teilprojekt 1 der Projektskizze der SpeicherStadtKerpen – Vertagung der Beschlussfassung</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-ausschusses-fuer-stadtplanung-und-verkehr-am-19112024-top-72-pumpspeicherkraftwerk-im-hambacher-see-herausnahme-aus-teilprojekt-1-der-projektskizze-der-speicherstadtkerpen-vertagung-der-beschlussfassung/</link>
                <author>Thomas Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister,</p>
<p>die Linksfraktion beantragt:</p>
<p><em>Der Beschluss zur Herausnahme des in der SpeicherStadt-Skizze vorgesehenen Pumpspeicherkraftwerks im zukünftigen Hambacher See wird vertagt, bis die Entscheidung bzgl. einer Machbarkeitsstudie im Landtag NRW erfolgt ist.</em></p>
<p><strong>Begründung:</strong> Am 26.11.24 findet eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags NRW zu den Möglichkeiten und Potentialen der Realisierung des von Dr. Gerhard Luther und Prof. Horst Schmidt-Böcking entwickelten, neuartigen Pumpspeicherkraftwerks im Tagebau Hambach statt. Das Ergebnis der Beratungen in dieser Sache auf Landesebene sollte auch aus Transparenzgründen abgewartet werden.</p>
<p>Die Gestaltung der Energiewende muss die systemische Rolle großer, preisgünstiger Energiespeicher wie ein Pumpspeicherkraftwerk für die regenerative Energiegewinnung berücksichtigen. Ohne solche großen Speicher in der Energiewirtschaft gibt es keine industrielle Zukunft für unsere Region bzw. NRW.</p>
<p>Wenn schon im Vorfeld einer möglichen Machbarkeitsstudie auf Ebene der Neuland Hambach oder des Landes NRW durch den hier unter TOP 7.2 vorgeschlagenen Beschluss der Verwaltung diese als unnötig für Kerpen erklärt werden soll, entsteht u.E. doch der fatale Eindruck, dass mit dem Einsatz solcher Exekutivmechanismen die Fähigkeit, sich zukünftige Möglichkeiten für die öffentliche Infrastruktur im Energiebereich vorstellen zu können, ohne Not unterbunden werden soll. Aber der Rat der Stadt Kerpen trägt die Hauptverantwortung für die Entwicklung einer langfristigen Zukunftsvision. Warum also wird die Entscheidung im Landtag nicht einfach abgewartet?</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-435933</guid>
                <pubDate>Fri, 08 Nov 2024 19:21:48 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.11.2024 zu TOP 5: Wohnkostenlücke auch im SGB-XII-Bezug?</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-sozialausschusses-am-12112024-zu-top-5-wohnkostenluecke-auch-im-sgb-xii-bezug/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverwaltung ist bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII verpflichtet gemäß § 35 SGB XII eine Prüfung auf Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft durchzuführen. Die Linksfraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Gibt es in Kerpen in 2023 im Kreis der Empfänger:innen von Leistungen nach SGB XII auch Fälle der Nicht-Anerkennung der vollen Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung?</li> 	<li>Wenn ja:</li> </ol><p>(a) Wie viele SGB-XII-Haushalte waren in 2023 in Kerpen einer Wohnkostenlücke, getrennt nach Miete und Heizkosten, betroffen und welchem Prozentsatz entspricht dies auf der Basis aller SGB-XII-Haushalte in Kerpen?</p>
<p>(b)Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag in Euro und in Prozent zu den tatsächlichen Kosten, den sie in 2023 selbst bezahlen mussten?</p>
<p><strong>Begründung:</strong> Bei dem von den Jobcenter durchzuführenden Verfahren der Bearbeitung von beantragten Leistungen nach SGB II wird ähnlich verfahren, vgl. § 22 SGB II. Hier kommt es bundesweit, aber auch im Rhein-Erft-Kreis dazu, dass in Folge dieser Prüfung viele Bürgergeld-Empfänger:innen gezwungen sind bei den Kosten für die Unterkunft einen Anteil selbst zu bezahlen, weil das Jobcenter die Kosten für die Miete nicht in voller Höhe anerkennt. Diese Wohnkostenlücke wird dann aus dem übrigen Regelbedarf bestritten und fehlt dann für Essen, Kleidung oder Bildung. Im Rhein-Erft-Kreis sind 1353 SGB-II-Haushalte von der Wohnkostenlücke betroffen Sie müssen durchschnittlich 14,6 % ihrer tatsächlichen Miet-und Heizkosten aus dem Regelbedarf entrichten. Im Schnitt sind das 111,65 €/Monat pro Haushalt und im Jahr 1.812.312 € für alle betroffenen Haushalte insgesamt im Rhein-Erft-Kreis.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Die Zahlen für Kerpen konnte die Verwaltung bislang nicht vorlegen, siehe unsere Anfrage unter TOP 9.5 der heutigen Sitzung bzw. Drs.-Nr. 529.24. Sie lassen sich aber vorab entsprechend schätzen auf der Basis der Zahlen für den Rhein-Erft-Kreis. Die SGB-II-Haushalte in Kerpen setzen sich wie folgt zusammen: 1206 Single-Bedarfsgemeinschaften, 509 Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften, 1005 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind und damit zu erschließen 307 Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kind.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> Erwartbar wäre demnach: Von den Single-Bedarfsgemeinschaften in Kerpen werden vermutlich 109 von einer Wohnkostenlücke betroffen sein, von den Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften vermutlich 51, von den Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind vermutlich 90 und von den Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kind vermutlich 34. Und insgesamt ist zu erwarten, dass die Betroffenen in Kerpen im Jahr über 300.000 € sich vom Mund absparen müssen, da sie hier keinen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden können.</p>
<p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage und ggf. Behandlung unter TOP 5.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Betroffen sind davon 621 Single-Bedarfsgemeinschaften, die im Schnitt 86,17 €/Monat zuzahlen müssen, 303 Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften, die im Schnitt 131,06 € zuzahlen müssen, 528 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind, die im Schnitt 140,93 € zuzahlen müssen, und 204 Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kind, die im Schnitt 113,25 € zuzahlen müssen. Vgl. BT.-Drs. 20/12047</p>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Vgl. hierzu auch Drs-Nr. 206/24 samt Anhängen zu den Zahlen der Bedarfsgemeinschaften in Kerpen, vorgetragen vom Jobcenter in der Sitzung des Sozialausschusses vom 13.06.2024 unter TOP 5.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-435773</guid>
                <pubDate>Fri, 25 Oct 2024 10:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.11.2024: Wohnkostenlücke</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-sozialausschusses-am-12112024-wohnkostenluecke/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bundesweit sind viele Bürgergeld-Empfänger:innen gezwungen bei den Kosten für die Unterkunft einen Anteil selbst zu bezahlen, weil das Jobcenter die Kosten für die Miete oft nicht in voller Höhe anerkennt. Diese Wohnkostenlücke wird dann aus dem übrigen Regelbedarf bestritten und fehlt dann für Essen, Kleidung oder Bildung.</p>
<p>Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Wie viele SGB-II-Haushalte waren in 2023 in Kerpen von der Wohnkostenlücke, getrennt nach Miete und Heizkosten, betroffen und welchem Prozentsatz entspricht dies auf der Basis aller SGB-II-Haushalte in Kerpen?</li> 	<li>In welchen Familienverhältnissen – 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften, Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften, Bedarfsgemeinschaften mit 1 Kind unter 6 Jahren, Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern – befinden sich die Betroffenen?<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></li> 	<li>Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag in Euro und in Prozent zu den tatsächlichen Kosten, den sie in 2023 selbst bezahlen mussten?</li> </ol><p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zum jeweiligen BG-Typ.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-435774</guid>
                <pubDate>Thu, 24 Oct 2024 10:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.11.2024: Wohnungslosigkeit</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-sozialausschusses-am-12112024-wohnungslosigkeit/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Wie viele wohnungslose Einzelpersonen, Alleinerziehende, kinderlose Paare, Familien gab es 2023 und gibt es aktuell in Kerpen?</li> 	<li>Wie viele dieser wohnungslosen Einzelpersonen, Alleinerziehenden, kinderlosen Paare, Familien waren in 2023 und sind aktuell in städtischen Einrichtungen untergebracht?</li> 	<li>Wie viele Einrichtungen zur Unterbringung von Wohnungslosen gibt es und wie viele Menschen waren in 2023 bzw. sind aktuell in diesen Einrichtungen untergebracht (bitte getrennt nach Einrichtungen auflisten)?</li> 	<li>Wie vielen wohnungslosen Einzelpersonen, Alleinerziehenden, kinderlosen Paaren, Familien konnte im vergangenen Jahr durch das Wohnungsamt eine Wohnung in Kerpen vermittelt werden?</li> 	<li>Wie hoch ist die Dunkelziffer der unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, die noch keinen Kontakt zur Wohnungshilfe gesucht haben, sowie von Menschen, die ausschließlich auf der Straße leben und keine Hilfe beanspruchen, für Kerpen einzuschätzen?</li> </ol><p><strong>Begründung:</strong> Laut statistischem Bundesamt waren Anfang 2022 bundesweit 178.000 in NRW 78.400 Menschen wohnungslos gemeldet und wegen Wohnungslosigkeit in Not- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Menschen, die sich in der Wohnungslosigkeit befinden, sollte möglichst schnell eine Wohnung vermittelt werden, um wieder besser an der Gesellschaft teilnehmen zu können.</p>
<p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohnungslosigkeit/_inhalt.html).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-435772</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Oct 2024 10:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.11.2024: Wohnberechtigungsschein</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-sozialausschusses-am-12112024-wohnberechtigungsschein/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Wie viele Haushalte in Kerpen hatten in 2023 einen Wohnberechtigungsschein? Wie viele Berechtigte fanden in 2023 eine Wohnung bzw. keine Wohnung? (wenn Letzteres – keine Wohnung – nicht statistisch erfasst wird, warum nicht?) Wie hat sich die Situation seit 2021 entwickelt?</li> 	<li>Wie hoch ist der Anteil der als wohnungssuchend gemeldeten Haushalte an allen Haushalten in Kerpen in 2023? Wie hat sich die Situation seit 2021 entwickelt? Wie fällt der landesweite Vergleich aus?</li> 	<li>Wie hoch ist der Anteil der Einpersonenhaushalte, der Paare ohne Kinder, der Alleinerziehenden, der kinderreichen Familien an den als wohnungssuchend gemeldeten Haushalten in Kerpen in 2023? Wie hat sich die Situation seit 2021 entwickelt? Gibt es Haushaltstypen, die im innerstädtischen Vergleich überdurchschnittlich vertreten sind?</li> 	<li>Welche Problemlagen werden als häufigste Gründe – z.B. Größe der Wohnung zu gering, nicht rollstuhl- oder altersgerecht, zu hohe Mieten – für die Beantragung genannt?</li> </ol><p><strong>Begründung:</strong> Gebaut wird auch in Kerpen seit Jahren vor allem für Haushalte mit mindestens mittlerem Einkommen. Zu wenig bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen wurden in den letzten Jahren in Kerpen gebaut – und wenn, nur mit öffentlicher Förderung, wo die Preisbindung nach 15-20 Jahren wegfällt. Jedes Jahr fallen so mehr Sozialwohnungen weg als neue gebaut werden. Bezahlbare Wohnungen müssen folglich wieder von der Stadt selbst gebaut werden. Hier muss die Sozialbindung nicht auslaufen und der Drehtüreffekt kann vermieden werden.</p>
<p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung unserer Anfrage.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-435771</guid>
                <pubDate>Sun, 20 Oct 2024 10:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.11.2024: Haushalte mit Wohngeldbezug</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-sozialausschusses-am-12112024-haushalte-mit-wohngeldbezug/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Verbraucherpreise, Energiepreise und die Preise für Wohnungen sind auch in 2024 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wer nur wenig verdient und sich die Miete nicht leisten kann, kann Wohngeld beantragen. Die Linksfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Wie viele Haushalte in Kerpen erhielten in 2023 (a) einen Mietzuschuss bzw. (b) bei selbstgenutztem Wohneigentum einen Lastenzuschuss?<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Wie viele Haushalte davon sind 1-Personen-Haushalte, Haushalte mit Paaren ohne Kinder, Familien und wie viele Rentner:innen bzw. Auszubildende sind betroffen?</li> 	<li>Wie viele Haushalte in Kerpen haben nach Kenntnis der Verwaltung aktuell Anspruch auf Wohngeld? Wie viele Bescheide sind aktuell vorläufig? Wie viele Antragsbearbeitungen sind aktuell noch nicht abgeschlossen?</li> 	<li>Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Wohngeldantrags?</li> 	<li>Wie hat sich die Höhe des durchschnittlich gezahlten Mietzuschusses bzw. Lastenzuschusses im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zu 2023 entwickelt?<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></li> 	<li>Wie viele Haushalte müssen trotz Miet- bzw. Lastenzuschuss immer noch über 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten einsetzen?</li> </ol><p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Die sogenannten Mischhaushalte bitte separat ausweisen.</p>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Bitte die Heizkostenzuschüsse separat ausweisen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-432667</guid>
                <pubDate>Wed, 07 Aug 2024 10:36:51 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 24.09.2024: Finanzielle Auswirkungen der Wohngeldreform</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-rates-am-24092024-finanzielle-auswirkungen-der-wohngeldreform/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip ist die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene auch für die Wahrnehmung dieser Aufgabe zuständig (einfacher ausgedrückt: „Wer bestellt, bezahlt“). Gleichwohl wird dieses Prinzip oftmals durch eine Übertragung von Aufgaben durch das Land oder den Bund auf die Kommunen verletzt.</p>
<p>Die Novellierung des Wohngeldgesetzes im Jahr 2023 führte zu einer Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und zu deutlich gestiegenen Antragszahlen in allen Kommunen kreisweit. Entscheidend ist bei der Beurteilung der vorliegenden Zahlen, ob und inwieweit Kosten von Bund und Land erstattet werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:</p><ol> 	<li><em>Wie hoch waren die Aufwendungen der Kolpingstadt Kerpen im Bereich des Wohngeldes im Jahr 2023? </em> 	<ol> 		<li><em>Wie hoch waren diese vor der Wohngeldreform im Jahre 2022? </em></li> 	</ol> 	</li> 	<li><em>Wie hoch sind die für die Kolpingstadt Kerpen entstandenen Mehrkosten durch die Wohngeldreform? </em> 	<ol> 		<li><em>Personell? </em></li> 		<li><em>Sächlich?</em></li> 	</ol> 	</li> 	<li><em>Wie hoch waren die Erstattungen durch das Land und den Bund im Bereich des Wohngeldes?</em> 	<ol> 		<li><em>Im Jahr 2023? </em></li> 		<li><em>Im Jahr vor der Reform 2022? </em></li> 	</ol> 	</li> </ol><p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-429779</guid>
                <pubDate>Tue, 04 Jun 2024 13:41:56 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 13.06.2024: Bearbeitung von Wohngeldanträgen</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-rates-am-13062024-bearbeitung-von-wohngeldantraegen/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die 2023 eingeführte Reform des Wohngeldgesetzes stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Eine Anfrage der Linksfraktion (Vorlage 624.23) ergab, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Wohngeldanträgen Ende 2023 in Kerpen 5-6 Monate betragen hat. Dieser Zustand ist sowohl für die Betroffenen, die auf Zahlungen des Wohngeldes angewiesen sind, als auch für die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung, die angesichts des Antragsaufkommens völlig überlastet sind, unhaltbar. Daher hat Die Linke die Einrichtung von zwei neuen Stellen zum Stellenplan 2024 ausdrücklich befürwortet. Dennoch sollte im Sozialausschuss die Entwicklung der Bearbeitungsdauer und der Stellenaufwand genau geprüft werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bittet die Linksfraktion um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li><em>Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Wohngeldantrages bis zur Bescheiderteilung?</em></li> 	<li><em>Wie viele Mitarbeitende werden derzeit zur Bearbeitung der Anträge eingesetzt? Wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?</em></li> 	<li><em>Bewertet die Verwaltung die bisherige Stellenanzahl als ausreichend? Wenn nein, wie viele Stellen werden für die ausreichende Bearbeitung der Wohngeldanträge benötigt?</em></li> 	<li><em>Wie hat sich das Antragsvolumen seit Beginn des Jahres 2024 entwickelt?</em></li> </ol><p>Ich bitte zugleich um schriftliche Beantwortung der Anfrage.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-429496</guid>
                <pubDate>Tue, 14 May 2024 14:03:09 +0200</pubDate>
                <title>Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.06.2024 und des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2024: Einrichtung von geförderten Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-zur-sitzung-des-sozialausschusses-am-13062024-und-des-haupt-und-finanzausschusses-am-25062024-einrichtung-von-gefoerderten-arbeitsplaetzen-fuer-langzeitarbeitslose-nach-dem-teilhabechancengesetz-16i-sgb-ii/</link>
                <author>Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion beantragt:</p>
<p><em>Die Verwaltung erstellt gemeinsam mit dem Jobcenter ein Konzept zur Beschäftigung von mindestens 12 Langzeitarbeitslosen aus Kerpen für fünf Jahre nach dem Teilhabechancengesetz in der Stadtverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und richtet die dafür notwendigen passenden Stellen im Stellenplan ein.</em></p>
<p><strong>Begründung:</strong> Die Lohnkostenzuschüsse für die nach § 16i SGB II geförderten Stellen werden für maximal fünf Jahre gewährt und betragen in den ersten beiden Jahren 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten 80 und im letzten Jahr 70 Prozent der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.</p>
<p>Andere Kommunen in Rhein-Erft haben Mitarbeiter:innen nach dem Teilhabechancengesetz beispielsweise für den Bereich Helfer:in Büro, für die Arbeit am Bauhof oder als Hausmeister:in eingestellt. Dies hat wegen des bestehenden Personalmangels in der Verwaltung zusätzlich einen Entlastungseffekt.</p>
<p>Wichtiger ist aber, dass angesichts steigender Armut (siehe Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes) sowie sich verfestigender Chancenlosigkeit und materieller Abhängigkeit von Langzeitarbeitslosen Kommunen wie Kerpen unserer Meinung nach auch die Pflicht haben, den Menschen, die seit Jahren ohne berufliche Perspektive leben müssen, eine solche unter Verwendung bestehender attraktiver Förderstrukturen zu bieten.</p>
<p>Das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gibt es schon seit 2019. Gefördert werden können Beschäftigte, die älter als 25 Jahre sind und mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Die Arbeitsplätze müssen nicht zusätzlich oder gemeinnützig sein. Das Jobcenter fördert sozialversicherungspflichtige Jobs für fünf Jahre, der Arbeitgeber muss den Mindestlohn oder Tariflohn bezahlen. Die Förderung umfasst Coaching, Übernahme von angemessenen Qualifizierungskosten sowie den angesprochenen Lohnkostenzuschuss. Auch wenn es das langfristige Ziel ist, Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung zu erreichen, gibt es keine Pflicht zur Weiterbeschäftigung.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428659</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Mar 2024 21:45:55 +0100</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 18.06.2024: Einladung des DGB-Revierwende-Büros zur Arbeitsplatzsituation im Strukturwandel</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-ausschusses-fuer-stadtplanung-und-verkehr-am-18062024-einladung-des-dgb-revierwende-bueros-zur-arbeitsplatzsituation-im-strukturwandel/</link>
                <author>Stefan Söntgen/Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion DIE LINKE bittet, den Punkt</p>
<p><strong>Einladung des DGB-Revierwende-Büros in den Rat zur Arbeitsplatzsituation im Strukturwandel</strong></p>
<p>auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Planungsausschusses zu setzen. Die Fraktion wird hierzu den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:</p>
<p><em>Die Verwaltung wird beauftragt das DGB-Revierwende-Büro in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr einzuladen. Dabei soll es schwerpunktmäßig um die Situation der Beschäftigten im Strukturwandel gehen. </em></p>
<p><strong>Begründung: </strong>Mit dem Projekt Revierwende beteiligt sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an den Transformationsprozessen in den jeweiligen Kohlerevieren. So gibt es neben Büros im Mitteldeutschen und Lausitzer Revier ebenfalls ein Büro im Rheinischen Revier in Bedburg. Die verschiedenen Revierbüros analysieren dabei den Strukturwandel aus gewerkschaftlicher Perspektive und arbeiten an der Vernetzung der beteiligten Akteure.</p>
<p>Dabei sind die Perspektiven der Beschäftigten im Strukturwandel für die Kolpingstadt Kerpen als vom Kohleausstieg unmittelbar betroffener Gemeinde von großer Bedeutung. Insbesondere da es derzeit – immerhin sechs Jahre vor dem Ende der Kohleverstromung im rheinischen Revier -- keine verlässlichen Informationen darüber gibt, wie viele Arbeitsplätze durch den Strukturwandel entstehen werden (vgl. hierzu Rhein-Erft-Kreis KT-Drucksache 209/2023, 1. Ergänzung).</p>
<p>Mit dem DGB-Revierwende-Büro in Bedburg steht für genau diese Fragen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, dessen Expertenwissen vom Ausschuss unbedingt angehört werden sollte.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428148</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Feb 2024 09:27:16 +0100</pubDate>
                <title>Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 6 der Sitzung des Sozialausschusses am 29.02.2024: Sozialberichterstattung auf Kreisebene</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/ergaenzungsantrag-der-fraktion-die-linke-zu-top-6-der-sitzung-des-sozialausschusses-am-29022024-sozialberichterstattung-auf-kreisebene/</link>
                <author>Stefan Söntgen/Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hat den Sozialbericht fortgeschrieben und Ende 2023 eine detaillierte und kleinräumige Betrachtung der sozialen und demografischen Lage aller Quartiere und Stadtviertel im Rhein-Erft-Kreis vorgelegt. Diese Daten sind wichtig, um die die soziale Infrastruktur zu entwickeln, insbesondere um Armut (insbesondere Kinderarmut) und Defizite an Integration, Inklusion und Teilhabe an gesellschaftlichen Angeboten zu identifizieren und zu beseitigen.</p>
<p>Darunter finden sich auch Daten über die soziale und demografische Entwicklung in der Kolpingstadt Kerpen. So kommt die Berichterstattung zu dem Ergebnis, dass in Kerpen das ISEK-Gebiet einen erhöhten Aufmerksamkeitsbedarf hat.</p>
<p>Hierzu bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:</p><ol> 	<li><em>Wie bewertet die Verwaltung den Kreis-Sozialbericht 2023?</em></li> 	<li><em>Fehlen aus Sicht der Verwaltung in der Berichterstattung des Kreises aussagefähige soziale und/oder demografische Aspekte zur sozialen Lage im Kreis? Wenn ja: Welche sozialen oder demografischen Kriterien/Aspekte sollten zukünftig bei der Sozialberichterstattung des Kreises Berücksichtigung oder stärkere Beachtung finden?</em></li> 	<li><em>Wie nutzt die Verwaltung den Kreis-Sozialbericht?</em></li> 	<li><em>Werden die Erkenntnisse der Kreissozialberichterstattung in der Planung und Steuerung von Angeboten der sozialen Infrastruktur berücksichtigt? Wenn nein: Warum nicht?</em></li> 	<li><em>Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Erkenntnisse der Kreissozialberichterstattung ergriffen? Welche Maßnahmen wurden in den Sozialräumen mit gesteigertem Aufmerksamkeitsbedarf ergriffen?</em></li> </ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-424974</guid>
                <pubDate>Wed, 14 Feb 2024 12:02:54 +0100</pubDate>
                <title>Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, Die Linke, FDP/Piraten, BBK, UWG für den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 5.3.2024 zur Aufstellung von Sitzbänken im Stadtgebiet Kerpen</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/gemeinsamer-antrag-der-fraktionen-spd-die-gruenen-die-linke-fdp-piraten-bbk-uwg-fuer-den-ausschuss-fuer-stadtplanung-und-verkehr-am-532024-zur-aufstellung-von-sitzbaenken-im-stadtgebiet-kerpen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir beantragen die Aufstellung von 4 Sitzbänken (jeweils eine für Sindorf, Horrem, Kerpen-Mitte, TBB) mit der Aufschrift „Kein Platz für Rassismus“. Die Bänke werden von den unterzeichnenden Parteien und Vereinen der Stadt kostenfrei im Rahmen eines Sponsorings übergeben. Die Verwaltung möge dafür geeignete und prominente Stellplätze (z.B. die Stadtteilmarktplätze) identifizieren und die Bänke dort aufstellen. Soweit sich bis zum Ausschusstermin noch weitere Unterstützende beteiligen, würden wir die Aufstellung weiterer Bänke für die Stadtteile Buir und Blatzheim beantragen. Hierzu wird dann ggfls. noch mündlich vorgetragen.</p>
<p>Bei der Bank „Kein Platz für Rassismus“ handelt es sich um ein Eisengestell mit Holzbeplankung. Die Rückenlehne dieser Bänke ist zwei Meter lang, die Sitzfläche aber nur 1,5 Meter. Und genau diese Aussparung macht die Holzbänke besonders: Die fehlende Sitzfläche soll das Motto "Kein Platz für Rassismus" symbolisieren. Direkt darüber auf der Rückenlehne steht der Satz groß aufgeschrieben.</p>
<p>Vergleichbare Bänke sind nicht nur deutschlandweit bereits auf Marktplätzen, Schulhöfen, vor Rathäusern, Krankenhäusern, Polizeidienststellen, Staatskanzleien und an anderen öffentlichen Plätzen zu finden, sondern auch schon in einigen europäischen Städten. Auch das Kanzleramt hat eine solche Bank für sich in Auftrag gegeben sowie die EU in Brüssel.</p>
<p>Mit den Bänken soll ein gemeinsames, deutliches Statement für eine weltoffene, vielfältige und demokratische Stadt im Herzen Europas gesetzt werden, als sichtbares Symbol, dass wir als Mitbürger*innen der Kolpingstadt gefordert sind, Respekt und Toleranz gegenüber Andersdenkenden vorzuleben und aktiv gegen Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus einzutreten.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-416433</guid>
                <pubDate>Mon, 13 Nov 2023 12:15:41 +0100</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 05.12.2023: MobilPass automatisch erteilen</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-rates-am-05122023-mobilpass-automatisch-erteilen/</link>
                <author>Stefan Söntgen/Annetta Ristow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den Punkt</p>
<p><em>Mobilpass zum Erwerb des Deutschlandtickets sozial automatisch, d.h. ohne separaten Antrag, an Sozialleistungsberechtigte erteilen</em></p>
<p>auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 05.12.2023 zu setzen.</p>
<p>Die Fraktion wird hierzu den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:</p>
<p><em>Leistungsberechtigte mit Anspruch auf Grundsicherung bei Rente, auf Sozialhilfe, auf Wohngeld sowie auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten den ihnen zustehenden MobilPass zum Erwerb des „Deutschlandtickets sozial“ vom jeweils zuständigen Amt (Sozialamt, der Wohngeldstelle, der Ausländerbehörde usw.) automatisch mit der Erteilung des Bescheids über Sozialleistungen. Eine gesonderte Antragstellung beim Sozial- oder Wohnamt auf Erteilung des MobilPasses ist zukünftig nicht mehr notwendig.</em></p>
<p><strong>Begründung:</strong> Ab dem 01. Januar 2024 werden die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen, so auch die kreiseigene Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), das „Deutschlandticket sozial“ anbieten. Es kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Voraussetzung zum Erwerb des „Deutschlandticket sozial“ im Rhein-Erft-Kreis ist, dass der Erwerber einen gültigen sog. „MobilPass“ besitzt.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Zum Bezug des „Deutschlandticket sozial“ berechtigt sind nach der Pressemitteilung des VRS Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen, und dies mit einem MobilPass als Berechtigungsausweis nachweisen. Die Einzelheiten des MobilPass sind im VRS-Gemeinschaftstarif festgelegt.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>
<p>Der Antrag für den MobilPass ist bürokratisch, umständlich und überflüssig. Obwohl der MobilPass allen genannten Sozialleistungsberechtigten ohne gesonderte Begründung und ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen zusteht, muss der MobilPass gleichwohl mit gesondertem Antrag – d.h. zusätzlich zum Antrag auf Sozialleistungen – angefordert werden. In der Praxis sieht es leider so aus, dass die Leistungsberechtigten diesen Anspruch vielfach nicht kennen und bei Ihrer Vorsprache bei den zuständigen Ämtern häufig nicht oder nicht ausreichend über den MobilPass und die zusätzliche Antragstellung informiert werden; dies entgegen den umfassenden sozialrechtlichen Aufklärungspflichten nach §§ 13 f. SGB I.</p>
<p>Im Interesse aller Beteiligten sollte also der gesonderte Antrag für den MobilPass abgeschafft werden. Denn vor dem Hintergrund dieser Praxis eines bürokratischen, umständlichen – und in der Sache völlig unnötigen – Antragsverfahrens wäre es effektiv und im Interesse aller Beteiligten (der Berechtigten und der Mitarbeiter der Verwaltung), das Verfahren zur Erteilung des MobilPasses so zu vereinfachen, dass der Antrag auf die oben genannten Sozialleistungen zugleich als Antrag auf den MobilPass verstanden wird und der MobilPass daher gleichzeitig mit dem entsprechenden Bescheid dem Berechtigten erteilt und übermittelt wird. Andere Städte verfahren bereits in der beantragten Weise.</p>
<p>Demgemäß sollten die Verfahren in den Ämtern der Kolpingstadt Kerpen mit dem Ziel der Vereinfachung und Entbürokratisierung organisatorisch geändert und umgestellt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Vgl.: <a href="https://www.vrs.de/presse/artikel/deutschlandticket-sozial-im-vrs-ab-01-januar-2024-gueltig" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.vrs.de/presse/artikel/deutschlandticket-sozial-im-vrs-ab-01-januar-2024-gueltig</a>.</p>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Vgl.: <a href="https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/Tarif/VRS_Gemeinschaftstarif_01082023.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.vrs.de/fileadmin/Dateien/Downloadcenter/Tarif/VRS_Gemeinschaftstarif_01082023.pdf</a>.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-413126</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Aug 2023 07:16:30 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 23.08.2023: Wasserschaden in der Willy-Brandt-Gesamtschule</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/anfrage-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-schulausschusses-am-23082023-wasserschaden-in-der-willy-brandt-gesamtschule/</link>
                <author>Jürgen Greggersen</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der desaströsen baulichen Zustände der Willy-Brandt-Gesamtschule und den damit unmittelbar zusammenhängenden massiven Wasserschäden infolge von undichten Dächern und Oberlichtern sowie der Deckensanierung des Hauptflures hat die Linksfraktion einige Fragen an die Verwaltung:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Regenwasser infolge einer offenbar unsachgemäßen Sanierung durch Dach und Oberlichter in das Schulgebäude eindringt?</li> 	<li>Wieso wurden nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Situation entsprechende Maßnahmen ergriffen, um weitere Schäden zu verhindern?</li> 	<li>Wie hoch sind die Folgekosten infolge des Wasserschadens, wie z. B. Mobiliar, technischen und elektronischen Geräten, Büchern und anderen Unterlagen, Musikinstrumenten usw. einzuschätzen?</li> 	<li>Wieso wurden bei der Deckensanierung des Flures keine vorsorglichen Maßnahmen eingeleitet, um die Staubbelastung auf die betreffenden Bereiche zu begrenzen? Z. B. die Gänge mit Folien abzudichten.</li> 	<li>Weshalb wurde vor der Deckensanierung keine Untersuchung auf eine eventuelle Schadstoffbelastung durchgeführt? Wie bekannt sein dürfte, wurden in den Zwischendecken Bauteile aus Steinwolle verwendet, die unter Umständen krebserregend sind oder allergische Reaktionen hervorrufen können.</li> </ul>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-408988</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Apr 2023 10:56:00 +0200</pubDate>
                <title>Gemeinsamer Antrag Fraktion DIE LINKE. Kerpen und SPD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 18.04.2023: Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/gemeinsamer-antrag-fraktion-die-linke-kerpen-und-spd-fraktion-zur-sitzung-des-rates-am-18042023-umsetzung-des-gefoerderten-wohnungsbaus/</link>
                <author>Annetta Ristow / Andreas Lipp</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hatte bereits das Ziel beschlossen, 38% der Flächen neuer<br> Baugebiete im geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte<br> nicht nur über neue Baugebiete geplant werden.</p>
<p>Daher möge der Stadtrat beschließen:</p>
<p><em>Die Stadt prüft mögliche dafür in Frage kommende Flächen im Stadtgebiet hinsichtlich eines<br> Erwerbs durch die Stadt. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk<br> in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt.</em></p>
<p>Idealerweise wird der geförderte Wohnungsbau auf diesen Flächen in Eigenregie über die<br> bestehende Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (GEV) realisiert.<br> Hiermit macht die Politik deutlich, wie wichtig ihr das Thema des preisgünstigen Wohnrau-<br> mes in unserer Stadt ist.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-406779</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Feb 2023 16:24:50 +0100</pubDate>
                <title>Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.02.2023 zu TOP 3a: Gutes und gesundes Essen für unsere Kinder – kommunalen Küchenbetrieb aufbauen!</title>
                <link>https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/detail-antraege/news/ergaenzungsantrag-der-fraktion-die-linke-zur-sitzung-des-jugendhilfeausschusses-am-09022023-zu-top-3a-gutes-und-gesundes-essen-fuer-unsere-kinder-kommunalen-kuechenbetrieb-aufbauen/</link>
                <author>Thomas Ristow/Stefan Söntgen</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Auftrag über die Mittagsverpflegung der städtischen Kindertageseinrichtungen (= KiTas) durch apetito catering B.V &amp; Co.KG aus Rheine läuft zum 31.12.2023 aus. Im Haushaltsplanentwurf 2023/24 wird diese Position fortgeschrieben, vgl. Position 5281040. Wie die Verwaltung in ihrer Begründung zur Beschlussvorlage Drs. 700.17 mitteilt aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Thematik Mittagsverpflegung in städtischen KiTas:</p>
<p><em>Unabhängig hiervon hat die Verwaltung die Thematik für das Jahr 2020 auf Wiedervorlage genommen. Sollten die politischen Beschlussgremien der Kolpingstadt Kerpen nach Auslaufen des nunmehr vergebenen Catering-Auftrags eine andere Form der Aufgabenwahrnehmung wünschen, ist ein nicht unerheblicher zeitlicher Vorlauf erforderlich, da die bestehenden Küchen der Kindertagesstätten der Kolpingstadt Kerpen bisher weder baulich noch ausstattungstechnisch noch personell eine andere Essensversorgung zulassen; sollte also eine andere Form der Essenbereitstellung erwünscht sein, müsste ggf. an- bzw. umgebaut werden, was zeitlichen Vorlauf bedingt.</em></p>
<p>Um das Thema Verlängerung/Nicht-Verlängerung des auslaufenden Vertrags mit apetito wie geplant anzugehen, beantragt die Linksfraktion:</p><ol> 	<li>Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer alternativen Mittagsverpflegung in den städtischen KiTas in Eigenregie, insbesondere die Möglichkeit des Aufbaus eines eigenen Großküchenbetriebs in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Hierzu empfehlen wir als Vorbildbetrieb die Großküche des Bürger’z in Köln Ossendorf als anerkannten Inklusionsbetrieb.</li> 	<li>Das Ziel des Küchenbetriebs sollte die Versorgung der KiTas mit regionalem und gesundem Essen sein. Dabei soll dem Küchenbetrieb eine besondere soziale Funktion zukommen, indem er vermehrt Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose anstellt. Der Küchenbetrieb soll regelmäßig im Hinblick auf Qualität des Essens, soziale Vorbildsfunktion und Kosten evaluiert werden.</li> 	<li>Die Verwaltung prüft eine Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis, kreisangehörigen Kommunen und&nbsp; Wohlfahrtsverbänden.</li> 	<li>Vorsorglich werden Haushaltsmittel in erforderlicher Höhe bereit gestellt.</li> </ol><p><strong>Begründung: </strong>Mit dem Aufbau eines kommunalen Küchenbetriebs besteht die Chance einer umfassenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Ausgewogenes, gesundes und regionales Essen sind in einem öffentlich-rechtlichen Betreib leichter durchzusetzen als bei einer Ausschreibung. Dies liegt einerseits an den guten Kontrollmöglichkeiten bei öffentlich-rechtlichen Betrieben und andererseits an den schwierigen Vorgaben des Vergaberechts bei einer Ausschreibung. Zudem arbeiten private Anbieter im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Betrieben gewinnorientiert, weshalb sich insbesondere Qualität und Regionalität im Preis niederschlagen.</p>
<p>Ein kommunaler Küchenbetrieb kann im Gegensatz zu einem privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen auch pädagogische Vorteile haben. So könnte es eine Beteiligung der Elternschaft am Speiseplan geben. Außerdem kann das Essen beispielsweise pädagogisch zum Kennenlernen neuer Kulturen eingesetzt werden. Eine kommunale Großküche könnte dabei zweifelsohne als Praktikums- und Ausbildungsbetrieb dienen. Diese Vorteile ergeben sich aus der Steuerungsfähigkeit eines öffentlich-rechtlichen Betriebes, die es so bei privaten Betreibern nicht gibt.</p>
<p>Zudem kann durch einen öffentlich-rechtlichen Betrieb die Versorgung mit regionalem, saisonalem und biologisch erzeugtem Essen sichergestellt werden. Die Lieferketten wären hier transparent einzusehen und unterlägen keinen Geschäftsgeheimnissen.<a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> Des Weiteren müssen diese Attribute nicht in Ausschreibungskriterien gepresst werden, sondern deren Einhaltung könnte politisch kontrolliert werden.</p>
<p>Ein weiterer entscheidender Punkt ist der soziale Aspekt. Bei einem öffentlich-rechtlichen Betrieb werden die Essenspreise nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch festgelegt. Das Anbieten einer kostenlosen Mittagsmahlzeit für besonders bedürftige Kinder wäre somit problemlos möglich. Ein solcher Betrieb schafft zudem Arbeitsplätze, die wiederum zum Teil mit Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung besetzt werden könnten. Aufgrund dessen, dass ein kommunaler Küchenbetreib keinen Gewinn erwirtschaften muss, kann auch eine tarifliche Bezahlung der Beschäftigten sichergestellt werden. Des Weiteren könnten sich große steuerliche Vorteile für ebenjenen Betrieb ergeben, da er als gemeinnützig auftreten könnte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><a href="https://www.die-linke-kerpen.de/die-linke-im-rat-der-kolpingstadt-kerpen/antraege-und-anfragen-2020-2025/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Vgl. als Negativ-Beispiel zur Transparenz der Kostenzusammenstellung und des Wareneinsatzes bei apetito auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drs. 700.17: „Die gewünschten Informationen liegen der Vergabestelle nicht vor. Es ist eine Grundlage der Firma zur Kalkulation der Kosten. Die Kalkulation der Angebote sowie die Gewinnspanne der Firmen sind keine Informationen, die im Rahmen eines VGV- Vergabeverfahrens abgefragt werden dürfen.“</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


